EK-Steuerrückvergütung bei getrennt lebenden Eheleuten

  • Hallo,


    ich hab mal ne Frage und hoffe sehr auf Hilfe.
    Mein Mann hat mir heute den EK-Steuerbescheid 2007 vorbei gebracht, wonach sein Steuerberater ausgerechnet hat, dass ich ein Einkommen von X Euro hatte, und mir somit ein Rückvergütungsbetrag i. H. v. Y Euro zustehe. Von dem Verdienst meines Mannes war nicht die Rede! Wir sind am 06.07.07 heiraten gegangen, dann müsste mir doch die Hälfte (da Eheleute gewesen und erst seit dem 12.6.08 getrenntlebend) von allem zustehen oder? Dh. die Hälfte MEINER und die Hälfte SEINER Rückvergütung oder?
    Hab mal wieder über die tolle internetsuchmaschine nichts gefunden.
    Wäre für Antworten sehr dankbar.


    LG Melanie


    PS: Nein ich will meinen Mann nicht abzocken... ich kenn mich im Steuerrecht nur so garnicht aus.

    Die meisten Menschen sind unglücklich, weil sie, wenn sie glücklich sind, noch glücklicher werden wollen (Ingrid Bergmann).
    Das Schwierigste am Leben ist, Herz und Kopf dazu zu bringen, zusammenzuarbeiten. In meinem Fall verkehren sie nicht mal auf freundschaftlicher Basis.

  • dann müsste ich für 2007 ja auch die hälfte bekommen, denn trennung war erst im folgejahr 2008.

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  • Jo, bei mir wurde im September (erste Trennung August 08) bei der Unterhaltberechnung durch seinen Anwalt die Steuerrückzahlung für 07 halbiert und das wird im nächsten Jahr auch für 08 der Fall sein....wobei ich jetzt nicht garantieren kann, dass das grundsätzlich immer so gehandhabt wird.



    LG


    Kara

  • Das ist rechtlich ein schwieriges Feld. Ihr habt ein gemeinsames Einkommen, das Euch gemeinsam gehört. Also auch die Rückvergütung. WIE man die aufteilt, liegt an Euch ...
    (Wenn Du oder er zB bei der Trennung das gemeinsame Konto "abräum(s)t", ist das ethisch verwerflich, rechtlich aber statthaft, da Ihr beide das Konto gemeinsam betrieben habt. Die Einkommenrückerstattung fällt unter denselben Gedanken: Sie ist für Euch beide. Wie Ihr darüber verfügt, ist letztlich Eurer Bier. Also eine Verhandlungssache.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,
    erstmal Danke für eure Mühe!


    Habe mich grade mal beim Finanzamt informiert, nach 2 Std. erfolgslosem versuchen hab ich auch endlich meinen SB erreicht.
    Dass mir nur meine EK-Steuer rückgezahlt wird ist absolut ok, wenn man getrennt ist wird das eben gesplittet. Jeder bekommt das erstattet, was er überzahlt hat, also nix Hälfte Hälfte.. schön wär's. Ist bei uns ne sehr hohe Differenz zw. dem was ich bekomme und mein Noch-Mann, kann man nur abhacken unter "dumm gelaufen und Pech gehabt"... Er hat ne schöne Finanzspritze zu Weihnachten bekommen, ich finds ja irgendwie nicht fair, denn wären wir jetzt noch zusammen wäre das Geld auch uns, also quasi Halbe Halbe... aber naja, fair und unfair sowie recht haben und recht bekommen sind 2 Paar Schuhe.


    Wünsche euch nen schönen Wochenstart.


    LG Melanie

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    Das Schwierigste am Leben ist, Herz und Kopf dazu zu bringen, zusammenzuarbeiten. In meinem Fall verkehren sie nicht mal auf freundschaftlicher Basis.

  • Das stimmt so nur bedingt, was der Fin-Beamte sagt. Er hat halt schon die Veranlagung durchgeführt und deshalb will er nicht zurück. Frage ist zB, ob Ihr getrennte oder gemeinsame Veranlagung beantragt habt. (Was hast Du unterschrieben?)


    Desweiteren, und da wird ein Schuh draus: Die Rückzahlung fließt in den Vermögensausgleich mit rein und muss - je nach Scheidungsklagezustellung - abgegrenzt werden.
    Und jedenfalls: Die Rückzahlung erhöht sein Jahreseinkommen, nach dem der Unterhalt für Dich und das Kind berechnet wird. Sollte er "dummerweise" durch die Rückzahlung die nächsthöhere Grenze überschritten haben, muss er auf Deinen Antrag hin für das kommende Jahr den höheren Unterhalt monatlich zahlen. Das musst Du im Prinzip mit einem spitzen Bleistift rechnen.


    Am Rande: Wieso bekommst Du eine vom Anwalt Deines Ex aufgelisteten Steuerbescheid? Dir muss eigentlich, wenn das Geld Deinem Ex zugeflossen ist für Euch beide, der gesamte Stuerbescheid vorgelegt werden. Den solltest Du Dir auf jeden Fall vom Fin-Amt holen. Nirgendwo besser siehst Du das Einkommen Deines Ex. und es wird ja vor allem auch um Unterhaltszahlungen gehen.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Jaja, den streß habe und hatte ich auch, ich bin auch von der Hälfte ausgegangen, habe bis jetzt nur eine Rate von der Hälfte von der steuer 06 :motz:


    Aber diesesmal bin ich schlauer gewesen, eine Schwarz-auf-Weiß Vereinbarung, dass es halbe halbe geht und ich dazu noch den Rest von 06 bekomme, unterschreibt er das ganze nicht, stimme ich einer gemeinsamen Veranlagung nicht zu :D , kann einen keiner dazu zwingen. Und da er Lohnsteuerklasse drei hatte, dürfte er schön nachzahlen!


    Nicht nett, aber aus Fehlern wird man klug! :devil:


    Diesesmal wird auch mein Konto in der Erklärung angegeben!


    Um sicher zu sein, mach etwas schriftliches, so könntest du es im Zweifel vor Gericht beweisen, dass ihr diese Vereinbarung getroffen habt.

    Lächele den Tag an und er lächelt zurück :sonne

  • Ich dachte damals auch, ich bekomme die Hälfte der Steuerrückerstattung, mein Ex-Mann hat es aber vorgezogen, mir NIX zu geben, da ich ja kein Einkommen hatte (weil ich UNSER Kind betreut habe). :wand

    Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
    warte ich lieber darauf,
    bis ich das bekomme, was ich haben will!!!
    :tanz

  • Hallo,
    also ich hab eine gemeinsame Veranlagung unterschrieben! Kann gut möglich sein dass er in eine höhere EK-Grenze rutscht, seine Rückzahlung war sehr hoch. Meine dagegen war ein Witz...er hat gemeint, einen neuen Bescheid könne er nicht erlassen, das müsste ein Steuerberater dann pro person splitten...was er getan hat und eine witzlose Summe für mich rauskam. Aber mein gehalt war auch nicht besonders hoch. Ein anwalt hat da nix ausgerechnet sondern der Steuerberater. und was der gerechnet hat stimmt, genau die Summe hat mir der fi-beamte auch vorgerechnet.
    Der finanzbeamte sagte mir auch, dass ich fürs jahr 2008 eine getrennte veranlagung beantragen könnte bzw. machen könnte. Mein noch-mann könne mich dann aber auf gemeinsame veranlagung verklagen, da ihm dann geld durch die lappen ginge, was nachgezahlt werden müsste dann... ich dachte, wenn ich beim finanzamt anrufe, bekomme ich ne aussagekräftige antwort... hm :angry was mach ich denn jetzt?


    lg und eine gute :sleep


    edit Flocke: wobei wir wieder bei fair und unfair sind... hätten wir nicht geheiratet hätte ich mir ne andere stelle gesucht wo ich mehr geld verdient hätte. da wir aber ZUSAMMEN genug geld hatten, war ein stellenwechsel nicht notwendig. nu steh ich da mit nem witz an elterngeld, er ist nicht leistungsfähig für TU, die rückvergütung ist mehr als n witz... der einzige der in trockenen tüchern sitzt und genug kohle hat ist ER... aber lässt sich net ändern, auch wenns mich kriminell ärgert :wand

    Die meisten Menschen sind unglücklich, weil sie, wenn sie glücklich sind, noch glücklicher werden wollen (Ingrid Bergmann).
    Das Schwierigste am Leben ist, Herz und Kopf dazu zu bringen, zusammenzuarbeiten. In meinem Fall verkehren sie nicht mal auf freundschaftlicher Basis.

    Einmal editiert, zuletzt von Schmetterli ()