Unterhalt / Vermögen

  • Die Düsseldorfer Tabelle sagt, dass der Unterhalt vom Nettogehalt berechnet wird. In diversen Internetforen hatte ich mußmatungen gelesen, dass auch das Vermögen zur Unterhaltsberechnung eingerechnet wird.


    Soweit ich das verstanden habe, sind es aber nur die Zinserträge und nicht das Finanzielle Polster selbst. Ist das richtig? Gibts auch Freigrenzen für Kapitalerträge bei der Unterhaltsberechnung?


    Außerdem hatte ich gelesen, dass das Vermögen angegriffen werden kann, wenn der Unterhaltspflichtige nicht genug verdient um den Kindesunterhalt zu gewährleisten.