Plötzlich alleinerziehend, was kann ich wo beantragen?

  • Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich wohne in Niedersachsen und bin seit einer Woche von meinem Mann getrennt (er hat sich von uns getrennt, weil er mit 36 Jahren nicht weiß ob er noch Familie will oder nicht. Haben dies jetzt auch schon das vierte Mal durch!). Ich habe zwei Kinder (7 jahre und 9 Monate). Jetzt meine Frage: Kann mir vielleicht irgendjemand sagen, was ich wo beantragen kann? Ich kenne mich ja nicht wirklich in dieser Marterie aus. Und wenn man den Sachbearbeiter bei der Sozialagentur fragt, bekommt man auch nicht wirklich Antworten. Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Vielen Dank! Lieben Gruss Daniela :schwitz

  • Wie gesagt du kannst bei deinem Amt wegen Hartz4 anfragen(lese du bist Aushilfe, dein Verdienst wird eh angerechnet), dann ab zum Jugendamt und UVG beantragen. Da ich jetzt nicht weis wieviel du verdienst kannst du auch fragen ob der Kinderzuschlag und Wohngeld reichen, damit du kein Hartz4 bekommen musst. Ja und dann hast du ja eh Kindergeld und Elterngeld.

  • Hallo Honey


    Ich glaub es nicht mal jemand aus der Nähe :D


    Also auf jeden Fall zum Hartz IV Amt und Antrag stellen. Für die Kinder musst du seit neusten Erkenntnissen eh einen Wohngeld Antrag stellen. Da sie mit Kindergeld und Unterhalt sozusagen eigenes Einkommen haben. Das Thema hatte ich heute beim Hartz IV Amt. Bekomme zu meinem Job auch ergänzendes Hartz IV. Für Kinder wird nämlich, sobald sie eigenes Einkommen haben Hartz IV nur noch als Darlehen bezahlt.
    Regeln musst du beim Hartz IV Amt auch gleich ob eure Wohnung angemessen ist oder ihr euch auf Dauer eine andere Suchen müsst.


    Hast du ein eigenes Konto? Wenn nein gleich morgen einrichten und für Sorgen das Kindergeld und alles auf dein Konto geht.


    Dann mit Ex reden wegen Unterhaltszahlungen. Ich würde dir auf jeden Fall empfehlen eine Beistandschaft beim Jugendamt machen. Ich habe da nur gute Erfahrungen gemacht. Die Schreiben deinen Mann an, rechnen aus wieviel Unterhalt er zahlen muss und er überweist dann an die und die überweisen an dich.


    Ich kann dir die Caritas noch zusätzlich empfehlen. Glaub die gibt es bei dir in Northeim auch. Die geben auch Hilfestellung und alles.


    Wünsche dir ganz viel Kraft und Energie für die nächste Zeit. Kannst dich auch gerne per PN melden wenn du fragen hast, vielleicht kann ich dir ein wenig weiterhelfen.


    LG Angela

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • Hallo Honey,


    mir ist es auch so ergangen wie Dir. Mein Ex hatte auch plötzlich die Eingebung, dass er ohne Familie besser dran ist und hat mich mit meinen Kindern (damals 4 und 3 Monate) sitzen gelassen. Erste Hilfe habe ich bei einer Familienberatung (Caritas, evangelische oder kath. Beratungsstellen ...) bekommen. Die Adressen bei Dir in der Nähe findest Du bestimmt im Internet. Dann war ich beim Jugendamt und bei einer Anwältin (da Du wahrscheinlich sehr wenig verdienst, bekommst Du Prozesskostenbeihilfe und musst fast nichts für den Anwalt zahlen). Beim Jugendamt kannst Du Unterhaltsvorschuß beantragen. Desweiteren steht Dir selber auch noch Unterhalt zu. Dann kannst Du, wie oben schon gesagt, Hartz IV und Wohngeld beantragen.


    Liebe Grüsse und starke Nerven,
    Linx

    Gehe lieber durch die Wand, als immer durch die Tür - Durchbreche den Verstand, dann findest Du zu Dir!

  • Zitat

    Für Kinder wird nämlich, sobald sie eigenes Einkommen haben Hartz IV nur noch als Darlehen bezahlt.


    Das stimmt so nicht:


    Wenn die Kinder eigenes Einkommen haben, das ihren kompletten Bedarf deckt (Regelleistung und Kosten der Unterkunft) bekommen sie nichts.
    Decken diese Einkünfte den Bedarf nicht, dann bekommt man für die Kinder auch zusätzlich noch ALG 2 und das nicht als Darlehen.



    Zitat

    Regeln musst du beim Hartz IV Amt auch gleich ob eure Wohnung angemessen ist oder ihr euch auf Dauer eine andere Suchen müsst.



    Das stimmt so auch nicht.
    Die Arge muss sie schriftlich dazu auffordern die Wohnkosten zu senken, so diese unagemessen sind.
    Ausschlaggebend dafür ist die Kaltmiete, nicht wie es vielerorts rechtswidrig üblich ist irgendwelche Warmmieten.


    Ist die schriftliche Aufforderung erfolgt muss VON DA AN noch 6 Monate die volle Miete übernommen werden.
    Findet man in den 6 Monaten nachweislich nichts, muss auch noch weiter die volle Miete bezahlt werden.


    Es ist jedenfalls nicht IHRE Aufgabe das zu regeln. Die Arge kennt ja die Miete und wird dann schon von selber auffordern die Kosten zu senken. Oder eben nicht.
    Darauf würde ich sie aber nicht noch hinweisen.


    Muss man dann tatsächlich umziehen, müssen die Umzugskosten übernommen werden, weil sie zu den Kosten der Unterkunft gehören. Dazu zählen z.B auch die Kaution.
    Kaution wird als Darlehen gewährt, muss aber INNERHALB des ALG 2 Bezuges nicht zurückgezahlt werden. Gängige Praxis ist, dass den Leuten das abgezogen wird. Das ist rechtswidrig und dagegen kann man Widerspruch einlegen.


    "Ich habe drei Schätze, die ich hüte und hege. Der eine ist die Liebe, der zweite ist die Genügsamkeit, der dritte ist die Demut" (Laotse)

    2 Mal editiert, zuletzt von shawnee ()

  • Ich würde dir auf jeden Fall empfehlen eine Beistandschaft beim Jugendamt machen.

    Warum das denn????... :motz:
    Und warum gleich UVG beantragen.?? Hat sie irgendwo geschireben das er KEIN Unterhalt zahlen will??....Ich kann nichts Lesen davon
    Hauptsache immer gleich den Hammer rausholen.
    Kann man nicht erstmal versuchen das ohne Ämter zu erledigen?
    Warum muss immer gleich zum Amt gerannt werden.


    Rede doch erstmal mit ihm wegen Unterhalt.
    Wenn er nicht zahlt kann man immer noch hin.


    So, gibt das nur gleich böses Blut von Anfang an. :kopf


    MITEINANDER VON ANFANG AN
    Nicht Gegeneinander.


    Das er weg ist, musst Du in eine andere Ebene packen. Jetzt zählt nur noch die ELTERNEBENE.


    LG
    Deaver

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.

    Einmal editiert, zuletzt von Deaver ()

  • Wenn die Kinder eigenes Einkommen haben, das ihren kompletten Bedarf deckt (Regelleistung und Kosten der Unterkunft) bekommen sie nichts.
    Decken diese Einkünfte den Bedarf nicht, dann bekommt man für die Kinder auch zusätzlich noch ALG 2 und das nicht als Darlehen.

    Also ich war gestern beim Amt. Dort wurde mir erklärt, wenn das Einkommen der Kinder nicht ausreicht um den Bedarf zu decken, haben Kinder seit dem 1.12. Anspruch auf Wohngeld. Solange der Antrag in Bearbeitung ist, wird vom Hartz IV Amt das Geld für das Kind nur als Darlehen bezahlt. Bekommt man dann Wohngeld für das Kind geht dieses direkt an das Hartz IV Amt. Meine Sachbearbeiterin meinte es ist eigentlich nur eine Verschiebung des Geldes. Sollte beim Wohngeldantrag nichts bei raus kommen, muss man das Geld natürlich nicht zurückzahlen. So wurde es mir jedenfalls erklärt.



    Die Arge muss sie schriftlich dazu auffordern die Wohnkosten zu senken, so diese unagemessen sind.
    Ausschlaggebend dafür ist die Kaltmiete, nicht wie es vielerorts rechtswidrig üblich ist irgendwelche Warmmieten.

    Ja aber es schadet ja nichts schon mal nachzufragen, damit man weiß was auf einen Zukommt. Und gerade in so einer Situation frische Trennung und alles, ist man doch besser dran wenn man weiß was noch alles auf einen zukommt.



    Nein Deaver ich wollte auf gar keinen Fall böses Blut wecken. Dann habe ich das falsch ausgedrückt.Mein Ex Mann und ich haben damals zusammen besprochen, das ich das mit der Beistandschaft beim Jugendamt mache. Er war sich somit sicher das er nur den Unterhalt bezahlt den er muss und auch ich fand das auch eine gute Möglichkeit, weil die das ja nun wirklich alles ausrechnen usw. Zudem halt das mit dem er überweist das an die und die an mich war für uns beide eine gute Lösung. Weil seine eigenen Worte waren, dann nimmt er das wenigstens ernst mit dem Überweisen, weil er selbst bedenken hatte, dass wenn er es direkt an mich überweisen würde, das er dann etwas schluderig wird. Das hatte bei uns auch nichts mit bösen Blut zu tun.


    Genauso das mit dem UVG. Das war nicht gemeint, von wegen wenn er nicht zahlt. Sondern eher damit, wenn er nicht nicht den vollen Unterhalt zahlen kann. Bei mir zahlt meine Ex 96 Euro. Ich bekomme 29 Euro UVG dazu. Ich bin nicht von ausgegangen das er nicht zahlt. Ich habe beim schreiben wohl zu sehr an meine Situation damals gedacht und es vielleicht falsch ausgedrückt. Also nix mit Böses Blut.


    Und wie gesagt die Beistandschaft war ein "Miteinander" bei uns. Nicht jeder Gang zum Jugendamt bedeutet ein Gegeneinander!


    Also bitte demnächste nicht gleich los :motz:



    LG Angela

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • Das ist ja auch etwas ganz anderes. So wie du es geschrieben hast, liest sich das, als ob Kindern generell ALG 2 nur als Darlehen bezahlt wird, sobald sie eigenes Einkommen haben.
    Die obige Darstellung ist korrekt.


    Generell ist das, was bei den Argen erzählt wird nicht immer zum glauben. Viele Sachbearbeiter haben keine Ahnung vom SGB 2.
    Viele Argen machen sich rechtswidrig auch ihre eigenen Regeln.


    Daher immer selber im SGb 2 und in den Handlungsanweisungen der BA nachlesen.



    Zitat

    Ja aber es schadet ja nichts schon mal nachzufragen, damit man weiß was
    auf einen Zukommt. Und gerade in so einer Situation frische Trennung
    und alles, ist man doch besser dran wenn man weiß was noch alles auf
    einen zukommt.

    Doch, es schadet.


    Solange die Arge nämlich nicht selbst darauf kommt, kann sie unbesorgt wohnen.
    Bringt sie das gleich zur Sprache wird sie unter Umständen sofort aufgefordert ihre Wohnkosten zu senken.


    Es passiert ihr ja erstmal nichts. Sie hat ja selbst nach Aufforderung noch 6 Monate zeit sich einen andere Bleibe zu suchen.


    Man muss nicht schon im Voraus buckeln (vorauseilender Gehorsam), schlimm genug, dass man zum Umziehen aufgefordert wird.
    Das ist allein die Arbeit der Arge auf so etwas aufmerksam zu werden und dementsprechend zu handeln.


    "Ich habe drei Schätze, die ich hüte und hege. Der eine ist die Liebe, der zweite ist die Genügsamkeit, der dritte ist die Demut" (Laotse)

  • Vielen Dank schon einmal für die vielen Antworten. Habe schon ALG 2 beantragt. Aber die sagten mir, da ich noch einen Monat (Februar) Elterngeld bekomme, würde mir bis dahin nichts zustehen. Das heißt, ich würde erst am März 2009 einen Anspruch haben. Das nächste Gespräch findet ja nächste Woche noch statt. Im Übrigen will mein Noch-Mann auch Unterhalt zahlen, mein Anwalt hat ihn auch schon angeschrieben. Dazu nimmt mein Noch-Mann auch die Kinder wenn ich arbeiten gehe (2 Tage die Woche auf 400 Euro Basis.). Also läuft teilweise alles im Guten ab.Natürlich bin ich noch stinkig darüber, dass ihm auf einmal einfällt, dass er keine Family mehr möchte. Aber was soll ich machen. Bin eigentlich guter Dinge, dass ich es auch ohne ihn schaffe. Auf jeden Fall, finde ich es supernett von euch, dass ihr mir soviee Tips gegeben habt. :thanks:

  • Elterngeld ist bis zu einem Freibetrag von 300€ geschütz!


    Das bedeutet, dass 300 Euro nicht angerechnet werden dürfen.
    Elterngeld ist priviligiertes Einkommen.


    "Ich habe drei Schätze, die ich hüte und hege. Der eine ist die Liebe, der zweite ist die Genügsamkeit, der dritte ist die Demut" (Laotse)