Hallo Schnusekatze,
habe eben nochmal alles durchgelesen. Und nun stellt sich mir noch eine Frage.
Du lebtest mit dem Vater des Kindes zusammen, bis zum Tag als Du zu Deinem Freund zogst.....habe ich das so richtig verstanden?
Dann hättest Du doch vorher kein UHV erhalten dürfen.
Hm...bin nu bisschen verwirrt.
Nichts desto trotz, solltest Du sicherlich Morgen da mal nachhaken.