Übernimmt die ARGE einen Teil der Spritkosten?

  • Wohl kaum. Wenn du bei 80 Monatsstunden, und mal nur 7,50€ Stundenlohn angenommen, auf 600€ im Monat kommst, bist du bei der ARGE 'raus.
    Es gibt aber die Möglichkeit Erziehungsgeld beim Arbeitsamt zu beantragen, Kinder vorausgesetzt ;) , da hast du mit Sicherheit Anspruch drauf, event. auch Wohngeld etc. vom Sozialamt. Die Spritkosten kannst du dann wieder erst bei der Enkommensteuer für 2009 geltend machen.


    Volker

  • bei bestimmten voraussetzungen könntest du anspruch auf fahrtkosten haben. beantrage die fahrtkosten bei deinem sb. wenn bewilligt, dann gibts die für sechs monate.
    auf der anderen seite sind die kosten bereits in den freibeträgen mit enthalten. erkundige dich bei deinem sb.

  • Raus in dem Sinne, daß deine Einkünfte höher liegen als die Hilfe der Arge. Was chang anspricht geht in manchen Gemeinden und wird vom Sachbearbeiter entschieden, ein allgemeiner Rechtsanspruch begründet sich daraus nicht, zinslose Kredite werden oft angeboten.
    Geh also unbedingt hin, ratsamer wäre es im Vorfeld gewesen mit dem Argument: "Ich kann den Job nur annehmen, wenn...", um dich aus der Kartei rauszukriegen sind manche SB sehr flexibel. Frag ihn, er kann dich dann auch direkt über deine neuen Zuschussmöglichkeiten, wie oben erwähnt, in's Bild setzten.


    Volker


    edit:"Wenn es keine Not gibt, muss es auch keine staatlichen
    Leistungen geben."

    Wolfgang Clement 2004

    Einmal editiert, zuletzt von druide ()

  • Ich steh nach wie vor auf dem Schlauch!! Ich beziehe ALG II seit mein Sohn am 01.01.2008 zur Welt gekommen ist.. da mein Elterngeld jetzt ausgelaufen ist, geh ich wieder halbtags arbeiten. Mit der ARGE hatte ich vor geraumer Zeit telefoniert, weil ich wissen wollte, wieviel ich verdienen muss, um vom ALG II wegzukommen. Die Dame meinte, dass ich mind. 1300 € brutto verdienen müsste um rauszufallen.. so mein Bruttolohn liegt weit unter diesen 1300€..
    Also bin ich wohl dennoch drin..

  • Nein, nein, du stehst nicht auf dem Schlauch, Anspruch auf Unterstützung hast du weiterhin, die Zuständigkeit verändert sich nur.
    ARGE ist NICHT Sozialamt und NICHT Wohngeldamt und zahlt KEIN Erziehungsgeld, ist aber, je nach Gemeinde, miteinander verstrickt.
    Mach dir keinen Kopp, mehr € hast du unterm Strich auf jeden Fall in der Tasche, auch wenn der Sprit da wieder 'dran knabbert.
    Persönliche Vorsprache ist jetzt wichtig, für den neuen Fahrplan.
    Kurz und knapp, ich muß jetzt weg, sonst bekomme ich Ärger mit meiner 9jährigen Chefin :dribbel


    Volker

  • Als ich letztes jahr gearbeitet habe, habe ich 1050 euro netto verdient und habe von der arge für ein halbes jahr 10 euro fahrgeld pro tag bekommen.


    Und das fahrgeld kann man für jeden neuen arbeitgeber neu für 6 monate geantragen.


    Einfach zum amt gehen antrag stellen und dann sehen was rum kommt, aber du müsstest fahrgeld bekommen!

  • lady: von deinem einkommen werden freibeträge abgezogen (ersten 100 euro sind frei, von 200-700 euro 20% freibetrag, drüber nochmal 10%). diese freibeträge werden addiert und in summe vom gesamteinkommen abgezogen. die differenz ergibt das anrechenbare einkommen. ich denke daher nicht das du aus der arge rausfällst, sondern weiter aufstockend leistungen beziehen wirst. zusätzlich kannst du fahrtkosten beantragen bei der arge, allerdings wird nicht hin-u. rückweg berechnet sondern nur eine direkte strecke. aber ich denke selbst das wird schon ein wenig helfen.
    ich wünsche dir viel erfolg und lass dich nicht verunsichern.

  • allerdings wird nicht hin-u. rückweg berechnet sondern nur eine direkte strecke. aber ich denke selbst das wird schon ein wenig helfen.

    Ich bekomme Fahrtkosten von der ARGE erstattet, und zwar 0,20€ pro Kilometer. Ich arbeite an drei Tagen pro Woche - also somit 12 Fahrtage im Monat. Meine Fahrtstrecke beträgt einfache Strecke 24,2km - also 48,4km pro Arbeitstag.
    Erstattet bekomme ich 116,80€. Bei 0,20€ pro Kilometer bekomme ich also jeden Arbeitstag Hin - und Rückfahrt erstattet.


    LG
    Anja

  • Hab leider keinen passenden Beitrag dazu gefunden.


    Nochmal zurück zum Anfang. Bezeichnenderweise hast du ja nichts gefunden. Das mag daran liegen, daß es keine Allgemeingültigkeit für diesen Fall gibt.
    Und das hat auch System, denn wenn man von Verunsicherung spricht, so wird diese von Amtswegen auch forciert. Jeder Sachbearbeiter, jede Gemeinde, jede Stadt/jeder Landkreis, jedes Bundesland hat für solche Fälle einen eigenen Ermessensspielraum, der mal so und mal so ausfallen kann. Das liegt teilweise an den unterschiedlichen Budgets oder auch an der Tagesform :wand des Bearbeiters.
    Ca. 345€ (leg mich nicht auf den genauen Betrag fest) stehen dir als Erwachsenen in Deutschland als Stütze von der Arge zu. Als Hilfe zum Leben.
    Dein Kind ist mit Kindergeld und Unterhalt z.Zt. noch "überversorgt" , die 60% Regelung fällt laut BGH erst im Sommer. Jeder weitere Cent auf den du Anspruch hast kommt aus anderen Töpfen. Auf diese mußt du nun zurückgreifen und das meinte ich mit "raus". Wer bei euch für was zuständig ist, mußt du erfragen, wenn du Fahrtkosten bewilligst bekommst, gut.
    Ein Beispiel für unterschiedliche "Töpfe": Hier in RLP hast du z.B. die Möglichkeit deinen Urlaub offiziell bezuschussen zu lassen. BW und BY haben diesen Topf nicht.
    Arbeite mit deinem SB zusammen, stelle ihm viele Fragen, auch wenn sie dir dumm vorkommen, die Fragen ;)


    Volker

  • Ich bekomme Fahrtkosten von der ARGE erstattet, und zwar 0,20€ pro Kilometer. Ich arbeite an drei Tagen pro Woche - also somit 12 Fahrtage im Monat. Meine Fahrtstrecke beträgt einfache Strecke 24,2km - also 48,4km pro Arbeitstag.
    Erstattet bekomme ich 116,80€. Bei 0,20€ pro Kilometer bekomme ich also jeden Arbeitstag Hin - und Rückfahrt erstattet.


    LG
    Anja


    dann hast du glück gehabt. normalerweise ist es so wie ich es oben beschrieben habe. dann hoffe das es keine nachprüfung gibt und nimm das so hin.


    @druide: wer bezuschusst denn den urlaub von hilfeempfängern?

    Einmal editiert, zuletzt von chang ()

  • @chang: In RLP ist es das Landesjugendamt in Mainz. Ich müsste Nachschauen aber du bekommst ca. 21 Tage innerhalb von 2 Jahren für ein Kind mit täglich ca. 20€ und, in Härtefällen ca. 7€ für den EW, bezuschusst. Die Spielregeln: HarzIV Empfänger, Unterbringung in annerkannten Betrieben oder Bauern/Winzerhöfen oder in allen Jugendherbergen in RLP.
    Ich kram's mal genauer 'raus und eröffne damit ein Thema...


    Volker

  • dann hast du glück gehabt. normalerweise ist es so wie ich es oben beschrieben habe. dann hoffe das es keine nachprüfung gibt und nimm das so hin.

    Nein, das hat mit Glück nichts zu tun. Es sei denn, ich habe ausnahmslos immer Glück, wenn es um die Anrechnung meiner Fahrtkosten geht. Denn bei meiner letzten Arbeitsstelle war es genau so - ich habe Hin-und Rückfahrt erstattet bekommen.
    Eine Nachprüfung der Zahlungen gibt es immer am Ende des Bewilligungszeitraumes. Der Einfachheit halber überweist die ARGE jeden Monat den gleichen Betrag. Am Ende des Bewilligungszeitraumes muss mann dann auf einem Vordruck noch einmal genau angeben (Datum), an welchen Tagen man gearbeitet hat, ob es Urlaubstage gab oder ob man krank geschrieben war oder ob man aus sonstigen Gründen nicht zur Arbeit gefahren ist. Das muss gegebenenfalls mit den Abrechnungen bescheinigt werden.


    LG
    Anja