Heirat des KV oder der KM bei gemeinsamen Sorgrecht nach der Trennung

  • So, ich muss mal was anchfragen, ohne davon betroffen zu sein!


    Da gibt es ein Paar, verheiratet, was sich trennt.
    Scheidung durch, da entschließt die KM neu zu heiraten! Muss sie dies dem KV mitteilen?


    Oder wenn der KV heiratet?


    Ich habe heute zu sagen bekommen, das dies schon eine Rolle spielt. Unter Umständen kann dies auch das Sorgrecht gefärden... Ich denke aber, es ist doch Privatleben, wozu also JA und dem/ der Ex das so mitteilen?
    Ich zitiere jetzt mal folgendes was ich gesagt bekam, es ist jedoch nicht meine Meinung:


    "Das mit der Hochzeit spielt zumindest beim Jugendamt eine große Rolle. Das Jugendamt braucht dann nämlich keinen Unterhaltsvorschuß mehr leisten. Und wenn die Mutter heimlich heiratet, hat es auch Einflüsse auf die persönlichen Verhältnisse des Kindes.


    Wenn der Vater heiratet, obwohl er nicht mit dem Kind zusammenlebt, hat es auf die Verhältnisse des Kindes auch
    Einfluß. Denn falls der Vater stirbt, bevor das Kind volljährig wird, kann das Kind von der Ehefrau des Vaters weiterhin Unterhalt verlangen. Es sei denn, die beiden haben Gütertrennung vereinbart."


    Was stimmt, was nicht???? :hae: Vielen Dank für Aufklärung!!! :blume

  • Also rein Gefühlsmäsig ist es schon ein Unterschied was den Umgang betrifft, aber im Grunde ist es egal ob mit oder ohne Trauschein.


    Rechtlich gesehen habe ich mir noch keine Gedanken darüber gemacht wie es dann so aussieht wenn das Elternteil stirbt ......


    Ausser bei mir , ich habe ein Testament geschrieben, in dem steht, daß wenn ich dem Jablonski begegne , meine Kinder Haus und Vermögen
    bekommen und die EX NUR Verwalten darf, aber alles Durchsichtig und überschaubar.Immer durch ein Familienmitglied meinerseits über-
    wacht. :amok:


    Ich glaube ich hab mal was gelesen beim Antrag auf Unterhaltsvorschuss, der wird im Todesfall nicht mehr gezahlt .....

  • Hallo Cath,


    also wenn der jenige heiratet der Unterhaltsvorschuß bekommt, fällt nach der Eheschließung der Unterhaltsvorschuß weg. Das weiß ich, wir hatten damals diesen Fall und ich mußte auch zurückzahlen, da ich zu es dem JA zu spät gemeldet habe.


    Lieben Gruß


    Carina

    :pfeif Vergeben :love
    an meine Kinder
    und
    Schatzi

  • Also, so ganz habe ich das jetzt nicht mehr im Kopf, aber...
    Ich war 8 Jahre AE und wollte dann Heiraten, nicht den KV.


    Nachdem das Aufgebot gestellt war usw. bekam ich Post vom Vormundschaftsgericht...Die wollten einiges wissen und haben auch überprüft ( was auch immer :hae: es ging wohl darum das mein Sohn keine finanziellen Nachteile dadurch hat ( vielleicht Vermögen vom Leiblichen KV ? )
    Irgendwie sowas war da... Ich weiß auch noch das alles sehr knapp wurde mit dem Beschaffen der Unterlagen, die sollten bis zur Trauung da sein...


    Da ich auch nicht mehr in der gleichen Stadt wohnte, haben sie sich auch Unterlagen vom anderen JA schicken lassen...



    Sorry, genauer weiß ich das nicht mehr :frag



    LG


    Maikind

    Wer A sagt, der muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch war.


    Bertolt Brecht


    Ist es nicht so wie man will, muss man wollen wie es ist...

  • :hae: Ganz so schlau bin ich aber immer noch nicht! Es ist und bleibt doch der leibliche Vater wenn zum Bsp. die Mutter heiratet!

  • Hey


    Ganz so schlau bin ich aber immer noch nicht! Es ist und bleibt doch der leibliche Vater wenn zum Bsp. die Mutter heiratet!


    So ist es, Vater wier Mutter blieben Vater als auch Mutter, u beiden behalten auch weiterhin das SR, wenn sie neu heiraten, warum solle sich daran auch was ändern..


    Auch sind die neune Ehepartner dem Kind nicht zu Unterhalt verpflichtet, u werden es auch nie sein, denn es ist nicht ihr leibliches Kind, durch eine Eheschließung entsteht kein Unterhaltsanspruch an den neuen Ehegatten des Kindes..


    Auch rechtlich ändert sich für das Kind u die Eltern absolut nichts...auch muß weder das JA noch der andere Elternteil über die Eheschließung informiert werden...


    Einzigste was stimmt ist die Aussage mit dem UVG, der betreuende Elternteil, der UVG erhält, u dann eine neue Ehe eingeht, kan kein UVG mehr bekommen..so ist die gesetzliche Lage...


    Gruß
    Jens


    *edit


    ups..eigentlich hätte ich mir ja die Antwort sparen können, du ließt meine Beiträge ja eigentlich nicht..oder kannst sie nicht lesen .. :D:lgh

    3 Mal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Hey


    Allerdings kenne ich nur die Erklärung wenn der betreuende ET mit alleinigem Sorgerecht (= auch alleinige Vermögenssorge) heiratet. Wäre der betreuende ET in so einem Fall stinkreich, kann eine Heirat finanzielle Auswirkungen für das Kind haben.


    Der betreuende Elternteil ist stinkreich u heiratet und welche "finanziellen" Auswirkungen soll das dann fürs Kind haben?????


    Gruß
    Jens

  • Heiratet ein allein sorgeberechtigter Elternteil, so wird das Familiengericht davon in Kenntnis gesetzt. Und evtl. kommt dann ein Schreiben vom Familiengericht, das man ausfüllen muss - wie es bei maikind war.


    Hi Mela :daumen
    Ja ganauso war es :-) Ich hatte das ASG und ABR ( vor 20 Jahren automatisch ) und einen Amtsvormund der die Interessen des Kindes vertrat.


    Hätte ich nicht alle Unterlagen zusammen bekommen, hätte ich die Hochzeit verschieben müssen...



    Maikind

    Wer A sagt, der muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch war.


    Bertolt Brecht


    Ist es nicht so wie man will, muss man wollen wie es ist...

  • Einzigste was stimmt ist die Aussage mit dem UVG, der betreuende Elternteil, der UVG erhält, u dann eine neue Ehe eingeht, kan kein UVG mehr bekommen..so ist die gesetzliche Lage...


    Ja, das habe ich auch gemerkt und muß nun neben einem Bußgeld in Höhe von 200 auch noch über 4500 Euronen zurückzahlen. Ich hatte das bei der Beantragung der Btreuung angegeben beim Jugendamt, aber nicht direkt bei der UVK. Übrigens ist das Ganze eine Farce, denn das UVG zielt ja darauf ab, dass die neue Ehefrau sich am KU mit beteiligen muß. In meinem Falle war es jedoch so dass meine neue Ehefrau zunächst mal einen Integrationskurs machen mußte um überhaupt arbeiten gehen zu dürfen und danach unseren jüngsten entbunden hat. Wie sie sich da an den Kosten beteiligen sollte ist mir bis heute unklar, interessiert aber bei Gericht offensichtlich niemanden.
    Ich habe jetzt deswegen eine Petition eingereicht weil ich denke, dass da die Ämter und auch die Gesetze nicht alle über einen Kamm scheren dürfen. Bin mal gespannt was dabei herauskommt.
    LG
    buddhiston

  • Hey


    Ich habe jetzt deswegen eine Petition eingereicht weil ich denke, dass da die Ämter und auch die Gesetze nicht alle über einen Kamm scheren dürfen. Bin mal gespannt was dabei herauskommt.


    Nichts wird dabei raus kommen...


    Das Gesetz ist so...


    Und dabei wird nicht jeder Fall einzeln gesehen, wie auch..


    Das Gesetz sagt, das eben bei einer Ehe, kein UG bekommen werden kann, was aber nichts damit erstmal zu tun hat, das der neue Ehegatte hier nun für das Kind Unterhalt zu leisten hat..muß er ja auch lt. Gesetz nicht..die Unterhaltsplficht besteht beim leiblichen nichtbetreuenden Elternteil weitrhin..nur eben besteht in dieser Konstellation kein Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen..


    Da nutzt auch eine Petition nichts..
    Und das ganze ist ja nun auch kein alle über einen Kamm scheren...!


    Es knn eben kaum der Unterschied gemachr noch werden wer wen mit welchen Voraussetzungen heiratet...



    Prsönlich finde ich diese Regelung zwar auch etwas daneben, aber nutz letztendlich ja nichts...es ist wie es ist..u daran wird auch eine Petition in deinem eigene Fall nichts ändern...



    Naja, u das du nun zurückzahlen mußt, naja, das ist nunmal auch so, du hast dafür sogar unterschrieben..auch für dei Mitteilungspflichten, u dazu gehört auch die Eheschließung mitzuteilen..







    Aber bei ASR wird doch nicht automatisch das Familiengericht akti, wenn der Elternteil erneut heiratet?!??!!
    Und hier ist noch die Rede von einem Amtsvormund..
    Das müßte doch eh dann schon was völlig anderes sein...


    Elternteil mit ASR müssen doch nicht automatisch diese Erklärung abgeben, bzw. schaltet sich das FamGericht ein, wenn sie denn neu heiraten?!
    Wäre mir jetzt völlig neu..aber nichts ist ja unmöglich ;)


    Gruß
    Jens

  • Prsönlich finde ich diese Regelung zwar auch etwas daneben, aber nutz letztendlich ja nichts...es ist wie es ist..u daran wird auch eine Petition in deinem eigene Fall nichts ändern...


    Tja, es ist wie es ist........


    Wenn jeder so denken würde und nichts versuchte etwas zu ändern, dann würden heute immer noch nur die Frauen die Kinder zugesprochen bekommen etc, etc.


    Ich finde es schon traurig wenn man alles so hinnimmt wie es ist, auch wenn es ungerecht erscheint.


    Denk mal drüber nach


    Gruß


    buddhiston