Hartz 4 Kinder bekommen 100 Euro Einschulungsgeld

  • Ist schön, das ihr alles lest und mitbekommt.
    Muss ehrlich sagen, das ich diese Diskussion unsinnig finde, denn, ob jemand arbeiten geht, oder Hartz bezieht, es sind die selben Ausgaben.
    Ich habe mit meinem Kind auch vom, damals war es noch das Sozialamt, gelebt. Aber ich kam wunderbar über die Runden.
    Heute, wo ich arbeiten gehe, bzw. Krankengeld beziehe, muss ich schauen wo das Geld herkommt.
    Will damit nicht sagen, das es Hartz-Empfängern besser geht, mein Freund bekommt es auch, aber ihr unterhaltet euch über Dinge, die einmal ausgezahlt werden, für die ihr Quittungen sammelt.


    Ich kann es nicht mehr verstehen.


    Für dich vielleicht unsinnig, für die Betroffenen nicht. Klick doch einfach weiter und gut ist. Wenn du arbeitest, hast du eindeutig mehr Geld zur Verfügung als ein Hartz4 Empfänger. Ansonsten würdest du es Aufstockend bekommen. Warum regst du dich also so künstlich auf??
    Willst du eine Belohnung vom Staat das du Kinder bekommen hast?? :lach Oder warum dein Beitrag??

  • tomato:


    Ich bekomme im Moment Krankengeld, habe einen Anbau am Hals, den ich abzahlen muss. Aber mir geht es super- danke.
    Und künstlich aufregen tu ich mich nicht- das sieht anders aus.
    Eine Belohnung vom Staat? Nö, will ich nicht. Ich habe meine Kinder gerne bekommen und bin stolz auf sie.


    Und wenn du mich schon angreifst, dann wirst du auch gelesen habe, das ich auch mal vom Sozialamt gelebt habe.
    Okay, eindeutig mehr Geld zur Verfügung? Sag ich nichts zu. Ich hab einen Partner, der Hartz bekommt. Aufstockung bekomm ich nicht, da ich hier "mietfrei" wohne. Haben wir damals so gemacht, da günstiger. Nu sitz ich hier mit dem Schuldenberg.


    Aber mir geht es super, danke.

    Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt,...nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
    Wenn Dir das Leben Zitronen bietet,...frag nach Tequila und Salz oder Ramazzotti ;)
    Wenn jemand zu Dir sagt: die Zeit heilt alle Wunden,...hau ihm in die Fresse und sag: "warte, is gleich wieder gut!!!" :-))

  • @ NiCha ... Du hast einen Partner, das ist MEHR, als viele von uns haben ... Sorry für OT


    Zum Thema: Auch Geringverdiener, die bspw. Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommen, können dieses Paket erhalten. Also nicht nur Hartz IVer. Fragen (beim Amt) kostet ja nix ...

  • den antrag auf schulbeihilfe stellt man formlos bei der arge nach § 24a sgII oder wer grundsicherung nach dem sgbxII erhält stellt es so. antrag bei der leistungssb abgeben und dann wird man bescheid bekommen. vorher eingekauftes wird nicht erstattet, also alle quittungen aufheben. ohne antrag gibt es das geld nicht.
    ab wann man den antrag stellen kann i noch net sagen...ich erkundige mich mal und meld mich zeitnah zurück...


    nt: man kann aber auch noch die caritas oder diakonie nach zuschüssen fragen. hab ich gehört

  • ohne antrag gibt es das geld nicht.


    ..und woher hast du das?? ...i.d.R. war bisher davon die Rede das es keines extra Antrages bedarf..geht auch so aus dem Gesetzestext nicht hervor

  • tweety:

    was ist daran so anders, wenn ich einen partner habe?


    Ich musste auch lange genug für meine kids allein da sein- bin also kein verwöhntes mädel.;) Musste auch für viele dinge kämpfen und hab es gern gemacht.

    Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt,...nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
    Wenn Dir das Leben Zitronen bietet,...frag nach Tequila und Salz oder Ramazzotti ;)
    Wenn jemand zu Dir sagt: die Zeit heilt alle Wunden,...hau ihm in die Fresse und sag: "warte, is gleich wieder gut!!!" :-))

  • Also nochmal..ich hab mir ja nun die Mühe gemacht u den Link hier in Antwort # 18 gepostet!#


    Da steht doch eigentlich wirklich alles drin.


    Es Bedarf keines extra Antrage..einmalig muß eine Schulbescheinigung vorgelegt werden..u das war..alles weiter steht dort..


    Auch über Nachweise usw. ... man muß es ja nich komplizierter machen als nötig..

  • jens mein schnuffel... zur abwechslung weißte nu mal sogar schon mal mehr hihi..bis vor ein paar min. wußte ich nur das das ding 24a heißt u.- da uns das bis dato nur am rande tangiert hatte:es hieß muss auf antrag gewährt werden u. gilt bis zur 10. klasse. grins beides überholt...u. hat sogar schon ein zahlungsdatum: bin stolz auf dich...

  • Für dich vielleicht unsinnig, für die Betroffenen nicht. Klick doch einfach weiter und gut ist. Wenn du arbeitest, hast du eindeutig mehr Geld zur Verfügung als ein Hartz4 Empfänger. Ansonsten würdest du es Aufstockend bekommen. Warum regst du dich also so künstlich auf??
    Willst du eine Belohnung vom Staat das du Kinder bekommen hast?? :lach Oder warum dein Beitrag??


    Sorry, dass ich mich da einmische :-): aber das stimmt so nicht. Es kann auch die Situation eintreten, dass man mit Arbeit ein paar Euro über der Grenze liegt (oder driekt auf der Grenze), also kein aufstockendes ALGII mehr bekommt, aber dafür seine Heizkostennachzahlungen, die GEZ oder einen höheren Tagheimsatz aus eigener Tasche trägt. Damit hat mancher (und ich schätze, das sind ganz schön viele), der arbeitet, weniger als einer der ALGII bezieht. - Somit wäre es eigentlich nur fair, wenn alle Familien mit einem geringen Einkommen diesen Zuschuss bekämen und nicht "nur" diejenigen, die ALGII beziehen...wenn schon Zuschuss.


    Gruß
    sonnenaufgang

  • voraussetzung für das schulgeld ist das einer der eltern alg2 bekommt. aber das kannst du wie alle anderen dinge jeweils beim amt prüfen lassen...

  • Hey


    Sorry, dass ich mich da einmische : aber das stimmt so nicht. Es kann auch die Situation eintreten, dass man mit Arbeit ein paar Euro über der Grenze liegt (oder driekt auf der Grenze), also kein aufstockendes ALGII mehr bekommt, aber dafür seine Heizkostennachzahlungen, die GEZ oder einen höheren Tagheimsatz aus eigener Tasche trägt. Damit hat mancher (und ich schätze, das sind ganz schön viele), der arbeitet, weniger als einer der ALGII bezieht. - Somit wäre es eigentlich nur fair, wenn alle Familien mit einem geringen Einkommen diesen Zuschuss bekämen und nicht "nur" diejenigen, die ALGII beziehen...wenn schon Zuschuss.


    Tja, u das stimmt dann wiederum auch nicht!!!


    Arbeitnehmer die ein geringfügig höheres Einkommen haben als ALG2 bekommen, auf Antrag auch einmalige Leistungen.
    (was aber nun lt. §24a nicht unbedingt auf das Schulstartergeld zutrifft)


    Gruß
    Jens


  • Mensch Jens, was denn nun? Ich bekomme auf Antrag meine Heizkoszennachzahlung nicht bezahlt. GEZ auch nicht. Und das Schulstartergeld - um das es hier geht!! - laut Deinen eigenen Aussage auch nicht?


    Ich bin lediglich tomatos Beitrag entgegengetreten, die jemanden anderen "in die Schranken verwiesen" hat, weil "jeder der kein ALGII" bezieht, genug Geld hätte, zumindest mehr als ein ALGII-Bezieher. Und DAS stimmt so einfach nicht.


    Hast Du was gegen mich?


    Gruß
    sonnenaufgang

  • Sonnenaufgang hat komplett Recht.


    Wenn das Einkommen knapp über der Bemessungsgrenze liegt, darf man alles (wirklich alles!!!) wofür andere Zuschüsse bekommen, selbst bezahlen: GEZ, Kinderbetreuung, Miete, Schulzeug, Vereinsbeiträge, Nebenkostenabrechnungen, ..... Im Endeffekt hat man weniger als ein Hartz IV - Empfänger.


    Weil: Bei jedem Antrag wird das Gehalt geprüft und zwar nur das Gehalt. Dass man arbeiten geht und hunderte von Euro Kinderbetreuungskosten abdrückt, Benzinkosten zur Arbeit zahlt ... wird hierbei nicht berücksichtigt.


    Bis vor zwei Jahren war ich exakt in dieser Lage. Ich hab's damals ausgerechnet und ich hatte fast 200 Euro weniger als andere Frauen mit Hartz IV. Klug wie ich bin, dachte ich, ich lege diese Rechnung mal den genehmigenden Behörden vor. Vielleicht hätt's dann wenigstens Wohngeld gegeben. Ausgelacht haben die mich "ja dann hören Sie doch auf zu arbeiten, wenn sich's nicht lohnt?"


    Wie oft musste ich diesen Satz hören..... :kotz

  • Hab heute dies hiergefunden.



    Informationen zum Kinderbonus





    "Konjunkturpaket II" - Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland






    Das Gesetz ist am 6.3.2009 in Kraft getreten, wonach für jedes Kind,
    für das im Kalenderjahr 2009 mindestens für einen Kalendermonat ein
    Anspruch auf Kindergeld besteht, für das Kalenderjahr 2009 ein
    Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro gezahlt wird.
    Grundsätzlich
    bedarf es keiner Antragstellung. Die Familienkasse wird den Kinderbonus
    zeitnah zusammen mit der laufenden Kindergeldzahlung überweisen.
    Soweit
    kein laufender Kindergeldbezug vorliegt, wird die Familienkasse die
    2009 bereits abgeschlossenen Kindergeldfälle Zug um Zug aufgreifen und
    die Auszahlung des Kinderbonus zeitnah vornehmen.
    Den Kinderbonus erhält der Elternteil, der zuletzt kindergeldberechtigt war.
    Für
    Kinder, die nach dem Auszahlungsmonat kindergeldrechtlich erstmalig zu
    berücksichtigen sind, wird der Kinderbonus mit der ersten
    Kindergeldzahlung ausgezahlt.
    LG
    Daddy2

  • Hey


    Hab heute dies hiergefunden.



    Informationen zum Kinderbonus


    Öhm..hast du dich im Thread vertan, oder ist dir nicht bewußt geworden das es hier um was anderes geht??


    Hier gehts nicht um den einmaligen Kinderbonus dem es zum KG von der Familienkase gibt in 2009, hier gehts um das Schulstartergeld, das es ab 2009 jedes Jahr zum August für Schulkinder geben soll, die ALG2 beziehen.




    Zum Thema "Einmalige Hilfen" .. ich sagst dennochmal, u das ist pauschal, es gibt auch für gering verdiener die Möglichkeit von einmaligen Beihilfen, das auf Antrag..geringes Einkommen ist da ja immer relativ zu sehen, aber es gibt es...auch werden u müssen Ausgaben wie z.B. Fahrkosten zur Arbeit berücksichtigt werden, etc.


    Gruß
    Jens

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Zum Thema "Einmalige Hilfen" .. ich sagst dennochmal, u das ist pauschal, es gibt auch für gering verdiener die Möglichkeit von einmaligen Beihilfen, das auf Antrag..geringes Einkommen ist da ja immer relativ zu sehen, aber es gibt es...auch werden u müssen Ausgaben wie z.B. Fahrkosten zur Arbeit berücksichtigt werden, etc.


    Gruß
    Jens


    Aber hier gehts um das Schulstartergeld, Jens, und nicht um was Pauschales.


    Gruß
    sonnenaufgang

  • Aber hier gehts um das Schulstartergeld, Jens, und nicht um was Pauschales.


    Sag bloß?! ..wäre mir jetzt nicht aufgefallen wenn du mir das nicht nochmals gesagt hättest..


    Es kam nur ja das Nebenthema auf, ala: Es gibt keine Einmalzahlungen bei geringem Einkommen.


    Aber sorry das ich abgeschweift bin, danke für den Hinweiß auf das Schulstartergeld! .. :brille

  • Jens, ich hatte mich ursprünglich auf einen konkreten Beitrag von tomato bezogen, den ich etwas daneben fand. Du hast mit Pauschalem angefangen.


    So wirkliche weißt vermutlich nur du, auf was du eigentlich raus willst..Es kam das Thema auf, wie es aussieht bei Nichtbezug von ALG2 u einer Kürzung des KU, u da kam einfach das Thema auf, "Einmalige Leistungen" und das hatte erstmal ansich nichts mit dir oder einem Beitrag von tomato den du daneben fandest zu tun, da gibbet u gab es keinen kausalen Zusammenhang..


    :nixwieweg

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Ich kann das nicht verstehen :frag



    Da stellt jemand eine Frage und ein anderer benantwortet sie supergenau sogar mit Link ( :thanks:;) )


    und dann geht's los. :amok::nawarte:


    Eine emfindet es als Ungerechtigkeit, weil ihr das Geld ihres Erachtens ebenso zusteht (wobei sie nicht so ganz unrecht hat) und dann kommt der nächste und versteht ihre
    Einstellung nicht, weil sie ja wenigstens einen Partner hat - was mehr ist als die meisten in diesem Forum haben :hä .
    Und schon wird hier rumgerüpelt. Der eine meckert, der andere verteidigt sich.....


    Ist ja schon der Sinn eines Forums, das man sich austauscht, aber bitte bei Themen, bei denen das auch möglich ist.


    Vielleicht bin ich ja heute einfach zu empfindlich aber das hat was von Kindergarten :scared