ALG II und Landeserziehungsgeld?

  • Hallo zusammen,


    ich beziehe bis zum Ende meiner Elternzeit ALG II.


    Momentan bekomm ich zum ALG II auch noch mein Elterngeld, welches ich mir auf 24 Monate auszahlen lasse.


    Das Elterngeld endet nun zum Januar 2010.


    Meine Frage ist jetzt, lohnt es sich überhaupt, das Landeserziehungsgeld, das man ja nach dem Elterngeld beantragen kann, überhaupt zu beantragen?


    Das wird doch sicher zu 100 % mit dem ALG II verrechnet oder? Ich Netz hab ich schon danach gesucht, bin aber leider nicht schlauer als vorher :frag


    Kennt sich damit zufällig jemand aus?


    Ich hab es jetzt zwar schon beantragt und kann es ja auch nicht mehr rückgängig machen. Aber ich denke einfach, ich hätte mir den Antrag sparen können, oder?

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  • 300€ einkommen/elterngeld sind frei.. ob das nun auch fürs landeserziehungsgeld gilt, kann ich dir leider nicht sagen.
    ich hab nämlich das gleiche "problem" ;)

  • eigentlich wär es ja nur fair, oder? :-)


    nee jetzt mal spass beiseite. anscheinend kennt sich echt niemand damit aus, das ist echt schade. und aus dem netz werd ich nicht schlau.


    hast du das landeserziehungsgeld denn schon beantragt oder bist noch am überlegen?

  • erziehungsgeld wird laut aussage in mehreren foren (habe gegoogelt grad) NICHT angerechnet.


    hoffe, das stimmt wirklich. hoffe, ich find da noch ne sichere quelle zu

  • jetzt hab ich doch was gefunden *freu*




    Erziehungsgeld nach § 8 Bundeserziehungsgeldgesetz sind anrechnungsfreie Einkünfte i.S.d. § 11 Abs. 3 Ziff 1.a) SGB II. Es handelt sich beim Erziehungsgeld um eine Leistung, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II (die nur den Lebensunterhalt sichern sollen)gewährt wird. Zweck des Erziehungsgeldes ist es, eine finanzielle Unterstützung bei der Erziehung des Kindes zu gewährleisten. Gleiches gilt für Mutterschaftsgeld und vergleichbare Leistungen, soweit diese auf das Erziehungsgeld angerechnet werden.



    Eine dem § 11 Abs. II SGB II entsprechende Regelung findet sich in § 83 Abs. 1 SGB XII.


    Das Erziehungsgeld wird ab dem 01.01.2007 durch das Elterngeld ersetzt.

  • Das Landeserziehungsgeld wird neben der staatlichen „Grundsicherung“ (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe) und dem Wohngeld gezahlt, es wird nicht auf diese Leistungen angerechnet. Das Landeserziehungsgeld ist steuerfrei und kann nicht gepfändet werden.

  • Landeserziehungsgeld gibt es meines Wissens nur in 4 Bundesländer, BaWü, Bayern, Thüringen und Sachsen. Es dient zur Unterstützung, um einem - nach dem Elterngeld - die Entscheidung wieder arbeiten zu gehen oder das Kind noch einige Zeit selbst zu betreuen, zu ermöglichen und zu erleichtern. Die Länder haben wohl auch unterschiedliche Landeserziehungsgeldhöhen, die einkommensabhängig sind, wobei da bei ALG II wohl keine Probleme auftreten sollten :rolleyes2:


    siehe auch http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/beeg/gesamt.pdf - §10


    ich hoffe, die Antwort hilft Dir etwas


    lg :-)

    "Der Vorteil der Klugheit und des Wissens besteht nämlich darin,
    dass man sich im Bedarfsfall dumm stellen kann.
    Das Gegenteil ist schwieriger."


    Kurt Tucholsky:rolleyes2:

    Einmal editiert, zuletzt von laura21 ()

  • :nanana sorry.. aber erziehungsgeld ist nicht das gleiche wie landeserziehungsgeld ;)


    da hast du natürlich recht. hab das gar net bemerkt, dass es dabei um erziehungsgeld und nicht um LANDESerziehungsgeld geht. in meinem übereifer hab ich das wohl überlesen ;)

  • hallo


    hab nich alle berichte gelesen und wohl weißt du es schon. wollte nur nochmal bestätigen. aus eigener erfahrung. ich bekam sogar rückwirkend für 2 monate das landeserziehungsgeld (bei mir 200 euro pro monat) bezahlt. dieses wurde NICHT auf mein alg 2 gescheid angerechnet.