Wann hat das endlich eine Ende???????

  • Hi Leute!!!


    Nachdem ich einen bitter bösen Brief an das Kugendamt,Anwalt und den Richter geschickt habe,hatten wir gestern einen Termin beim Jugendamt.


    Ich hätte nur heulen können..... Immer wieder sagte der KV ich würde nur lügen und mir alles ausdenken er hätte das alles nie gesagt ( zB.: das ich den kleinen misshandele, das er mich verprügeln will usw). Er will mich jetzt auch wegen Verleumdung anzeigen..... :wand
    Nun die Dame vom Jugendamt hat uns jetzt mitgeteilt,das ein neues Verfahren besteht und wir uns jetzt überlegen sollen was wir machen wollen:


    - eine Einigung erzielen
    oder
    -es auf ein neues Verfahren ankommen lassen ?????????????????? :frag


    Ich hatte die Überzeugung,dass wenn der Kv aufhört mit seinen Anschuldigungen und Drohungen ich gerne zu einer Einigung bereit wäre. Aber kaum haben wir das Jugendamt verlassen bekam ich die nächste Drohung, dass wenn ich was falschen sagen würde er mir welche boxt.


    Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll....es gäbe die Möglichkeit einen Begleitetumgang beim Jugendamt zu machen,aber das will der KV natürlich nicht.....
    Und was passiert in dem neuen Verfahren??
    Fragen über Fragen,aber ich komme irgendwie zu keiner Antwort...
    Der KV sieht ja auch gar nicht ein,das er Fehler im Umgang mit dem Kleinen gemacht hat,er meine er mache immer alles richtig.


    Tja,das ganze wird wohl nie zu ende gehen....... :flenn

  • Hi


    Dein Ex benimmt sich echt daneben. Natürlich kannst du einen Betreuten Umgang verlangen, daß würde ich an deiner Stelle auch machen. Wie alt ist denn dein Kind? Das ist jetzt nicht böse gemeint, aber kann es sein, daß der KV auch noch nicht so alt ist? Ich meine wegen den Satz: er boxt dir eine...


    Hast du einen Anwalt?


    LG Xela

  • Hey


    Zitat

    Der KV sieht ja auch gar nicht ein,das er Fehler im Umgang mit dem Kleinen gemacht hat,er meine er mache immer alles richtig.


    Welchen Fehler macht er denn da nun? So ganz wird das deinem Text nicht ersichtlich


    Und weshalb einen bitterbösen Brief an alle?! (am Rande erwähnt, einen Brief an den Richter zu senden, war sicher nciht eine sehr gute Idee, denn das mögen die sehr ungerne, und werten das entsprechen..stellt dich da also nicht wirklich gut)


    Die Drohungne des Ex gegen dich sind natürlich nicht ok, u man müßte überlegen was man dagegen tun kann.
    Ersteimal würde ich an deiner Stelle versuchen so viel wie möglich Abstand von ihm zu halten u wenn er droht, ebnen sich umzudrehen u zu gehen, oder am Telefon eben den Hörer auflegen u das Gespräch beenden, usw.



    Zitat

    Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll....es gäbe die Möglichkeit einen Begleitetumgang beim Jugendamt zu machen,aber das will der KV natürlich nicht.....


    Logisch, wer will das auch, denn es ist nicht grad eine schöne Sache, weder für den Umgangselternteil, noch für das Kind..
    Und für einen BU muß es Gründe geben, u i.d. R. wird der auch dann angeordnet..du kannst das nicht entscheiden ob so etwas statt zu finden hat.
    Wie gesagt u dafür müßte es Gründe geben..das er dir droht wäre noch kein Grund dafür, sicher aber evtl. ein Grund dafür die Übergabe des Kindes "begleitet" zu machen, sofern es bei der Übnergabe Probleme gibt..



    Zitat

    - eine Einigung erzielen
    oder
    -es auf ein neues Verfahren ankommen lassen ??????????????????


    Hier stellen sich mir im moment zwie Fragen..
    Über was müßte denn nun Einigung erzielt werden??
    Die zweite Frage ergäbe sich dann denk ich aus der Antwort für die erste Frage..nämlich um was für ein Verfahrne es sich dann handeln würde...


    Wenn ihr ansich noch Probleme auch miteinander habt, wäre es vielleicht ein Versuch es auch über eine Beratungstelle zu regeln, sprich gemeinsam Gespäch zu führen um mal einiges aus der Welt zu schaffen...dafür ist allerdings nicht das JA da, taucht ihr dort ständig auf um die Themen dort zu besprechen die ihr beide miteinander habt, dann kann ma euch schnell irgendwann mal unterstellen, das es euch mehr um euch beiden geht als um euer Kind..


    Gruß
    Jens

  • Den Brief an den Richter musste ich schreiben,weil das Jugendamt nichts unternommen hat.Und er fand das auch gut und hat aufgrund dessen das neue Verfahren eingeleitet.


    Was hat der Kv falsch gemacht:


    Der KV ist zu jedem Umgangskontakt zuspät gekommen,bzw. gar nicht erschienen,ohne bescheid zu sagen, und hat den kleinen zu spät zurück gebracht. Er hat ihm irgendwas zu essen gegen ohne zu fragen was er überhaupt isst (Brei oder Milch)
    Er ist mit ihm im LKW gefahren OHNE Kindersitz,und wenn er ihn abholt fährt er ganz oft einfach nur zwei stunden im Auto rum.....auch wenn der kleine hunger hat und weint.
    Nach jedem Kontakt war der Kleinen total aufgekratzt,die Windel war nicht gewechselt und Hunger hatte er meistens auch.


    Eine Eingung wäre,wenn der KV mit dem BU einverstanden wäre und einsehen würde,dasss er Fehler gemacht und diese nicht mehr vorkommen würden.


    Aber die nächste Drohung kam ja gleich wieder nach dem Gespräch.


    Ich habe ihm ja auch gesagt,dass ich gerne eine Erziehungshilfe in Anspruch nehmen würde,aber das will er nicht,dass sei ihm zu doof.
    Das Jugendamt hat schon erkannt das es dem KV hauptsächlich darum geht mich zu ärgern und seinen Willen durchzusetzen und nicht um den Kleinen,aber die wollen ihm ja immer neue Chancen geben.


    Ach und das JA hat uns angeboten bei denen diese Erziehungshilfe in Anspruch zunehmen, wo gibt es den noch die Möglichkeit so etwas zu tun??

  • wenn kv zum umgang ohne begründung zu spät kommt, dann würde ich garnicht mehr die tür beantworten. klingel aus und fertig. 15 min sollst du warten und nicht länger. wenn kv keinen kindersitz im auto oder lkw hat, dann gibst du das kind ebenfalls nicht raus. es sei denn du hättest deinen kindersitz mitgegeben.


    warum willst du dich von sowas unter druck setzen lassen. schreibe alles auf was wer irgendwo gesagt hat. aber auf jeden fall musst du bei unpünktlichkeit des kv nicht warten. dann bist du eben weg und er hat pech gehabt. umgangstag ersatzlos ausgefallen.

  • was ist denn das für ein arbeitgeber der erlaubt das die arbeitnehmer ihre kinder und familienmitglieder herumkutschieren. vielleicht solltest du das mal nachrecherchieren und anmerken ob dein kind dann auch über die unfallversicherung des arbeitgebers versichert ist, wenn kv ohne kindersitz fährt.


    am besten du hast immer einen fotoapparat zur hand wenn kv zurückkommt das du das vielleicht auch dokumentieren kannst oder weiß ich, mit handy kann man das auch...diese fotos sind glaubwürdiger als ein paar äußerungen dem gericht gegenüber.

  • @chang :Das mit den Fotos ist eine super Idee,das werde ich mal in Angriff nehmen. wo er arbeitet weiß,das ist eine autovermietung bei uns in der stadt und die wissen das bestimmt nicht-


    Xela76: das jugendamt will immer eine Einigung.gestern wurde auch gesagt,wir sollten nicht an das denken was in der letzten zeit passiert ist sondern in die zukunft schauen.
    Soll ich jetzt alles vergessen was er gemacht hat und im mein ein und alles anvertrauen??? Ich glaube ich spinne...

  • Als der Vater meines Kindes auf einmal nach über 7 Jahren Kontakt zu seinem Kind haben wollte, versuchte auch das Jugendamt zu vermitteln. Er wollte, ohne das Kind zu kennen, auf einmal Umgang von Freitags bis Sonntags, so stand es im Brief von seiner Anwältin. Ich war damit nicht einverstanden, aber das Jugendamt sagte zu mir: Ich sollte mich nicht so anstellen, das würde eine Menge arbeit sparen...


    Also habe ich mir auch einen Anwalt genommen. Mein Anwalt hat mir auch erklärt, daß das Jugendamt nur Vorschläge machen darf, wie etwas gemacht werden könnte. Wenn man damit nicht einverstanden ist, muß man es nicht. Ein Familienrichter hat den Umgang dann geregelt. Mein Ex mußte sich erst mal mit den Betreuten Umgang zufrieden geben und darf den Jungen jetzt jeden zweiten Samstag für einige Stunden zu sich holen.

  • Ich würde vorschlagen, suche Dir einen Anwalt, der auf Familienrecht spezialisiert ist. Schreibe alles auf, was Fehlverhalten und Drohungen sind und hinterlege es bei ihm. Er kann damit gut arbeiten.


    Setze Dich weiterhin mit einer Beratungsstelle zusammen. Dort könnt Ihr Gespräche führen und auch den Betreuten Umgang machen. Ging bei mir auch, weil ich einfach mit ihm nicht konnte und es ihm mehr um mich ging als um sein Kind. Sollte der KV dort nicht erscheinen oder die ganze Sache überhaupt nicht wahr nehmen, spielt dies vor Gericht eine wichtige Rolle. Die Person von der Beratungsstelle kann vor Gericht auch aussagen.


    Du kannst betreuten Umgang fordern, mit der Begründung, dass Dir gedroht wird und es anscheinend mehr um Dich geht bei Zusammentreffen, als um Euer Kind.


    Wichtig ist, dass Du "Wohlverhalten" zeigst, Dich also nicht stur stellst, was den Umgang zwischen KV und Kind angeht. Denn Sturheit kann sich negativ auswirken.



    LG rabe

    Schau nicht auf das, was Du nicht erreicht hast, sondern werde Dir bewusst, WAS Du bereits geschafft hast

  • Mit Wohlverhalten meine ich:


    Zeige dem Jugendamt, dass Du Dich um eine Möglichkeit kümmerst, mit der alle leben können. Geh zu einer Beratungsstelle und arbeite mit denen zusammen. Erkläre dort, warum Du den BU haben möchtest. Entweder geht Dein Ex darauf ein und dann wird der BU schriftlich festgehalten oder er tut es nicht, dann hast Du aber etwas in der Hand, dass er es nicht wollte.


    Sollte der BU dann zustande kommen, kann die Person von der Beratungsstelle vor Gericht aussagen.


    Ich meinte einfach, mach jetzt nicht zu und schaue nach Lösungen, womit Ihr beide als Elternteile leben könnt.


    LG rabe

    Schau nicht auf das, was Du nicht erreicht hast, sondern werde Dir bewusst, WAS Du bereits geschafft hast

  • verlassen bekam ich die nächste Drohung, dass wenn ich was falschen sagen würde er mir welche boxt.

    So ein armes Licht...
    ich wohne nur 15 Minuten weg.... so ein Ar... würde ich gern mal..../&%%§/(&%&$§"($)/&$§%$"%)&/....pieeeeeeeep.


    Den sollte man mal die Meinung sagen...vielleicht kapiert er es wenn es ein Mann macht.
    Wenn Du keinen hast, biete ich mich gern an...
    Solche dummen ***piep***...sollte man echt *PIEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEP*


    Sorry, kann mich nur aufregen......

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.

  • Ich führe den Umgang beim JA durch. Es ist nur 1 Umgangstermin zustande gekommen und meine Maus ist scho 1 1/2. Er versucht sich immer ins rechte Licht zurücken und behauptet,ich würde ihm seine Tochter vorenthalten. IDIOT,der!


    Hat er jetzt noch Termine oder wie seit ihr jetzt verblieben?


    @ anna: folgender Beitrag von Dir


    Zitat Anfang



    [Blockierte Grafik: http://www.allein-erziehend.net/forum/icon/postM.png]



    Dienstag, 21. Oktober 2008, 17:43






    Der KV und ich haben uns auch getrennt als ich schwanger geworden bin. Während der ganzen Schwangerschaft wollte er nix von uns wissen und hat sein eigenes Kind als Bastard beschimpft und auch gesagt er sei nicht der Vater.
    Dann nach der Geburt fing sein "Interesse" aufeinmal an,aber auch mehr auf drängen seiner Mutter.
    Er hat mich daraufhin auf ein Umgangsrecht verklagt.
    Ich muss dazu sagen, in unserer Beziehung hat er mich viel geschlagen und er ist auch ein sehr aggresiver und launischer Mensch.
    Ich wollte aus diesem Grund auch keinen Umgang mit ihm,weil er auch permanent in meine neue, sehr glückliche, Beziehung gefunkt hat.


    Vor Gericht hat er aber ein Umgangsrecht bekommen. Jeden Sonntag für 2 Std. und ab nächsten Jahr kommt noch alle 14 Tage ein zweiter Termin dazu.
    Du wirst nicht verhindern können das er das Kind sieht.
    Aber du kannst gewisse Bedingungen stellen,habe ich auch gemacht."


    Zitat: Ende



    Ich vermute mal, dass Du wegen dieses Urteils noch einmal vor Gericht warst. Richtig?



    Wie ist das Gericht jetzt verblieben? Wurde es außer Kraft gesetzt oder bleibt es erst einmal bestehen?



    Sorry, bin gerade beim Durchlesen darüber gestolpert und es wirft einige Fragen bei mir auf.



    LG rabe

    Schau nicht auf das, was Du nicht erreicht hast, sondern werde Dir bewusst, WAS Du bereits geschafft hast

  • Hi rabe!


    Ja dieses alte Verfahern wird jetzt neu aufgerolt,aber nicht von mir aus sondern auf den Wuncsh des Richters,weil der mit Verhalten des KV auch nicht zufrieden ist.
    Es wird jetzt am nächsten Donnerstag entschieden,ob das Verfahren bestehen bleibt,oder ob der KV dem begleiteten Umgang zustimmt.


    @Denver:


    Zu gerne kannste dem mal sagen was für nen A..... er eigentlich ist ;-)