Im ersten Jahr Elterngeld, und im zweiten..??

  • Hallo,


    ich bin ganz neu hier, habe aber einige Beiträge schon mitgelesen.


    Ich bin in der 15. SSW (ohne Partner). War auch vor 2 Wochen schon mal bei Pro Familia. Nach der Menge an Informationen, treten natürlich noch viele Fragen im Nachhinein auf. Nämlich folgendes:


    Wenn ich vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss kriege, wird das dann vom Elterngeld abgezogen? Oder bekomme ich das zusätzlich? (KV studiert und fällt unter die Grenze wegen Unterhalt.)


    Was bekomme ich im zweiten Erziehungsjahr? Arbeitslosengeld II, oder? Ich habe vor, zwei Jahre daheim zu bleiben, und anschließend Teilzeit zu arbeiten. Da ich keinen Partner mehr habe, und meine Familie 300 km von mir entfernt wohnt, bin ich ganz auf mich alleine gestellt. Vollzeit kann ich dann nicht mehr arbeiten. Ich frage mich wie ich meine Miete und alles bezahlen soll, wenn ich ja kein Einkommen mehr habe/bzw. dann nur ein halbes. :heul


    Letzte Woch war ich auf dem A-Amt (ARGE). Wollte mich mal diesbezüglich informieren. Die haben mich dermaßen herablassend behandelt! Und gesprochen hat mit mir auch nur die Empfangsdame. Nix Beratung oder so. Ich hab mich so geärgert! Ich zahle seit fast 12 Jahren Arbeitslosenversicherung und was nicht alles. Ist es zu viel verlangt, wenn man einmal beraten werden möchte und ein Jahr auf Hilfe von diesem Staat angewiesen ist?? Ach.. ich reg mich schon wieder auf, wenn ich daran denke!


    Könnt ihr mir ein paar Tips zu meinen beiden Fragen geben? Ich danke schonmal dafür!


    LG, X.

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  • Hallo Xenia,


    UVG (oder auch der reguläre Unterhalt) wird nicht angerechnet - ist ja das "Einkommen" vom Kind.


    Du könntest zusätzlich zum Elterngeld versuchen Wohngeld zu beantragen. Das geht! Wenn Du ALG2 bekommst, kriegst Du das nicht mehr.


    Warum die so pissig aufm Amt reagiert haben - keine Ahnung. Vielleicht sind die es nicht gewöhnt VOR Falleintritt beschäftigt zu werden?!
    Die Arge wird auch versuchen sich das Geld vom Vater Eures Babies zu holen. Er ist Dir ja quasi auch zum Unterhalt verpflichtet. Wie das ist, wenn er nicht zahlen kann - keine Ahnung. Vielleicht kann Dir jemand anders hier weiterhelfen.


    Wenn Du nach zwei Jahren wieder arbeitest, kannst Du wieder Wohngeld beantragen, evt auch Kindergeldzuschlag.
    Für die Unterbringung in einer Krippe/Kindergarten bekommst Du bei wenig Einkommen entweder alles oder einen Teil vom Jugendamt bezahlt.


    Ich wünsche Dir eine schöne entspannte Schwangerschaft!

  • Hallo Xenja,


    wie Du schon vermutet hast, bekommst du nach dem Elterngeld soweit ich weiß ALG II. Als Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht kannst Du allerdings zunächst mal für 14 Monate Elterngeld beziehen, darauf werden tatsächlich so Sachen wie Kindergeld und Unterhalt/Unterhaltsvorschuß nicht angerechnet, es sei denn Du verdienst tatsächlich etwas, mit dem ALG II sieht das nachher leider anders aus. Da bekommst Du alles in allem ca. 550 € für Dich und Dein Kind plus Miete. Was den Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuß angeht, dass der KV studiert heißt nicht automatisch dass er nicht zahlen muss, da er rechtlich dazu verpflichtet ist, alles was ihm irgendwie möglich ist zu tun, um den unterhalt für sein Kind aufzubringen, d.h. ihm ist z.B zuzumuten einen 400,- € Job neben dem Studium anzunehmen, um seiner Unterhaltspflicht nachzukommen. Also zumindest war das bei uns so, der Vater meines Sohnes hat auch noch studiert, als unser Kleiner geboren ist. In der ALG II Zeit macht das zwar keinen Unterschied, weil das eh alles gegengerechnet wird, aber vorher und nachher sind das immerhin 82,- € mehr im Monat. Wenn Du wieder anfängst zu arbeiten, hast Du zumindest einen klitzekleinen steuerlichen Vorteil, weil Du als Alleinerziehende in Steuerklasse 2 kommst, es gibt irgendwo im Netz so einen Rechner, wo man ausrechnen kann, wieviel einem vom Brutto so übrig bleiben und das ist im Verhältnis auf jeden Fall etwas mehr. Wenn Du "Lohnsteuerrechner" googlest solltest Du da einiges finden.
    Ansonsten gibt es wie Du ja bestimmt schon weißt diese ganzen Zuschüsse wie z.B. Wohngeld etc. Ich würde mich an Deiner Stelle vielleicht noch mal informieren, ob es in Deiner Stadt eine Sozialberatung gibt, bei uns in Bielefeld gibt es eine Organisation namens Widerspruch e.V., die können einem genau sagen, was man für Ansprüche hat. Die Ämter selber sind da immer total unkooperativ, weil die natürlich kein Interesse haben, auch nur einen Cent mehr zu zahlen als sie unbedingt müssen.


    Wenn alle Stricke reißen kann ich zur Not nochmal meinen Ex fragen, der beschäftigt sich schwerpunktmäßig in seinem Studium mit dem Thema.


    Wünsche Dir zunächst erstmal alles Gute für Dich und die Schwangerschaft!!