Unterschied Unterhalt

  • Hallo...ich mal wieder...


    Sind ja reichlich Baustellen :ohnmacht:


    Ich verstehe den Unterschied nicht zwischen Trennungs und Ehegattenunterhalt .."gegoogelt" hab ich schon, hier im Forum auch nicht gefunden... :hae:


    Danke schon mal



    Maikind


    ( hab mich schon ein wenig erholt...)

    Wer A sagt, der muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch war.


    Bertolt Brecht


    Ist es nicht so wie man will, muss man wollen wie es ist...

    2 Mal editiert, zuletzt von maikind ()

  • Ehegattenunterhalt ist ein Überbegriff.


    Trennungsunterhalt bekommt man bei Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung.
    Danach gibst
    nachehelicher Unterhalt.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Gut...so ähnlich hatte ich mir das gedacht, war mir aber nicht sicher...


    Ist es ein finazieller Unterschied oder hat es dann nur einen anderen Namen `?



    Maikind

    Wer A sagt, der muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch war.


    Bertolt Brecht


    Ist es nicht so wie man will, muss man wollen wie es ist...

  • Soweit ich weiß, auf "Trennungsunterhalt" besteht auch nach der Reform weiter, aber auf nachehelichen Unterhalt nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Kann unter Umständen auch sein, dass man noch Unterhalt bekommt, aber sehr viel weniger, weil man eben verpflichtet ist, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen, und nur wenn es zwingende Gründe gibt, warum das nicht geht, oder nicht in Vollzeit geht, z. B., dann gibt es "Aufstockungsunterhalt"