So, ich muss mal was anchfragen, ohne davon betroffen zu sein!
Da gibt es ein Paar, verheiratet, was sich trennt.
Scheidung durch, da entschließt die KM neu zu heiraten! Muss sie dies dem KV mitteilen?
Oder wenn der KV heiratet?
Ich habe heute zu sagen bekommen, das dies schon eine Rolle spielt. Unter Umständen kann dies auch das Sorgrecht gefärden... Ich denke aber, es ist doch Privatleben, wozu also JA und dem/ der Ex das so mitteilen?
Ich zitiere jetzt mal folgendes was ich gesagt bekam, es ist jedoch nicht meine Meinung:
"Das mit der Hochzeit spielt zumindest beim Jugendamt eine große Rolle. Das Jugendamt braucht dann nämlich keinen Unterhaltsvorschuß mehr leisten. Und wenn die Mutter heimlich heiratet, hat es auch Einflüsse auf die persönlichen Verhältnisse des Kindes.
Wenn der Vater heiratet, obwohl er nicht mit dem Kind zusammenlebt, hat es auf die Verhältnisse des Kindes auch
Einfluß. Denn falls der Vater stirbt, bevor das Kind volljährig wird, kann das Kind von der Ehefrau des Vaters weiterhin Unterhalt verlangen. Es sei denn, die beiden haben Gütertrennung vereinbart."
Was stimmt, was nicht???? :hae: Vielen Dank für Aufklärung!!! :blume