Eine Frage wegen Unterhalstrechte!

  • Liebe Leute
    bin hier und bitte sie um eine kleine Beratung.(es geht um
    Unterhaltrechte –
    Der Vater zahlt keinen Unterhalt für seinen Sohn,
    Mein Sohn ist 7 Jahre alt,er ist leider schwerbehindert und der
    leidet an cerebraler Paralyse,Tetraspastik und an West-Syndrom .
    Der kann weder laufen noch sprechen.
    Ich muss mich tags und nachts um meinen Sohn kümmern ,weil er ein Pflege-Fahl ist.
    Da wir in Kroatien wohnen und wenig Geld zur verfügung haben,habe ich versucht die
    deutsche Botschaft in Zagreb einzuschalten.
    Aber die haben nichts gemacht und verzweifelt wende ich mich an Ihnen.
    Der leiblicher Vater meines Sohnes hat die
    Vaterschaft anerkannt und zu letzt war er wohnhaft in Köln. Ob er noch dort
    wohnt ,weiss ich nicht.
    Habe erfahren,dass er auch eine Firma besitzt und ,dass es ihm finanziel gut geht.
    Bitte sagen Sie mir was ich machen soll und wie kann ich ihn aufindbar machen?
    Kann man ihn zwingen ,dass er Unterhalt zahlt, weil er keinen cent zahlt? Wie steht
    es gesetzlich in Deutschland, ob ich eine Chance habe,da ich eine Ausländerin bin und wohne nicht in Deutschland.
    Ich bitte Sie dringend um Hilfe und um eine Beratung!


    Im Voraus , vielen Dank
    Liebe Grüsse

  • Hallo Zeljka


    ich kann Dir leider nicht weiter helfen, aber hast du schonmal versucht dich an eine deutsche Einrichtung, wie Pro Familia oder so zu wenden? Oder direkt an das deutsche Jugendamt. Gibt es in Kroatien sowas wie ein Jugendamt? Warst du da schonmal ?

    ♥♫ Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“ ♫♥
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    LG Jennylee

  • Hallo Zeljka


    ich kann Dir leider nicht weiter helfen, aber hast du schonmal versucht dich an eine deutsche Einrichtung, wie Pro Familia oder so zu wenden? Oder direkt an das deutsche Jugendamt. Gibt es in Kroatien sowas wie ein Jugendamt? Warst du da schonmal ?

    Danke für Deinen Antwort!
    Ich muss ein bisschen googlen und ich finde bestimmt eine Stelle wo man mir wieter helfen kann ,schaue mal beim deutschen Jugendamt,was die sagen. In Kroatien gibt es keinen Jugendamt ,nur Sozialamt ist für so was zuständig. Ich bekomme in Kroatien eine Unterstützung von Sozialamt , aber reicht kaum zum Überleben. Ich schaue mal weiter..... Kennt jemand einen Anwalt in Deutschland der mir vieleicht hilft ? Oder kann mir jemand helfen, meinen Exfreund zu finden , der war 6 Monate im Knast wegen Steuerhinterziehung , Im Tlefonbuch finde ich sein Name nicht . Wo kann ich mich wenden , wo ich seine Adresse erfahren kann? Vielen Dank

  • Hallo,


    ist das Kind Deutscher?


    habt Ihr in Deutschland gelebt??


    Das Problem ist, das Kroatien noch nicht in der EU ist.


    Geh zum Kroatischen Konsulat und erbitte Amtshilfe.


    nach Haager Abkommen müsste es auch aus Drittländern möglich sein, in Deutschland sein Recht zu bekommen.
    Das Problem ist leider das Du in einem Drittland kein PKH bekommst.
    Evtl. ist es möglich das Du dir einen Anwalt in Deutschland nimmst im Namen des Kides und dadurch PKH in deutschland beziehen kannst.


    LG
    Deaver

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.

  • Hallo Zeljka,


    ich weiss nicht ob dir das Einwohnermeldeamt Auskunft gibt. Kann sich das Sozialamt in Kroatien nicht darum kümmern ? Im übrigen bedeutet PKH "Prozesskostenhilfe" ! Schreib doch einfach mal ein Brief an das Jugenamt in Köln, mit einem Antrag auf Kindesunterhalt und gib den Namen da mit an , vielleicht bringt es ja was !

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  • Schreib doch einfach mal ein Brief an das Jugenamt in Köln, mit einem Antrag auf Kindesunterhalt und gib den Namen da mit an , vielleicht bringt es ja was !


    Vergebliche Mühe....das Jugendamt in Köln ist nur für in deren Bezirk lebende Kinder zuständig, und wird auch nicht ausserhalb ihrer Bereiche arbeiten.
    Es ist immer das Jugendamt zuständig, wo das Kind lebt. Nicht da, wo der Vater lebt.
    Auch lebt das Kind nicht in Deutschland, somit greift auch das Deutsche Unterhaltsrecht nicht.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Das heisst im Klartext für Zejka, wenn er nicht freiwillig mal was springen lässt, hat sie keinerlei Anspruch auf irgendwas ?! Zumindest versteh ich das jetzt so !

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  • Hey


    Das heisst im Klartext für Zejka, wenn er nicht freiwillig mal was springen lässt, hat sie keinerlei Anspruch auf irgendwas ?! Zumindest versteh ich das jetzt so !


    Nein!..das heißt es im Klartext nicht!


    Deutesches Recht gilt in der Regel nur in D.


    Hier muß kroatisches Recht angewandt werden, auch in Unterhaltsfragen usw.


    Und ich vermute mal fast, das darüber keiner groß Kentnisse besitzt.
    Heißt, es kann vrmutlich keiner Tipps oder Ratschläge geben, oder gar beraten (wobei man bedenken muß das ds hier keine Rechtsberatung ist)


    Wichtig bei allem ist hier Kentniss vom kroatischen Recht zu haben, ohne wird es vermutlich kaum gehen.


    Gruß
    Jens