Alleiniges Sorgerecht der Mutter - Rechte des Vaters?

  • du siehst nicht zufällig besser aus als die KM ? ;) ...manche KM ticken so. :kopf ...mein EXelchen ist sogar noch eifersüchtig, wenn sie mich mit irgendeiner Frau sieht :ohnmacht:
    Dein LG muß klar und unmißverständlich sein Umgang durchsetzen, und zwar OHNE Bitten. Das Kind hat ein Recht drauf.
    Ich würde erst die weiche Schiene fahren (ohne Bitten), sondern ein "liebes" Briefchen, mit den 20 Wünschen von Trennungskindern.
    Wenn sie den Umgang boykottiert, dann FG einschalten, und evtl. wegen nicht vorhandener Bindungstoleranz, das ABR beantragen.

    Ich denke auch, dass Eifersucht dabei eine Rolle spielt. Ganz am Anfang war es weitaus schlimmer und ich denke auch, dass der KV da nicht soviel nachgeben darf. Ich werde heute mal mit ihm reden. Ich will mich ja keinesfalls in die Beziehung zwischen Kind und Mutter drängen oder was auch immer. Sie muss einfach mal einsehen und realisieren, dass ich im Leben des KV und damit zwangsläufig auch im Leben des Kindes eine Rolle spiele. Ich mische mich allerdings da auch ungern ein und denke, dass das KM und KV untereinander klären sollten. Aber ich hoffe, dass es ihm ein bisschen mehr Sicherheit gibt, wenn er weiß, dass das Recht auf seiner Seite ist, was den Umgang betrifft.

  • Hi,

    dass das Recht auf seiner Seite ist, was den Umgang betrifft.

    das Recht ist auch auf der Seite des Kindes ;)
    Das Kind hat ein Recht den Vater zu sehen !


    Dein LG soll mal ganz klare Vorschläge machen, schriftlich, und es der KM schmackhaft auf der Schiene von Freiheit machen. Vlt. ist sie ja auch käuflich :devil:


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Das Kind hat ein Recht den Vater zu sehen !

    Wenn es um den generellen Umgang geht, gibt es auch keine Probleme und sie verweigert ihm den Umgang auch nicht. KM und KV sind ja nun schon eine Weile getrennt und haben vorher auch nie zusammengewohnt. Es geht ihr lediglich um den Umgang des KV mit dem Kind, wenn ich bzw. mein Sohn und ich auch dabei sind.

  • Hi,

    Es geht ihr lediglich um den Umgang des KM mit dem Kind, wenn ich bzw. mein Sohn und ich auch dabei sind.

    ja ist schon klar, und dazu haben hier ja schon einige das Richtige geschrieben.


    Bei mir schwingt da nur so ein Ding mit, dass wenn KM dich immer sieht, oder weiß das du dabei bist, sie eben den Umgang immer mehr einschränkt.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Bei mir schwingt da nur so ein Ding mit, dass wenn KM dich immer sieht, oder weiß das du dabei bist, sie eben den Umgang immer mehr einschränkt.

    Ich hoffe mal nicht, dass es darauf hinausläuft. Bis jetzt kann ich sowieso an einer Hand abzählen, wie oft das Kind und ich Kontakt hatten. Anfangs konnte ich ihre Gründe und Ängste ja noch verstehen, selbst wenn sie damals schon, wie ich jetzt ja nun weiß, auch nicht das Recht gehabt hat, was dagegen zu sagen. Aber es ist ja nun mal eine Tatsache, dass der KV mit mir zusammen ist und da bleibt der Kontakt zum Kind nicht aus.


    Ich denke, der KV ist einfach unsicher, weil er bis jetzt nicht weiß, welche Rechte er eigentlich hat und hat wohl deswegen auch nachgegeben, weil er dachte, sie ist im Recht.

  • Zitat

    Es geht ihr lediglich um den Umgang des KV mit dem Kind, wenn ich bzw. mein Sohn und ich auch dabei sind.


    alle Daten die Du jetzt gesammelt hast , mit KV durchgehen . Dann muss er sich mit KM auseinandersetzen und eine Lösung finden und vorallem nicht soviel nachgeben , nur wegen den Friedenswillen ..



    Zitat

    Ich denke auch, dass Eifersucht dabei eine Rolle spielt. Ganz am Anfang war es weitaus schlimmer


    Vermute ich auch mal , wenn es am Anfang weitaus schlimmer war , besteht ja noch Hoffnung das sie die Kurve bekommt.Vielleicht hat sie auch nur etwas Angst.

  • Vermute ich auch mal , wenn es am Anfang weitaus schlimmer war , besteht ja noch Hoffnung das sie die Kurve bekommt.Vielleicht hat sie auch nur etwas Angst.

    Sie hat wohl auch einen neuen Freund, der auch irgendwann mal Kontakt zum Kind haben wird. Das kommt uns wohl jetzt zugute. Aber es wäre natürlich schöner, wenn sie es aus Vernunft und Verstand einsieht und nicht, weil es ihr andersherum genauso geht.

  • Was ist denn an der Stelle mit Deeskalation?
    Die betreuenden Elternteile sollen sich immer alles gefallen lassen und die umgangsberechtigten sollen immer kämpfen!


    Ich kann nur sagen, dass mein Lebensgefährte auch ganz lange immer auf die meisten abstrusen Ideen seiner Ex eingegangen ist. Recht hin oder her
    Mir schien das auch nicht richtig, aber im Endeffekt war das sehr sehr erfolgreich.
    Von dem Punkt an, wo sich der erste Stress gelegt hatte lief die Sache sehr rund.


    Ich hätte es z.B. damals auch gerne gehabt, ich hätte die Neue meines Ex einmal kennenlernen dürfen. Obwohl ich da natürlich kein Recht drauf habe.
    Aus Sicht der KM fände ich es auch nett, wenn ich ein wenig Zeit hätte mich an die Situation zu gewöhnen.


    Vernunft und Verstand sind nunmal manchmal schwierig zu gebrauchen.


    Damit meine ich natürlich nicht, dass der KV zulassen sollte dass der Kontakt aus Angst du könntest dabei sein komplett unterbunden wird.


    Im Endeffekt sind Pauschalbeurteilungen schwierig. Nur ihr (bzw. nur dein Lebensgefährte) kann beurteilen ob die Chance besteht dass durch friedlich sein Ruhe einkehrt oder ob sie es dann total übertreibt.


    Ich wünsche euch viel Erfolg!


    Hundini

  • Ich kann nur sagen, dass mein Lebensgefährte auch ganz lange immer auf die meisten abstrusen Ideen seiner Ex eingegangen ist. Recht hin oder her
    Mir schien das auch nicht richtig, aber im Endeffekt war das sehr sehr erfolgreich.
    Von dem Punkt an, wo sich der erste Stress gelegt hatte lief die Sache sehr rund.


    Im Endeffekt sind Pauschalbeurteilungen schwierig. Nur ihr (bzw. nur dein Lebensgefährte) kann beurteilen ob die Chance besteht dass durch friedlich sein Ruhe einkehrt oder ob sie es dann total übertreibt.

    Da ist was Wahres dran. Er kennt sie ja schon länger und ich denke schon, dass er am besten einschätzen kann, ob es was bringt oder nicht. Allerdings ist es gut, zu wissen, dass er sich nicht alles gefallen und von ihr sagen lassen muss. Sie scheint ja nach wie vor zu glauben, sie ist im Recht und kann bestimmen, wo es langgeht.

  • Nach meinem Wissensstand ist der Umgang zwischen den Eltern zu regeln. Es gibt da keine gesetzlichen Vorschriften. Im Falle einer Klage auf Umgang wird in den meisten Fällen davon gesprochen, dass der Umgang 14 tägig für zwei Tage stattfindet (außer das Kind ist noch sehr klein). Auch was während des Umgangs erlaubt ist, ist nur über eine Klage zu klären. Grundsätzlich hat das Umgangselternteil während der zeit des Umgangs die Sorge über das Kind, kann also bestimmen was , mit wem und wo gemacht wird. Sollte der andere Elternteil nicht einverstanden sein (z. B. weil er eine Kindeswohlgefährdung sieht), muss die Regelung des Umgangs gerichtlich geklärt werden.

  • ich würde euch aber trotzdem empfehlen die Deeskalation vorzuziehen und nicht immer auf sein recht zu bestehen.
    Es gibt nicht wenige Fälle wo der KV sein Kind dann nicht mehr sehen darf. (gerichtlich bestimmt)


    Man muss sich nicht alles gefallen lassen aber in bestimmten Dingen ist es dann besser den Ball flach zu halten.
    Im übrigen darf er nicht alles. Es ist ihm zumindest verboten mit Kind zu verreisen.

  • ich würde euch aber trotzdem empfehlen die Deeskalation vorzuziehen und nicht immer auf sein recht zu bestehen.
    Es gibt nicht wenige Fälle wo der KV sein Kind dann nicht mehr sehen darf. (gerichtlich bestimmt)


    Man muss sich nicht alles gefallen lassen aber in bestimmten Dingen ist es dann besser den Ball flach zu halten.
    Im übrigen darf er nicht alles. Es ist ihm zumindest verboten mit Kind zu verreisen.

    Er beharrt auch nicht darauf. Es ging mir nur darum zu wissen, wie der Umgang eigentlich geregelt ist, vor allem dann, wenn sie wieder fadenscheinige Gründe nennt, warum sie nicht möchte, dass der Kleine und ich Kontakt haben. Ich finde es generell gesehen auch besser, einen normalen, wenn möglich freundschaftlichen Umgang herbeizuführen und so gesehen denke ich, dass sich ihre Einstellung mit der Zeit ändern wird. Es geht schließlich nicht darum, dass ich dem Kind Böses oder eine neue Mutter sein will, sondern dass der Kleine zu meinem Freund gehört und ich somit auch zu ihm gern eine Beziehung aufbauen möchte. Andersherum ist es ja genauso: mein Freund hat auch Kontakt zu meinem Sohn, weil er nunmal bei mir lebt und das dann nicht ausbleibt. Das heißt ja deswegen nicht automatisch, dass das schlecht für das Kind ist.

  • Hi,

    Gibt es eigentlich in Bezug auf die Umgangsregelungen eine gesetzliche Festlegung, wo man das nachlesen kann?

    BGB §1684
    hier


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • na der das alleinige Sorgerecht hat muss schon wissen wenn Kind ins Ausland verreist.

  • Hey


    . Auch was während des Umgangs erlaubt ist, ist nur über eine Klage zu klären.


    Hm..seit wann das?
    Da gibts nichts zu regeln u da kann auch nichts geregelt werden..er ist der Vater u er kann während des Umganges mit seinem Kind tun was er möchte, sofern das Kindeswohl nicht gefährdet ist..u das soltle es erstmasl in der Regel nicht sein..


    Er kann also ohne Zustimmung der Mutter auf Fussballplatz gehen, in ein Fusballstadion, er kann auch (bei entsprechendem Alter u mit entsprechender Kleidung etc.) mit ihm Motorrad fahren,er kann man ihm im Auto durch die Gegend fahren, egal ob es ne VW Käfer ist, oder ne BMW oder gar ne Ferrari u er kann dann auch mit dme Kind im Ferrari mit 300 über die Autobahn düsen (sofern es die Geschwindigkeitsbeschränkungen zulassen), er kann mit seinem Kind ein Rundflug machen, oder selber mit ihm ein Streckenflug machen, er kann mit ihm Bergsteigen, auf die Jagt gehen, aber er kann auch zu einer Kaninchenzuchtschau oder auf den Trödelmarkt gehen..da wird kein Gericht der Welt da einschreiten u ihm das verbieten oder gar da in irgendeiner Weise regelnd eingreifen..


    Sollte der andere Elternteil nicht einverstanden sein (z. B. weil er eine Kindeswohlgefährdung sieht), muss die Regelung des Umgangs gerichtlich geklärt werden.


    Ne, dann würde wenn überhaupt dieser eine Umstand gerichtlich geregelt..Ausgang ist dann allerdings in alle Richtungen offen..aber eine genaue Festlegung was u was nicht während des Umganges zu geschehen hat wird kein Gericht ausurteilen!





    Es ist ihm zumindest verboten mit Kind zu verreisen.


    Seit wann das???


    Er kann reisen wohin er möchte..letztendlich auch ins Ausland..u wenn nichts dagegen spricht, wird sich die Mutter die Finger eher verbrennen wenn sie dagegen angeht..sofern z.B. er nicht grad in ein Krisengebiet reisen will..


    Gruß
    Jens

  • Seit wann das???


    Er kann reisen wohin er möchte..letztendlich auch ins Ausland..u wenn nichts dagegen spricht, wird sich die Mutter die Finger eher verbrennen wenn sie dagegen angeht..sofern z.B. er nicht grad in ein Krisengebiet reisen will..

    Das interessiert mich auch. Er darf also mit dem Kind verreisen, auch wenn die Mutter sich querstellt?