Kinderzuschlag????? EIN WITZ!!!!!!!

  • @ cath


    Ach Mensch sowas nettes.....deine Chefin muss mit meinem Ex-Chef verwandt sein :daumen
    Als ich im 6. :schwanger Monat aufhörte, gab er mir zusätzlich zu meiner Provision noch 300€ mit den Worten "....für die Babyausstattung des Zwergs der liebsten Mitarbeiterin..." :knuddel
    Hab vor Rührung geheult wie ein Schloßhund und könnte jetzt noch heulen, wenn ich daran denke :heul

  • Hallo,
    ich will auch kurz von mir erzählen.
    Ich habe eine Ausbildung gemacht, das ist aber schon elf jahre her oder so.
    Ich habe nie richtig in diesem Job gearbeitet, weil er mich schlicht :kotz .
    Aber hauptsache was haben. Habe mich durchgejobbt und kam immer gut über die Runden.
    Dann wurde ich schwanger und habe von hartz 4 gelebt. War eigentlich seid der Schwangerschaft alleinerziehend.
    Ich habe es gehasst von Hartz zu leben. Aber anders ging es zu diesem Zeitpunkt nicht. Ich habe also überlegt was ich beruflich machen kann damit ich unabhängiger werde?
    In meinen erlernten Beruf zurück?Ging nciht habe Praktikas und Probetage gemacht...ich war raus aus dem Job...
    Also vielleicht bei Penny an der Kasse? Ich mach alles ist mir egal aber längerfristig war das auch nix, denn ich hatte ja nun mehr verantwrtung als noch vor vier Jahren.
    Also mache ich nun eine schulische Ausbildung. Ich lebe von BaföG und Kindergeld...auch Unterhalt...ich habe mich vor der Ausbildung beim Amt erkundigt über den Anspruch für meine Tochter und wegen der Ünernahme von KdU.
    Die Dame hat mich gelobt das ich was tun will und sagte das sei kein Problem wenn der bescheid vom BaföG da sei dann soll ich kommen und den anderen Antrag stellen.
    Habe ich auch gemacht. Jetzt bekomme ich ein Schrieben das ich bitte Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen soll weil ALG oder andere Sozialleistungen vom Amt immer erst zum Schluss kommen...
    Ich habe dort angerufen und gesagt das ich beides nicht bekomme. Im BaföG ist ein Wohngeldzuschlag drinnen, und Unterhalt bekommt die Lütte auch.Ich soll es aber beantragen sonst kürzen sie mir die Leistungen... :radab Ich beziehe schon seid einem halben Jahr keine Leistungen mehr von denen. Oder sie würden für mich den Antrag stellen.
    Die Dame am Tel meinte das ich ja auch nur ein Wisch brauche wo draufsteht ob ich WG oder KZ bekomme oder nicht und dann soll cih noch mal wieder kommen.
    Aber ich bekomme nur einen "Wisch" wenn ich den Antrag auch stelle!
    Also muss ich den Antrag stellen und Wochenlang warten um dann wieder hinzurennen...
    Ich hasse es. Und der Staat ist ganz sicher nciht verantwortlich für meine berufliche Lage, ich will auch davon weg...deswegen mache ich diese Ausbildung.
    Meine Nachbarin hatte mich vor einiger Zeit mal angesprochen wegen Kinderzuschlag. Ihr Mann verdient garnicht sooo schlecht. Die Fahren einmal im Jahr in den Urlaub fahren ein schickes Auto...und sie meinte zu mir: "Beantrage doch Kinderzuschlag! Das ist cool...für nichts kriegt man da Geld!". Na super...


    Mensch


    Edith hat gemerkt das der text sehr lang geworden ist:Sorry dafür

    2 Mal editiert, zuletzt von Mensch ()

  • Liebe Chang,


    es freut mich sehr für dich, daß im Osten Deutschlands zumindest die Kinder-Betreuungswelt (noch) in Ordnung ist. Und das meine ich ganz ehrlich!


    Aber ich lebe im Herzen des Rhein-Main Gebietes. Einem noch relativ florierendem Wirtschaftszentrum, überwiegend dank des Flughafens. Ich lebe zwar relativ ländlich aber doch nicht allzu weit von gleich 4 Großstädten entfernt (Frankfurt /Wiesbaden/ Mainz/Darmstadt).


    Für den 20 km Umkreis galt und gilt immer noch: es gibt exakt 8 Kitas, die vor 8:00 Uhr ihre Pforten öffnen. (Die 3 vor 7:30 sind hier mit eingeschlossen) Davon ganze zwei, die für uns in Frage gekommen wären. Das ganz gegen zusätzliche Kita-Gebühren, versteht sich. Es gibt exakt 3 Kitas, die ein Betreuung nach 16:30 anbieten. Ebenfalls nochmal mit zusätzlichen Kosten verbunden. Wer nicht auf andere Betreungsmöglichkeiten, so wie ich dank meiner Eltern, ausweichen konnte, der blättert, wenn er eine Betreuung vor 8:00 Uhr und nach 16:30 braucht, mal locker 350 Euro jeden Monat auf den Tisch. Vorausgesetzt, man bekommt einen Platz. In Großstädten wie Wiesbaden dürfte der Satz noch deutlich höher liegen. Wenn du Vollzeit arbeiten gehst, und nicht gerade für nen Hungerlohn, hast du hier echt die A-Karte gezogen, dann gibts keinen cent Zuschuß! Die Bemessungsgrenzen der Gemeinden sind unterschiedlich, aber liegen in etwa beim ALGII Satz. Und die 350 Euro netto müssen auch erst mal verdient werden. Klar, ich kann Betreuungskosten steuerlich absetzen, aber ich muss sie trotzdem erst mal jeden Monat aufs Neue erwirtschaften. In Rüsselsheim gibts dafür noch nicht mal mehr Belege, was eine Rennerei/Bettelei, bis du da alle notwendigen Unterlagen beisammen hast, wenn du über dem belegfreien Satz liegst!


    Just in dem Jahr, in dem meine Tochter eingeschult wurde, überlegte man in Rüsselsheim gar, sämtliche Horte zu schliessen (ich glaube, das sind immerhin so an die 10-12 Stück) und stattdessen 3(!) zusätzliche Nachmittagsbetreuungen in Grundschulen einzurichten. Ein Witz, der dank schneller Reaktion der Elternschaft und 18monatigem Kampf nicht in die Tat umgesetzt wurde.
    Aber auch hier wurde geschmult ... zwar blieben die Horte erhalten, die Sätze wurden sogar um 5 Euro gesenkt, dafür aber wurden die Stunden des Personals zusammengestrichen aus Betreuungszeiten ab 11:30 wurde 12:00 Uhr (Schulschluss in der Grundschule meiner Tochter nach 4 Unterrichtsstunden: 11:25 h). Bewegliche Ferientage: Zappenduster! Betreuung erst ab 12 Uhr... Wenigstens hats innerhalb der offiziellen Ferien einigermassen geklappt, aber auch das war mit sehr viel privatem Engagement der Betreuer verbunden.


    Alleine dies sind für viele Mütter, insbesondere AE Mütter, fast unüberwindbare Hürden. Ich sags nochmal: ohne die zusätzliche Betreuung durch meine Eltern hätte ich das nicht wuppen können.


    Natürlich sollte jeder ALGII Empfänger sich bewusst sein, daß er von der Allgemeinheit getragen wird. Aber Jammern auf hohem Niveau sieht für mich anders aus. Und hilft denjenigen, die eigentlich viel lieber selbst für sich und ihre Kinder sorgen wollen, kein Stück weiter! Für mich stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvollere Investitionsmöglichkeiten von solchen "Zusatzschmankerln" die in Wirklichkeit keine sind, gäbe. Z.B. so, wie es nun mal in Frankreich vorgelebt wird.


    Es kann einfach nicht sein, das es ein Luxus sein soll, Kinder zu haben! Ebensowenig sollte es sein, das Kindern von ALGII Empfängern der Besuch eines Gymnasiums finanziell so erschwert wird, das manche Eltern davon absehen müssen. Weil anscheinend notwendige Unterrichtsmaterialien zusätzlich von den Eltern angeschafft werden müssen, und zwar in nicht unerheblicher Höhe. Sind diese Kinder dümmer oder gar asozial, weil die Familie, aus welchem Grund auch immer, finanziell am Abgrund steht? Wir ziehen uns da eine Zwei-Klassen Gesellschaft par excellence heran, und das wird von Leuten wie Frau von der Leyen leider unterstützt. Ob aus Dummheit oder wissentlich sei mal dahingestellt.

    Liebe Grüsse
    Sabine


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    Die meisten Frauen wählen ihr Nachthemd mit mehr Verstand als ihren Mann
    - Coco Chanel-

  • Hallo,
    ich habe über einen längeren Zeitraum Kinderzuschlag erhalten, da der KV keinen Unterhalt zahlte und ich nur für ein Kind UVG bekam.


    Meine Erfahrungen mit dem Kinderzuschlag: es war das ALLER-ALLER-ALLER-letzte. :nixwieweg


    Jeden Monat mußte ich meine Lohnabrechnung hinschicken, wegen "wechselnder Höhe des Einkommens". Ich habe NIE unterschiedlich hohes Einkommen erhalten, bis auf das einmal im Jahr gezahlte Weihnachtsgeld.


    Nach 6 bis 8 Wochen nach Gehaltsabrechnung hatte ich dann den Kinderzuschlag auf meinem Konto, immer in wechselnder Höhe. Dem Bescheid konnte ich nicht den Grund entnehmen. Nachfragen telefonisch (kostenpflichtige Tel-Nr im Callcenter, den persönlichen SB kann man weder schriftlich, persönlich noch telefonisch erreichen) oder schriftlich werden GRUNDSÄTZLICH nicht beantwortet.


    Blöderweise mußte ich EINMAL 1 Krankentag für mein Kind nehmen.
    Dieser wurde meinem Gehalt abgezogen. Die Erstattung der Krankenversicherung kam im Folgemonat.
    Das bedeutete, das ich für den Monat in dem ich Krankengeld erhielt, keinen Anspruch auf Kinderzuschlag hatte, ich mußte ergänzendes ALG II beantragen. Für den Folgemonat wurde mir das Krankengeld dann vom Kinderzuschlag abgezogen. Neuen Kinderzuschlag mußte ich dann auch wieder beantragen, da ja die Leistungen für den Krankenmonat eingestellt worden sind. Wohngeldleistungen wurden rückwirkend auch gestrichen und mußten neu beantragt werden.
    Da ich immer zum Ende des Monats mein Gehalt erhalte, errechnet die Kinderzuschlagstelle RÜCKwirgend die Höhe aus.
    ALG II wird aber errechnet mit dem Einkommen, welches zum 30 auf meinem Konto war, für den FOLGEmonat errechnet, also mit dem ungekürzten Gehalt vom Februar. Also war das ergänzende ALG II entsprechend weniger.
    Ich habe im März den Krankentag genommen. 3 Monate später, also Ende Juni, das Geld für März erhalten. Meine lfd Kosten liefen aber weiter.


    Mein Fazit, obwohl ich weiß, das hier WIEDER mit Unverständnis reagiert wird:


    Man steht sich wesentlich besser mit ergänzendem ALG II.


    Es waren bei mir ca. 40 € im Monat Differenz von ALG II und Kinderzuschlag. Bei ALG II können aber viel mehr Leistungen geltend gemacht werden (Klassenfahrten, Nebenkostenabrechnungen, Befreiung von GEZ Hortgebühren etc).


    Beim ALG II konnte ich mit meinem SB persönlich sprechen, sogar mit Terminvereinbarung um 7.30 Uhr, bevor ich selber zur Arbeit gehen mußte. Hat insgesammt mit Fahrt nur eine 1/2 Stunde Zeit gekostet. Der Bescheid und die Leistungen kamen innerhalb von 2 Wochen.
    Beim Kinderzuschlag dagegen mußte ich mir einen Tag Urlaub nehmen, 90 Minuten mit öffentlichen Verkehrmitteln in die Nachbarstadt zur Familienkasse fahren. Dort dann 2 Stunden mit Wartemarke in der Hand warten. (Meine zuständige Famkasse wurde mit 2 weiteren Städten zusammengelegt, somit ist sie für 500.000 Einwohner zuständig. Es saß da nur 1 SB). Dieser konnte mein Anliegen nur aufschreiben und weiterleiten. Eine persönlche Vorsprache ist nicht möglich. Dann 90 Minuten wieder zurück. Dann 6 Wochen auf eine Reaktion warten.


    ALG II bekommt man lfd im voraus bzahlt. Damit kann man rechnen. Die Ausgaben laufen ja auch weiter.
    Auf den Kinderzuschlag kann man warten warten warten und :bet , das er dann 3 Monate später als ALG II auf dem Konto ankommt.


    Kontoauszüge mußte ich bei beiden vorlegen, also ALG II Stelle oder Wohngeldstelle.


    Weiteres Fazit:
    Mit den ganzen Anträgen, Einstellungen von Leistungen, persönlichen Vosprachen bei Wohngeldstelle, Famkasse und ALG II Stelle war ich 1 Woche mit nix anderem Beschäftigt.
    Wenn die Kinder krank sind und werden, melde ICH mich jetzt immer krank. Das kann dann die Behörde, bei der ICH arbeite, dann leisten.


    Danke für´s lesen. Ist doch etwas länger gewoden, sich den Frust von der "Seele" zu schreiben. :pfeif

  • Meine liebe Cath!




    Ich habe es versucht auch so auszudrücken, aber du hast das besser gemacht, als ich es je könnte. Das war meine Geschichte mit deinen Worten erzählt......




    Danke!



    Und dir meine Hochachtung für das was du leistest. Chapeu!



    Tilla

  • @ Tilla Danke!


    @ Hexe Da wird der Hund ja in der Pfanne verrückt!!!! :hilfe Eine bodenlose Frechheit das alles!!!! Und jetzt? Beziehst du noch immer Kinderzuschlag?

  • Hallo,


    ich hab auch so einen Antrag gestellt gehabt und wurde abgelehnt. Das Problem bei der Kiste ist das, dass mit zwei verschiedenen Messlatten gleichzeitig gemessen wird.


    Ich hab - als Bedarfsgemeinschaft gesehen - noch Anspruch auf 50 Euro ALG II - hab aber darauf verzichtet, weil mir der ganze Antragskram zuviel ist und ich dann meinWeihnachtsgeld auch wieder losgewesen wäre. DAs heißt: eigentlich würde ich Kinderzuschlag bekommen können. ABER: weil mein Kleiner Unterhaltsvorschuss bekommt, hätte ich Anspruch auf sage und schreibe 15 Euro Kinderzuschlag. Egal, wieviel ich nun verdiene, selbst wenns 100 Euro weniger wären. Ich bekäme den Zuschlag auch dann nicht. Weils Kind zuviel Geld hat :-).


    Ich frag mich echt, warum bei dem Antragdrama für den Kinderzuschlag überhaupt mein Einkommen abgefragt wurde - wäre nicht nötig gewesen. Große Tocher verdient sich Geld für den Führerschein = kein Kinderzuschlag, Sohn hat Unterhalt = kein Kinderzuschlag.


    Ich dachte mal, der Kinderzuschlag sei dafür da, dass man eben NICHT ALG II beantragen muss. Aber genau das hätte die Kindergeld kasse lieber: "Dann beantragen sie eben wieder ALG II", meint die Dame der Kindergeldkasse.


    Das Ganze war eine Schuss in den Ofen - aber es haz sicher Arbeitsplätzer bei der Kindergeldkasse geschaffen ...


    Grüße
    sonnenaufgang

  • @ cath Nein, da wir seit Ende letzten Jahres in einer "Bedarfsgemeinschaft" leben.
    D. h. keine Steuerklasse II mehr, kein Wohngeld und kein Kinderzuschlag. Bei einer evtl. Heirat fällt dann auch der UVG weg. Finanziell besser geht es mir jetzt nicht wirklich besser, obwohl sich 2 Arbeitnehmer alle anfallende Kosten teilen. (Ich möchte halt nicht, das mein neuer LG finanziell für die Kinder aufkommt.)
    Trotzdem bin ich froh, auf keine staatliche Hilfe mehr angewiesen zu sein, da ich oft Zorn und Wut über so, in meinen Augen, viele Ungerechtigkeiten hatte.


    Warum schafft es keine Behörde dem KV so "viel Feuer unter dem Hintern" zu machen, das Dieser seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt. :nawarte:


    ICH habe die Betreuung geleistet, Schulgeld gezahlt, bin arbeiten gegangen und ER hat NICHTS gemacht und bekommt noch Leistungen vom Staat!
    Und ICH muß dann Sozialleistungen in Anspruch nehmen.
    :nixwieweg + :flenn + :kotz ist das!

  • @ Hexe Ich bin begeistert! :devil: Gerade deinen letzten Satz unterschreib ich voll dick und fett! :thanks:

  • Warum schafft es keine Behörde dem KV so "viel Feuer unter dem Hintern" zu machen, das Dieser seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt. :nawarte:


    ICH habe die Betreuung geleistet, Schulgeld gezahlt, bin arbeiten gegangen und ER hat NICHTS gemacht und bekommt noch Leistungen vom Staat!
    Und ICH muß dann Sozialleistungen in Anspruch nehmen.
    :nixwieweg + :flenn + :kotz ist das!


    Meine Worte!


    Ich unterschreib auch mal.

  • Hallo


    Also was mich immer wieder verwundert wie unterschiedlich die Behörden von Fall zu Fall arbeiten. Ich habe ja auch mit Einwilligung von meinem Ex damals die Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet. Es wurde ausgerechnet das er 96 Euro Unterhalt zahlen soll. Er muss aber nachweisen das er er sich ständig bewirbt (er muss eine gewisse Anzahl an Bewerbungsnachweisen vorlegen) um einen besser bezahlten Job zu finden, damit er den vollen Unterhalt zahlen zu können. Er hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Ein Bekannter ist seit sieben Jahren Arbeitslos, bezahlt auch keinen Unterhalt für seine Tochter (die Mutter hat auch Beistandschaft und UVG bekommen) und der musste nicht einmal nachweisen das er eine Bewerbung geschrieben hat um seine Situation zu ändern. Ich meine wirklich das wundert mich doch immer wieder.


    LG Angela

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • Emmchen, und wer sind dann die leidtragenden? Die KINDER!!! :motz:


    Natürlich gar keine Frage das stelle ich auch gar nicht in Frage!

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."