Berechnung Mehrbedarf für Ganztags-KITA-Platz

  • Hallo Ihr Lieben,



    ich habe Anfang des Jahres für meine 3,5 jährigen Zwillingsmädchen einen Antrag auf Feststellung eines Mehrbedarfes zum Kindesunterhalt beim Jugendamt gestellt und am Freitag dazu endlich die Antwort erhalten.


    Ausschlaggebend war für mich dabei ein Artikel in der Zeitung, nachdem die Mehr-Kosten für den Ganztagsbesuch der Kita anteilig von beiden Elternteilen zu tragen sind, da der Regelunterhalt nur die Kosten für einen Halbtagsplatz deckt.


    Nun kommt der für mich nicht nachvollziehbare Teil, der Kindsvater hat ein Einkommen von 1700 Euro netto + Steuererstattung - Fahrkosten (306 Euro!!!) = 1450 Euro bereinigtes Nettoeinkommen abzüglich Selbstbehalt von 900 Euro verbleiben als Verteilermasse = 550 Euro.


    Dazu schreibt mir das Jugendamt nun, dass der Kindsvater nicht leistungsfähig ist, da er für zwei Kinder je 281 Euro Unterhalt zahlt.


    Nur bekommen die Kinder keine 281 sondern 199 Euro Unterhalt (abzgl. hälftiges Kindergeld)!!!


    Nun meine Frage - müßte nicht entweder der tatsächlich gezahlte Unterhalt angerechnet werden, so dass für beide Kinder noch 152 Euro (550 - 2 x199) zur Verfügung ständen bzw. wenn nicht das hälftige Kindergeld mit angerechnet werden???


    Der durch beide Elternteile aufzuteilende Betrag pro Kind beläuft sich auf ca. 60 Euro.


    Da ich in etwa gleich viel verdiene, müßte der KV maximal ca. 30 Euro pro Kind Mehrbedarf leisten.


    Beim Jugendamt bekomme ich frühestens in 6 Wochen einen Termin, um mir die ganze Berechnung erklären zu lassen, dann sind aber die Einspruchsfristen abgelaufen!


    Und ich frage mich, warum ich leistungsfähig bin und für beide Kinder den vollen Betrag allein zahlen muss bei fast gleichem Einkommen!


    DAnke für Eure Antworten.


    Lg


    dovo79