hallo alle zusammen
habe ein Neues bzw für mich altes Problem :wink
Es geht um die Abgabe der Sorgeerklärung(SE)wer kennt sich aus?
Es gibt ein Gesetz in dem steht das die Abgabe einer SE nicht unter einer Bedinung stehen darf
Mein Fall
hatte eine Beziehung und wurde nach schon 3 Monaten schwanger der Vater wollte das Kind nicht undhat mich schon in der Schwangerschaft immer massiv unter Druck gesetzt. Ich wollte diese SE nie unterschreiben nur der Vater drohte:
"Entweder du unterschreibst oder das Kind hat keinen Vater und ich kümmere mich dann auch nicht drum und finanziel bekommst du keinen Cent von mir die Vaterschaftsanerkennung unterschreibe ich auch nicht kannst dann sehen wie du klar kommst allein"
Ich weiß das war das Dümmste was ich machen konnte, wir haben uns auch 3 mOnate später getrennt aber ich wollte nicht das mein Kind keinen Vater hat.
Wer gibt mir einen Rat ob ich es wagen kann/soll diese Sorgeerklärung anzufechten
Lieber Gruß :frag :heul