Schuldennot durch plötzliche Erstattung von unverschuldet zuviel erhaltenem H4

  • Ich habe einmal genau reingesehen, im sog. monatlichen Berechnungsbogen ist der Unterhalt und auch das Kindergeld in einigen Monaten als Einkommen verzeichnet, in anderen wieder nicht. Aber der Auszahlbetrag ist jeden Monat dergleiche!!


    So genau habe ich mir die zig Zettel aber nie angesehen. Ich schwöre, ich habe nichts bemerkt. Wenn einen Monat ein Betrag x und den nächsten Monat ein Betrag x+300 oder so gewesen wäre - aber es war doch jeden Monat der gleiche!! Und, wie in meinem Posting zuvor, ich alle Einkommen (meines Kindes) bereits beim Antrag ansich mit angegeben hatte und die, wie geschrieben, in manchen monatlichen Berechnungsbögen erscheinen.

  • daran wird sb dich festnageln: das du nur unterlagen eingereicht hast ohne ne veränderungsmitteilung zu machen. geh mal davon aus das ein leistungssb im schnitt bis zu 500 leute zu berechnen hat im schnitt, meinste der weiß was du mit den zetteln meinst?
    das wird sehr problematisch, da du weißt das du über jeden furz ne veränderungsmitteilung machen MUSST. lies dir noch mal deine fragestellung im anderen forum durch. vielleicht ist der letzte post bissel unhöflich, aber bringt die sache auf den punkt.
    du kannst trotzdem widerspruch einlegen und die sache einem anwalt vorlegen: wenn der dem sb unter umständen als dämlich hinstellen kann, dann nur noch ein anwalt und der sollte gut sein. denn die sache ist nicht so einfach...lass dich nicht unterkriegen und versuchs:
    solltest du die sache verlieren, dann vereinbare ratenzahlung i.h.v. 5 euro mtl. da du momentan nicht anders in der lage bist. aber mach dir keine großen hoffnungen.

  • daran wird sb dich festnageln: das du nur unterlagen eingereicht hast ohne ne veränderungsmitteilung zu machen.

    Nein, ich habe doch nur noch nachträglich die Nachweise eingereicht. Im Antrag ansich, den ich dazu vor einem Jahr gestellt hatte, waren die Werte für Unterhalt und Kindergeld doch schon drin!! Daher musste keine Neuberechnung erfolgen.


    Diese kleine Detail ist mir erst durch euer Nachfragen eingefallen. Sorry, wenn ich das in den ersten Postings nciht gleich so geschrieben habe! Aber ist ja auch schon ne Weile her :hae:

  • Hey


    Im Antrag ansich, den ich dazu vor einem Jahr gestellt hatte, waren die Werte für Unterhalt und Kindergeld doch schon drin!! Daher musste keine Neuberechnung erfolgen.


    Also irgendwie klingt das sehr wirr.


    Im Augenblick klingt das für mich zumindest so als wenn du einen Antrag gestellt hast u ein Jahr später die Nachweise eingereicht hast für die im Antrag gemachten Daten/Einkommen.


    Es klingt sogar ein wenig so, als wenn du einen Antrag gestellt hast, für dich u dein erstes Kind u gleichzeitig schon das zweite Kind mit angegeben hast, was aber noch nicht geboren war, u dann nach Geburt des zweiten Kindes die Unterlagen über dessen "Einkommen" dann nachgereicht hast..?!


    Les dir bitte auch den Rückforderungsbescheid durch, warum u für was für einen Zeitraum wird da welches Geld zurück gefordert..


    Wobei wenn man das so ließt was du schreibst, auch der Bescheid ansich etwas mrkwürdig zu sein scheint...


    Gruß
    Jens

  • :radab :radab :radab :radab :radab


    1. ist man nicht verpflichtet, die Arbeit der ARGEN und deren SB´s zu machen! Wenn das Personal net langt, dann ist das deren Problem und nicht primär das des Leistungsersuchenden. DIE müssen richtige Bescheide rausgeben.


    2. Je länger ihr hier rumschreibt, um so wirrer wirds doch erst. Das ist doch mal wieder das beste Beispile dafür, wie bekloppt das alles geregelt ist. Die Behörden blicken ihre eigenen Vorschriften nicht, geben falsche Bescheide raus und lasten es dann den Leistungsempfängern an, weil die wissen sollen, was sie selber nicht können. Ne nä?


    Und ganz witzig wirds wie hier, wenn dann so neunmalkluge Alleswisser ohne Akteneinsicht sich anmaßen Dinge zu beurteilen, zu werten und zu unterstellen. Besser noch, als all die verkorcksten ARGEN im Land! Als hätte die TS das absichtlich gemacht, um dem Staat was rauszuleiern. Da platzt einem doch echt der Kragen!


    Die Sozialgerichte sind voll solcher Fälle, kommen nicht mehr nach, weil die ARGEN ihre eigenen Gesetze nicht blicken... oder sinds am Ende doch all die jenigen, die Leistungen beantragen müssen und nur zu doof sind, den SB`s nicht auf die Sprünge zu helfen?



    Ich kann nur sagen: GEH UND LASS DICH BERATEN! VON NEM ANWALT, ODER VON EINER ARBEITSLOSENINTITIATIVE. DIE KÖNNEN KOMPETENTE LEUTE VERMITTELN.


    Kannst mich auch gerne per PN anschreiben ich weiss auch wen.

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Bitte entschuldigt, wenn mein Fall so wirr ist oder so wirr erscheint...


    Hier mal die konkreten Daten, es lag eben alles recht nah beieinander: Mein 2.Kind wurde am 03.02.2008 geboren. Den Antrag zum (nun aufgehobenen) Bescheid habe ich nach der Geburt meines 2.Kindes abgegeben. Der alte (nun aufgehobene) Bescheid wurde vom Amt ausgestellt am 21.02.2008. Zahlungsbeginn war ab März 2008. Unterhaltsnachweis am 19.02.2008 eingereicht. Poststempel der Einreichung des Kindergeldbezugs 02.05.2008. Der Bescheid wurde am 16.02.2009(!) korrigiert.


    Ich habe also keine Daten vor Geburt des Kindes angegeben! Den Unterhalt habe ich in gleichen Monat der Geburt angegeben = als es zum 1x überwiesen wurde. Den Kindergeld-Bescheid habe ich sofort nach Erhalt seitens der zustädnigen Behörde abgeben. Ich kam damit also nicht in Verzug. Beides wird mir SOGAR IM im Schulden-Bescheid behördlich so bestätigt, denn da wird genau das beides als "Grund der Änderung" genannt.


    Aber eine "Veränderungsmitteilung" konkret habe ich nicht, da beide Werte, sowohl Unterhalt als auch Kindergeld im Antrag ansich schon vorher ausgefüllt waren, da ja der Wert des einzelnen Postens klar war. Es galt also nur noch, die Nachweise ansich nachzureichen. Also sprich, im Antrag damals stand sowas wie "Kindergeld 154€" mit der Notiz, dass es noch beantrag und der Nachweis nachgereicht wird.


    Der "Schuld-Bescheid" nun richtet sich an mich und an mein 2.Kind: Mit Bescheid vom... wurden Leistungen nach... für <mein Name> und <mein 2. Kind> gewährt. ... Dieser Bescheid ... wird aufgehoben."
    Im Folgenden aber, und so genau hatte ich das erst gar nicht gelesen, steht aber zum Gesamtbetrag, nach Nennung der Summe, "setzt sich aus folgenden Einzelrückforderungen zusammen: Rückforderung von <2.KIND>". Keine Nennung meines Namens. Danach eine monatliche Auflistung, wobei es immer 344€ sind. (Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts + Kosten der Unterkunft"). Ergibt mal 12 Monate geforderte 4128€.


    2 Kinder, von 2 Vätern. Das 1. Kind 216€, das "betroffene" 2. Kind 190€ Unterhalt, jeweils Kindergeld 164€. Somit 1. Kind 27,27€, 2. Kind 1,27€ sogenanntes übersteigendes Einkommen. Laut ganz neuem Schreiben: "Sodass beide Kinder keine Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft mehr sind, werden aber noch anteilig an den Kosten der Unterkunft beteiligt."


    Ich habe 3 monatliche Berechnungsbögen zum Bescheid, der nun aufgehoben wurde. Dabei ist der Unterhalt und auch das Kindergeld 2x als Einkommen verzeichnet, im anderen warum auch immer nicht. (Sogar mit netten bunten handschriftlichen Markierungen seitens des SB.) ===> Aber der Auszahlbetrag ist jeden Monat dergleiche!!


    Und auf der 2.Seite des Bescheids, der nun aufgehoben wurde, steht: "Ab März (also dem Auszahlungsbeginn) ist Ihre Tochter hilfsbedürftig." Ich weiss noch, dass ich damals mit dem Lesen so weit kam, da das 2 Seiten individueller Text meines SB war. Danach folgen im Bescheid ja immer die Standard-Absätze, die ich, wenn überhaupt, überflog. Der Berechnungskram danach, zig Seiten, ihr wisst ja, wie das aussieht... die habe ich nicht durchgerechnet.


    Anscheinend war das mein Fehler, steckt ich jetzt doch in der Sch*** obwohl ich immer dachte, alles richtig gemacht zu haben.



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    Ich möchte mich für eure aufmunternden Worte, die mir zT. den Schlaf wiedergaben oder einfach nur der Seele gut taten, und vor allem für das tolle Brain-Storming bedanken. Ohne das wären mir so einige Details von Damals gar nicht ein- oder direkt im Bescheid aufgefallen. Danke.
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  • Habe alle Beiträge nur überflogen, da genug Rat...aber ein Tipp von mir (was hier von unserer Behörde verlangt wird!!!!!)
    Wenn beide Kinder (oder auch nur eines) scheinbar seinen eigenen Lebensbedarf decken kann, dann für dieses Wohngeld beantragen.
    Gibt zwar netto nicht wirklich mehr(weil aus dem mehr muß das Kind Dich u.U. mit unterstützen), kann aber den ein oder anderen Vorteil haben (aber Überblick nicht verlieren;-))

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • 2fachmama


    Ich würde an deiner Stelle wirklich eine Beratungsstelle oder einen Anwalt aufsuchen.


    Der Bescheid hätte dir zeitnah zugeschickt und die Änderung in der Auszahlung auch vom Amt sofort durchgesetzt werden müssen. Es geht nicht an, dass du hier den Fehler und die Langsamkeit der Behörde ausbügeln musst. Du hast alle Unterlagen korrekt und zeitnah eingereicht, die lange Bearbeitungsdauer hat dich in dem Glauben gelassen, der damals aktuelle Bescheid sei richtig und die Auszahlungsbeträge korrekt. So und nicht anders solltest du auch argumentieren.
    Möglicherweise kann man sich in einem Vergleich einigen, dann zahlst du auf jeden Fall nicht diese 4000,- €, sondern wesentlich weniger. Aber hierzu musst du dich beraten lassen.


    Schicke einen Widerspruch bzw. bring ihn hin wie oben erklärt, gehe nicht ohne Stempel und Kopie als Empfangsbestätigung. Wichtig: dir muss innerhalb von 2 Wochen die schriftliche Bestätigung über den Eingang des Widerspruchs und innerhalb von 3 Monaten eine Stellungnahme zum Widerspruch auf dem Tisch liegen, sonst kannst du gleich klagen.
    Behörden haben auch Pflichten, nicht nur Hilfeempfänger.


    Wehr dich und lass dich hier nicht über den Tisch ziehen.


    Im übrigen ist dir ja durch den Fehler des SB für ein Jahr Wohngeld verloren gegangen. Auch ein guter Argumentationsansatz. ;)

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)