KM hat keinen Kontakt mehr zu den Kinder,kann ich das alleinge Sorgerecht beantragen?

  • @ marlene


    Was soll so eine unqualifizierte Bemerkung ? Guckst du hier :


    Ganz schön kess für jemand, der es nichtmal für nötig hält, sich hier vorzustellen - also einfach "Guten Tag" und "Hallo" zu sagen.


    Reinstürmen und Lospoltern .... :dribbel:dribbel:dribbel klasse

  • Mit "Pfleger" ist was bestimmtes gemeint.


    NICHT der Umgangspfleger, nicht der Kinderpfleger, nicht der Krankenpfleger .... sondern die Amtspflegschaft - üblicherweise beheimatet im Jugendamt oder vom Familiengericht ernannt.


    Alles legal - Du interpretierst Urteile und Gesetze nach Deinem Gusto. Das ist für den Privatgebrauch´und den Stammtisch durchaus in Ordnung. Hier aber Rechtsberatung machen zu wollen erfordert dann doch schon andere Qualfikationen.


    Hast Du irgendwelche Erfolge aufzuweisen?
    Hat jemand aufgrund Deiner kompetenten Beratung das SR bekommen? Du selbst vielleicht sogar?


    Nun, hier schreiben einige Leute, die diesen Erfolg auf ihrem Konto verbuchen können....

  • Bei falsch Parken den Führerschein entzogen bekommen ? Würde mir NIEMALS passieren ! Schlimmstenfalls parke ich in einer Feuerwehreinfahrt ...was kostet das ? 250,00 € hier in Hamburg ? Den Führerschein verliere ich aus diesen Gründen sicherlich nicht.


    ..verlieren wirst du da vermutlich ein ganze Stück mehr.. :lgh


    also ein "Feuerwehreinfahrtparker" bist du also..na die hab ich ja besonders gern... :D


    Du hast behauptet , das ABR kann nicht auf den Umgangspfleger übertragen werden und das entspricht nicht den Tatsachen.


    öhm..ich meinte das das nicht nur illegaler Sondermüll ist, sondern gar strahlender Sondermüll... aber gut, hab ja keine Ahnung von der Realität..


    Aber wir haben ja nun dich hier, mit deinen recht parktischen realitätsnahen Erkentnissen und "Ahnungen" über Rechte u Gesetze..

  • @ Marlene


    Der Umgangspfleger ist ein Ergänzungspfleger gem. Par. 1909 BGB, der idR nach
    Abschluss (oder während des Ruhens) des Verfahrens tätig wird und zB
    die Übergaben des Kindes begleitet bzw. hierfür zur Verfügung steht
    (quasi als neutrale *Bring- und Holstation*).


    Dafür kann dem
    Umgangspfleger auch das ABR für die festgelegte Umgangszeit übertragen werden , das ist der springende Punkt , denn es wurde als "radioaktiv" bezeichnet.


    Wie dem auch sei , ihr habt eure Erfahrungen und ich meine. Ich betreibe hier keine Rechtsberatung , wollte nur Umstände offenbaren die als Richtungsvorgebend hätten betrachtet werden "können".


    Offenbar ist es besser sich zu beklagen anstatt etwas zu verändern. Der böse böse E xkönnte ausgeschaltet werden , aber dann kann man ja nicht mehr über den "Ex" Meckern .


    Wie soll man da sein Selbstmitleid vernünftig ausleben können ? :crazy


    Ich habe lediglich offenbart wie man Alleinentscheidung für das leibliche Kind erhalten KANN , jeder muss selber wissen was er macht .


    Wenn jemand Lust auf "Machtspiele" hat ....


    Sich die Bestmögliche eigene Position zu erarbeiten und das mit allen Mitteln ... "Alles legal" eben.


    Na dann "Tschüss". :wink

  • wollte nur Umstände offenbaren die als Richtungsvorgebend hätten betrachtet werden "können".


    "können"..tun sie aber nicht..weil es hier um was völlig anderes geht..
    U Umstände die für jeden Fall einzeln zu sehen sind...bringt hier aber nichts ..


    Der böse böse E xkönnte ausgeschaltet werden , aber dann kann man ja nicht mehr über den "Ex" Meckern .


    Aha..das mag deine Logik sein..dir aber scheinbar absolut nicht bewußt, das zu einem Kind Vater u Mutter gehören u kein Ex, u das da erstmal keiner "ausgeschaltet" gehört..


    Evtl. hast du da ein gewisses Problem so mit allem diesbezüglich irgendwie..


    Wie soll man da sein Selbstmitleid vernünftig ausleben können ?


    Ich habe lediglich offenbart wie man Alleinentscheidung für das leibliche Kind erhalten KANN , jeder muss selber wissen was er macht .


    Wenn jemand Lust auf "Machtspiele" hat ....


    Alleinentscheidung KANN man SO nicht erreichen..auch wenn du dir das so eifnahc vorstellst u überzeugt bist das es sooo einfahc ist, ist es aber nunmal nicht..


    U dabei geht es wohl weniger um Lust auf Machtspiele zu haben..


    Dir hingegen scheint es mehr darum Macht zu haben u die demonstrieren zu können u leben zu können..


    Sich die Bestmögliche eigene Position zu erarbeiten und das mit allen Mitteln ... "Alles legal" eben.


    Bestmögliche EIGENE Position.. :batsch


    ..u klar alles legal.. :batsch

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Hallo Andy, frag doch einfach mal beim JA nach, ob es Sinn macht (oder aussichtslos ist) das alll. Sorgerecht jetzt schon zu baantragen, ich würde ansonsten sagen, einfach mal noch einige Zeit abwarten....die Zeit arbeitet dann für Dich, wenn die Mutter weiterhin keinen Kontakt sucht (arme Kinder!).


    P.S. ohne jemandem zu Nahe treten zu wollten, aber der Ton hier ist manchmal schon echt schroff und es scheint nicht darum zu gehen dem Postingssteller seine Fragen zu beantworten oder zu helfen, sondern nur darum, RECHT zu haben und zu behalten. Das die ganze Sache mit dem Sorgerecht letzendlich eine Ermessungssache ist, ist doch sicherlich jedem klar.

  • Hey


    und es scheint nicht darum zu gehen dem Postingssteller seine Fragen zu beantworten oder zu helfen, sondern nur darum, RECHT zu haben und zu behalten.


    Es geht hier NICHT darum Recht haben zu wollen oder es zu behalten etc...


    Fakt ist, das hier ein User pauschlisierte Ansagen macht u völlig überzeug von der Richtigkeit ist, aber scheinbar Äpfel mit Birnen vergleichen will u Dinge in den Raum schmeist, die absolut überhaupt nichts mit dem Thema zu tun haben..


    U es ging ja nur darum das ASR zu bekommen, um was es doch gar nicht geht..


    U noch gefährlicher ist, wenn Dinge hier eingestellt werden, u von super Chancen geredet wird, u das doch alles so easy sei, was es aber definitv nicht ist, u soetwas dann den Hilfesuchenden veranlasst sich sicher zu fühle u mit sowas ins offene Messer läuft..
    Das muß nicht sein u ist wohl kaum hilfreich..

    Das die ganze Sache mit dem Sorgerecht letzendlich eine Ermessungssache ist, ist doch sicherlich jedem klar.


    Da ist aber eher wenig Ermessensspeilraum!!


    Es ist eine Einzelfallentscheidung oftmals..Ermessensspielraum , der ist da eher dennoch gering...


    Gruß
    Jens


  • Jens

    hallo Jens ,


    schon die neuesten Urteile vom BGH und vom Verfassungsgericht registriert ?
    BGH – Beschluss vom 12.12.2007, Aktenzeichen: XII ZB 158/05



    einfach mal nachlesen. Der Fragesteller kann die Mutter wie Dreck behandeln und wird das alleinige Sorgerecht bekommen , jedes Familiengericht muss sich an Beschlüsse des Bundesgerichtshofs orientieren , man darf das nicht ignorieren.


    im übrigen gilt : Keine Kommunikation ist Beweis für eine Kommunikationsstörung und Störungen / Zerrüttung sind ausreichend.


    Wer für die Zerrüttung verantwortlich ist , spielt KEINE Rolle , solange es dem Kind beim betreuenden Elternteil gut geht.[/quote]
    Dieses Urteil wird von der wohl breiten Mehrheit der Fachleute erheblich anders interpretiert als hier vom Poster. Aus gutem Grund. Sprengt aber den Rahmen hier des Threads.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()