Vater hat Antrag auf Umgangsrecht bei Gericht gestellt!

  • Der Vater meiner Kinder (wir sind seit 2 Jahren geschieden),hat bei Gericht einen Antrag auf Umgangsrecht gestellt.
    Nach unserer Trennung bestand ich darauf das er Umgang hat,aber er brach den Kontakt selbst ab weil die neue Freundinn nun selbst ein Kind von ihm hatte und keinen Kontakt wollte.
    Es war hart für mich alles alleine zu regeln und den Kindern gerecht zu werden.
    Nun wo sich alles eingespielt hat da erscheint er nach 3 Jahren und will den Kontakt.Ich war bei einer Beratungsstelle aber das hat nicht meinen inneren Konflikt behoben.Ich bin dem ganzen sehr negativ gegenüber eingestellt da er auf heile Familie mit seiner wieder neuen Partnerin und ihren Kindern machen will.Ich hab versucht den Kindern die Entscheidung zu überlassen was auch nicht richtig ist da sie überfordert sind(6 u.9 Jahre).Ich weiß das ich nun den Umgang ermöglichen,und mich der Situation stellen muß da ich eh keine Chance habe.Nun meine Frage!
    Reicht es wenn ich selbst eine Stellungnahme schreibe?Ich möchte eine außergerichtliche Einigung(.Ich muß an das Gericht innerhalb 2 Wochen schreiben.)
    Muß ich einen Anwalt einschalten weil seine Anschuldigung gelogen ist?(Ich verbiete angeblich den Umgang seit Jahren!)
    Kann ich mir das Geld für den Anwalt nicht gleich sparen?Den Umgang werde ich mit dem Jugendamt wohl regeln da er ja gleich die Kinder überfordern will indem er alles mit ihnen machen will...Ich hab äußerst negative Gefühle dem ganzen gegenüber... :crazy

  • Das Gericht ist eigentlich nicht an der Vergangenheitsbewältigung interessiert. Sondern einzig am Kindeswohl orientiert. Und es ist die katastrophale Kommunikation zwischen den getrennten Eltern gewöhnt.


    So gesehen werden alle dankbar sein, dass Du dem Kontakt zwischen Kindern und Vater zustimmst.


    Und das kann und sollte der volle, übliche Kontakt sein. Denn die Kinder sind schon recht groß. Sie kämen in eine "Familie" hinein. Es spricht - wenn nicht absolut aussergewöhnliche Umstände vorliegen - nichts gegen den 14tägigen Besuch am WE mit Übernachtung und dem hälftigen Ferienaufenthalt.


    Dies wird, wenn der Vater es beantragt, auch mit großer Wahrscheinlichkeit der Entscheid des Gerichts sein und der Vorschlag des JA.


    Wenn Du das Ding vom Tisch bringen willst, dann teile das dem Gericht so mit:


    Du billigst selbstverständlich dem Vater das Umgangsrecht zu. Dein Vorschlag wäre: XAY..., s.o. Es wäre Dein Vorschlag, dies vor dem JA praktisch zu klären. Du bittest um Aussetzung des Verfahrens, bis vor dem JA eine gemeinsame Willenserklärung gemacht worden ist. Bestandteil dieser Willenserklärung sollte sein, dass der Antrag des Vaters zurückgezogen wird, da es keinen Sinn macht, die Kinder mit einem solchen Verfahren zu belasten...


    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.