kinder wollen den kv nicht sehen

  • guten morgen zusammen,


    ich bin in einer schwierigen situation und diese hier zu beschreiben fordert von euch sicherlich starkes lesevermögen. trotzdem würde ich mich sehr freuen wenn es den ein oder anderen hier gibt der sich mit meinem thema befassen würde.


    kurz vorab zu erklären ist das ich seit april 2007 von meinem (leider noch immer ehemann- ich warte und warte auf den scheidungstermin) getrennt bin.


    wir haben gemeinsam zwei kinder, die bei mir leben. und genau da liegt das "problem". während der ehe hat er sich nie um mich oder die kinder gekümmert (er ist marokkaner und hatte bei uns zuhause den status als gast. kam so gut wie nur nach hause um zu essen oder die wäsche zu wechseln oder zu schlafen). nach der trennung hat er die kinder alle 14tage zu sich abgeholt was dann immer problematischer war. die kinder wurden immer verschlossener, mein sohn -mittlerweile 7- fing an sich einzukoten und zu urinieren, sowohl am tag als in der nacht. verstärkt nach den vaterbesuchen und meine tochter war auch nicht "gut drauf". mein sohn wurde dann in der schule sehr schlecht und verfiehl in eine art babyverhalten. (legte sich zb in embryonalstellung unter den tisch -während dem unterricht usw)


    nach mehreren gesprächen mit den kindern erfuhr ich dann das der kv sehr schlecht über mich redete. mich sehr schlimm vor ihnen betitelte, und den kindern gegenüber drohungen aussprach wie eure mutter ist eh bald tot usw. nach unzähligen briefen von meinen anwalt diese dinge zu unterlassen kam es dann zu einer eskalation. der kv bespuckte mich vor den kindern auf der strasse und drohte mir. mein anwalt ordnete dann eine umgangssperre an da das kindeswohl gefährdet sei.


    ich beantragte das alleinige sorgerecht. die frau vom jugendamt kam zu uns und er durfte die kinder einmal zusammen mit dem ja betreut besuchen usw. danach wollten die kinder ihn nicht mehr sehen. beim termin vor gericht entschied dann der richter das um einen kontakt wieder herzustellen zweimal in der woche telefoniert werden sollte. der kv sollte dienstags und donnerstags zu einer festgelegten zeit bei den kindern anrufen. (wurde vor den sommerferien entschieden). diese art von kontakt hat so gut wie nie geklappt da der kv meistens nicht anríef oder zu einer ganz anderen zeit. mittlerweile wollen die kinder den vater auch nicht mehr sprechen -sind total enttäuscht. sie gehen ans telefon -falls er anruft- und sagen ihm jedesmal sie wollen nicht mit ihm sprechen.


    vor zwei wochen nun hatten der kv und ich wieder einen termin beim jugendamt um ein resumee zu ziehen wie es mit dem telefonkontakt geklappt hat. naja und die frau vom jugendamt meinte das sie nun einen bericht zum amtsgericht schickt aus dem hervorgeht das es eben nicht geklappt hat und sie vorschlägt einen verfahrenspfleger einzusetzen. sie sagte mir das es kein gericht gibt was das besuchsrecht für die ewigkeit ausspricht und das sie mitgeteilt hat das ich nicht das alleinige sorgerecht bekommen sollte sondern das aufenthaltsbestimmungsrecht wodurch ich viel mehr gewonnen hätte.


    nun meine frage: was ist wenn die kinder den vater nicht sehen wollen? kann man sie wirlich zwingen den vater zu sehen? soll der ganze stress wieder von vorne beginnen? die kinder waren wirklich psychisch gestört und sind mittlerweile sehr glücklich ohne den vater den sie mittlerweile 5monate nicht gesehen haben.


    kann mir jemand raten wie ich mich am besten verhalte? was kann ich noch tun damit die beiden endlich ruhe vor ihm haben???

  • Bemüht er sich denn noch um Kontakt? Oder lässt er nichts mehr von sich hören? Wie, glaubst du, reagiert dein Ex darauf, dass du das Sorgerecht haben willst?
    Sollte er vom Gericht das Umgangsrecht bekommen musst du die Kinder auch zu ihm lassen. Alles andere wäre rechtswidirg. Was sagt denn dein Anwalt dazu? Kannst du nachweisen, dass die Kinder so hochgradig verstört waren nach den Besuchen? Sonst könnte das auch als vorgeschoben angesehen werden. Der Richter war ja nicht dabei.
    Wie alt ist die Tochter?


    Sorry, viele Fragen und kaum eine Antwort :-)

    Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war,
    stets kannst du im Heute
    von Neuem beginnen.


    Buddhistische Weisheit

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  • Wenn die Kinder das wirklich nicht wollen, dann bin ich mir sicher, dass sie es auch durchsetzen werden-


    Wichtig ist, dass Du nicht schlecht über den KV sprichst, und bereit bist, den Kontakt zuzulassen, wenn er sich an die Regeln hält (soll heissen, vor allem nicht schlecht über Dich reden)-


    Bisher konnte er sich nicht an diese einfache Regelung des Anrufens halten- und ob er es zukünftig tun wird, wage ich nach Deinen Worten zu bezweifeln.


    Die Kinder haben evtl. die Möglichkeit, einen "Kinderanwalt" zu bekommen, um ihre Interessen durchzusetzten- der Verfahrenspfleger ist auf jeden Fall schon mal eine gute Idee, da auch
    dieser die Situation beobachten und werten wird-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • genau das ist ja der knackpunkt. beim amt sagt er er kann es nicht aushalten ohne die beiden und das er niemals aufgeben wird sie wieder zu sehen. von seinem anwalt regnet es briefe und er tut so als sei er sehr bemüht. aber schon alleine beim anrufen scheitert es. ich finde das einfach unfassbar!!!


    er hat sich nie für die beiden interessiert und auch mich in der ehe schlecht behandelt (von schlagen bis vergewaltigen -das volle programm)


    zu der frage ob ich die psychischen probleme beweisen kann? also ich bin ja von der lehrerin drauf angesprochen worden. als ich sie dann bat eine aussage vor dem ja oder gericht zu machen sagte sie das sie das nicht dürfe von wegen schweigepflicht usw??!!! allerdings unterrichtet sie jetzt auch nicht mehr an der schule da sie in babypause ist. mit dem einkoten usw. wie soll ich das beweisen? mein umfeld also sprich meine mutter usw hat es natürlich miterlebt aber das ist wohl kein beweis.


    auf den antrag zum alleinigen sorgerecht hat er mir gegenüber nicht reagiert.


    meine tochter ist 4 -wird im november 5.

  • Wenn du meinst, die Kinder haben wirkliche psychologische Probleme, dann solltest Du versuchen, bei einem Kinderpsychologen oder einem SPZ einen Termin zu bekommen... völlig unabhängig von dem zu erwartenden Verfahren-


    Was die Umgangsregelung angeht, würde ich Dir raten, ein Umgangstagebuch zu führen, und dort genau zu vermerken, wann er sich gemeldet hat, bzw. halt auch nicht-


    Ursächlich geht es (so lese ich es zumindest) Dir ja nicht darum, den Umgang völlig zu untersagen, sondern darum, dass er sich an die Regeln zu halten hat- sprich: nicht veruscht, Dich vor Deinen Kindern schlecht zu machen... Das wird er lernen müssen- und wenn nicht, dann werden die Kinder (zu Recht) nicht bereit sein, den Umgang aufrecht zu erhalten-


    Ein schwieriger Weg, der da vor Dir und Deinen Kindern liegt-


    Biete weiterhin an, dass er sich telefonisch zweimal die Woche zu festgelegten Zeiten melden kann- und, dass Du für betreuten Umgang bist, damit er "unter Aufsicht" zeigen kann, wie gross sein Interesse ist.....

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • hi maissa,


    ich würde dir raten beide kinder zu einem kinderpsychologen zu bringen. dort kannst du sie einmal komplett "durch-checken" lassen. wenn er herausfindet in gesprächen mit den kindern das der vater schwer belastend für die beiden u. vielleicht vor allem für deinen jungen ist, kann er ein gutachten, attest oder sonstwas schreiben für deinen anwalt. in diesem schreiben empfiehlt er vielleicht auch aus seiner sicht entweder umgang oder weniger oder gar keinen. jedenfalls glaube ich kann er dies einschätzen u. kann dieser psychologe auch den kindern helfen wieder seelisch etwas stabiler zu werden. zusätzlich könntest du dich auch an deinen kinderarzt wenden, vielleicht hat der auch noch was mitzuteilen. vielleicht fällt dir ja selber noch was ein.
    wenn die lehrerin für dich spricht u. über dein kind verstehe ich nicht an welcher stelle das mit schweigepflicht zu tun hat. wende dich doch mal an die schulleitung in dieser angelegenheit. vielleicht kann die lehrerinn dir auch was schriftlich geben oder die aktuellen lehrer deines kindes.
    lass dich nicht ins boxhorn jagen, es wird schon alles gut.

  • danke für die antworten. das problem ist ja das es den kindern jetzt ohne den vater super geht. also stellt sich die frage in wie weit es noch sinn macht jetzt wo alles gut ist zum psychologen zu gehen.


    ausserdem bräuchte ich dann die unterschrift vom kv die er mir nicht geben wird. ist bei einem besuch beim psychologen nötig.


    um es nochmal deutlich zu machen und auch auf die gefahr hin das ich mich hier sehr unbeliebt mache. ich möchte am liebsten keinen kontakt zwischen den kindern und dem kv. ich bin so froh das es den beiden endlich wieder gut geht. sie haben freunde, gehen gerne in schule und kita und wir sind eine glückliche familie. wenn das gericht so entscheidet das er die kinder sehen darf dann ist das so dann kann ich nix mehr tun aber ich verstehe einfach nicht das wenn er so großes interesse hätte er sich so verhält. hinzu kommt ja noch das wenn er die kinder abgeholt hatte er sie dann bei seinen eltern abgegeben hat rausgegangen ist und nur zum schlafen heimkam. die kinder durften dann im wohnzimmer auf dem boden schlafen und bis in die nacht playstation (counterstrike usw) spielen oder mit dem onkel horrorfilme sehen....


    ich bin einfach nur noch gelähmt und sprachlos

  • Das kann ich sehr gut nachvollziehen. Ein psychologisches Gutachten kann auch vom Gricht angeordnet werden. Mit den entsprechenden Fragen kann ein Psychologe auch jetzt feststellen, wie gestört das Verhältnis der Kinder zu ihrem Vater ist.

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  • Wie alt sind die Kinder?


    Zwei unserer gemeinsamen drei Kinder verweigern derzeit auch den Kontakt zum Vater. Sie sind 15 und 12 Jahre alt.
    Ich habe mich damals an das Jugendamt gewendet. Die haben ein Gespräch mit den Kindern geführt und darum gebeten, das die Kinder ihnen kurz schriftlich zukommen lassen, das und warum sie
    keinen Kontakt zum Vater wünschen.
    Damit war die Sache durch.

  • maissa, du machst dich nicht unbeliebt. aber das sind halt verschiedene möglichkeiten wie du beweisen kannst ob oder ob es den kindern gut tut. zu sagen das es den kindern seit monaten wieder gut geht ist nicht nachprüfbar. wenn er dir keine unterschrift gibt für den psychologen, dann musst du die unterschrift über das familiengericht ersetzen lassen. wenn er die übung öfter macht, dann unterstützt das deinen antrag auf asr nur.
    auch wenn die kinder nach außen hin stabil wirken, weißt du doch aber nicht was in ihnen nagt.