Unterhaltspflichtig erst ab 1.500,-€ Nettoverdienst???

  • Das ist großer MIst, mein Ex verdient deutlich unter 1500 Euro und muss auch für unsere beiden Kinder Unterhalt bezahlen, Selbstbehalt liegt wie schon erwähnt 900 Euro und dieser kann, wenn er mit einer Frau in Eheähnlicher gemeinschaft liegt durchaus noch gekürzt werden.

    Selbstbehalt liegt bei mir laut Jugendamt bei 1050! Keine Ahnung ob das abhängig ist vom Bundesland. ..und der kann nicht gekürzt werden ausser bei Arbeitslosigkeit

  • Hallo IchundDu,


    Das ist ein hochgezogener alter Thread, wegen Wartungsarbeiten!


    Gruß Vater 1971

  • Mein Ex verdient knapp 1.200,-€ Netto und deckt damit laut der Frau vom Jugendamt gerade mal seinen Selbstbehalt (einschließlich "Arbeitsaufwandkosten" und angemessener Miete etc.). Das hat sie mir auch schriftlich gegeben. Ich soll nun Unterhaltsvorschuß beantragen. Dann meinte sie noch, solange er unter 1.500 Netto verdienen würde, würde ich, bzw. meine Tochter, nichts bekommen! Es sei denn er hat irgendwann eine neue Partnerin und lebt mit dieser zusammen, dann wäre sein Selbstbehalt wegen geteilter Miete niedriger und er müsste evt. doch noch ein paar Euro zahlen.


    Das ist korrekt. Im SB von 1000 Euro sind lediglich 360 Euro warm für die Unterkunft vorgesehen. Dieses reicht in den meisten Fällen nicht aus, da es nicht der Realität entspricht. Im Anhang der meisten Leitlinien der OLGs steht meist, dass der SB erhöht werden kann, wenn z. B. die Miete entsprechend höher ist.
    Außerdem werden noch die Kosten für Fahrten zur Arbeit hinzugerechnet bzw. 5 % vom Nettolohn.
    Kleiner Tipp: Sollte dein EX weniger wie 38 Stunden arbeiten, könnte er gezwungen werden mehr zu arbeiten, sofern sein Arbeitsvertrag das nicht ausschließt.
    Wie gesagt: KÖNNTE - muss aber nicht. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Auch könnte er gezwungen werden, einen anderen Job zu suchen, sofern er qualifiziert ist. Aber leider hinken die Einkommen weit hinter der Preissteigerung der letzten Jahre hinterher. Insbesondere im unteren Lohnbereich.


    EDIT: PushingOPFER

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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    Einmal editiert, zuletzt von RobertK ()

  • PushingOPFER


    :lach


    Das Opfer ist doch eigentlich radex! :brille
    Einst bekam er hier, aus guten Gründen, die rote Karte und heute hat er ein Comeback als Puschi.... :D

    Und wenn es trotz Nebenjob nicht reicht?


    DAS ist Realsatire vom feinsten!


    Volker :-)

    Einmal editiert, zuletzt von druide ()

  • Ein Nebenjob wird voll angerechnet. Oft besteht das Jugendamt auch drauf das du dir noch einen Nebenjob mit bis zu 8 Stunden in der Woche neben deinem Vollzeitjob suchst.

  • Ach was soll es,


    Zitat

    EDIT: PushingOPFER


    :brille


    Ein Nebenjob wird voll angerechnet


    Das stimmt in 95% der Fälle. Mehr geht immer :lach


    Oft besteht das Jugendamt auch drauf das du dir noch einen Nebenjob mit bis zu 8 Stunden in der Woche neben deinem Vollzeitjob suchst.


    Das stimmt so nicht,
    bzw. kann das JA da lange drauf bestehen.


    Zitat

    Es kommt immer auf den Einzelfall an.


    Das stimmt. Und so lauten auch die diversen Urteile zum Thema ;)


    LG