Neuregelung Versorgungsausgleich

  • Nach einer dpa-Meldung von heute wir der finanzielle Ausgleich unter geschiedenen Eheleuten von Grund auf neu geregelt.


    Danach hat nach Beschluss des Bundestages nun auch der Bundesrat der Gesetzesreform des Versorgungsausgleiches definitiv zugestimmt, wonach die Verteilung der Renten- und Pensionsansprüche nach der Scheidung einer Ehe nun einfacher und gerechter sein soll.


    In Zukunft wird je zur Hälfte geteilt, und zwar alle erworbenen Ansprüche aus Rentenversicherung, betrieblichen und sonstigen Formen der Alterversorgung und der Beamtenversorgung.


    Na dann ....


    Das Wochenende möge endlich kommen


    LG Cobra