Elterngeldanspruch im nachhinein einfordern?

  • Hi,


    ich habe jetzt erst festgestellt, dass mir mehr EG zusteht, als ursprünglich gedacht. Da ich den Status Student habe, bin davon ausgegangen, dass ich kein Anspruch auf die Berechnung des EG nach Einkommen habe (also nur die 300,- bekomme). Also habe ich kein Einkommen zru Berchnung angegeben. Nun ist mir aber aufgefallen, dass ich das gewerbliche Einkommen auch als Student durchaus angeben kann.


    Habe ich nun das Recht, eine Neuberechnung im nachhinein noch einmal zu veranlassen? :frag


    Liebe Grüße Jule

  • Geht man von 14 Monaten Zahlung aus bekommst Du noch etwas.


    Also 5 Monate und 3 Monate sind dann 8 Monate Zahlung.