Hallo zusammen,
ich beziehe bis zum Ende meiner Elternzeit ALG II.
Momentan bekomm ich zum ALG II auch noch mein Elterngeld, welches ich mir auf 24 Monate auszahlen lasse.
Das Elterngeld endet nun zum Januar 2010.
Meine Frage ist jetzt, lohnt es sich überhaupt, das Landeserziehungsgeld, das man ja nach dem Elterngeld beantragen kann, überhaupt zu beantragen?
Das wird doch sicher zu 100 % mit dem ALG II verrechnet oder? Ich Netz hab ich schon danach gesucht, bin aber leider nicht schlauer als vorher :frag
Kennt sich damit zufällig jemand aus?
Ich hab es jetzt zwar schon beantragt und kann es ja auch nicht mehr rückgängig machen. Aber ich denke einfach, ich hätte mir den Antrag sparen können, oder?