Hallo Ihr Lieben!
Ich bin seit Januar 2009 mit meinen zwei Töchtern (3 Jahre und 7 Monate) alleinerziehend. Eigendlich war geplant dass mein Nochmann Erziehungszeit und geld von April bis Oktober 2009 nimmt. Da wir jetzt getrennt sind, bleibe ich weiterhin zu Hause und habe einen Änderungsantrag gestellt. Der ist auch bewilligt worden, aber nur für 12 Monate und nicht für 14 Monate. die Begründung war, dass ich ja nicht das alleinige Sorgerecht habe und auch nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das alleinige Sorgerecht will ich ja gar nicht, ist ja auch nicht im Sinne der Kinder, genauso das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Bei meiner Anfrage meinte man nur, dass wäre halt so, wenn ich das gemein fände könnte ich mich ja bei Frau von der Leyen beschweren.
Das finde ich so gemein, man ist doch als alleinerziehende schon genug bestraft, warum machen die solche Gesetze? Macht es überhaupt Sinn wenn ich da Widerspruch einlege? Wäre schön wenn ihr mir von euren Erfahrungen berichten könntet.
Liebe Grüße, Steffi