Kostenbeteiligung an Konfirmation und Klassenfahrten durch KV

  • Hallo,

    mein Ex und ich sind schon lange Zeit getrennt. Mit ihm habe ich zwei Kinder. Der erste davon hatte in diesem Jahr Konfi und Papa hat auch mitgefeiert. Während der Feier sagte er mir, wenn auch widerwilig, eine Beteiligung zu.

    Nun warte ich auf das Geld, aber es kommt nichts. Da beide Kinder auf Klassenfahrt gehen und ich mit dem schnöden Mammon nicht reich gesegnet bin, kann ich es wirklich sehr gut gebrauchen.

    Ich muss dazu sagen, dass er jahrelang keinerlei Kontakt gehalten hat. Erst in den letzten 2 Jahre wieder.

    Telefonisch erreiche ich ihn nicht.

    Wer kann mir den einen Tipp geben, wie ich an das Geld komme? :Hm

    Danke,

    5purzel

  • Wie das so bei mündlichen Zusagen ist....


    schreib ihm doch einen Brief, wenn Du ihn telefonisch nicht erreichen kannst.....


    Lieber Gruss und


    :daumen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • mittlerweile regelmässig, durch das Jugendamt


    auf Briefe reagiert er meist nicht, lässt er einfach unbeantwortet.
    Ich habe auch das Gefühl, er verweigert die Anrufe, geht einfach nicht dran

  • Zur Not über deinen Anwalt ihm mitteilen lassen, dass er verpflichtet ist, so steht es in der Rechtssprechung, sich an Klassenfahrten, Schullandheim, Zahnspange etc. zur Hälfte beteiligen.


    Das ist nämlich nicht im Unterhalt und du bekommst das zusätzlich. Ich lege da immer Belege bei...

  • Zitat

    Original von plitsch-platsch65
    Zur Not über deinen Anwalt ihm mitteilen lassen, dass er verpflichtet ist, so steht es in der Rechtssprechung, sich an Klassenfahrten, Schullandheim, Zahnspange etc. zur Hälfte beteiligen.


    Das ist nämlich nicht im Unterhalt und du bekommst das zusätzlich. Ich lege da immer Belege bei...


    Bist du da sicher, dass das gesetzlich geregelt ist? Mir wurde vom JA erklärt, Sonderbedarf ist das, was ich an Kosten nicht absehen kann. Eine Konfirmation kommt nicht aus heiterem Himmel, davon weiß ich in der Regel ein paar Jahre vorher und kann entsprechend vom Unterhalt Geld zurücklegen. Eine Brille hingegen brauche ich nicht einzuplanen, da würde sich der KV dann dran beteiligen.

  • Eigentlich müsste er sich daran beteiligen. In der Praxis ist es schwer durchsetzbar. Wenn er sich verweigert, müsstest Du klagen. Jedesmal neu für Konfi, Klassenfahrt, Zahnspange usw. Und jeweils nachweisen, dass er zahlungsfähig ist. Ist er mit dem Unterhalt bereits auf dem Level des Eigenbedarfs, kann ihn das Gericht nicht zu zusätzlichen Zahlungen zwingen.
    Auf der sicheren Seite bist Du frühestens bei einer Summe von 1200 Euro, die dem Ex nach Zahlung des Unterhalts an Geld für den Eigenbedarf übrig bleiben. Bei allem was drunter ist, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Du zwar in der Sache eine Bestätigung bekommst, aber die Klage zurückgewiesen wird, weil der Ex nicht leistungsfähig ist. Und dann hast Du noch sämtliche Prozesskosten und Anwaltskosten aller Beteiligten am Hals.


    Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn er nicht freiwillig - ruhig mit Druck durch Schreiben... - zahlt, dann ist es schwierig.


    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Gesetzlich ist ein etwaiger Sonderbedarf der Kinder nicht geregelt. Und die Rechtsprechung urteilt zu diesem Thema sehr unterschiedlich, siehe z. B. hier


    Wichtig erscheint mir dabei die Anmerkung:


    In einigen Fällen (z.B. bei Internatskosten, Klassenfahrten, Kommunion, Schüleraustausch) unterscheiden die Gerichte danach, ob der normale, laufende Unterhalt nach einer der unteren Stufen der Düsseldorfer Tabelle (das sind die Stufen 1 bis 5) gezahlt wird, oder nach einer höheren Stufe. Wird der laufende Unterhalt nur nach einer der unteren Stufen gezahlt, ist der Unterhalt also verhältnismäßig gering, dann liegt eher Sonderbedarf vor, als wenn der laufende Unterhalt höher ist.


    Danach ist die Beteiligung des Vaters an den Kosten leider gar nicht so eindeutig. Und wenn er sich nicht freiwillig beteiligt, wirst du den Klageweg mit ungewissen Ausgang beschreiten müssen.


    Im übrigen muss ich Bap zustimmen.

  • Er zahlt die minimalste Stufe an Unterhalt für die Beiden.


    Ich habe mir das Geld für die Klassenfahrten auch monatlich zusammen gespart und die Konfi halt eben gering gehalten.


    Trotzdem, mich regt die Art und Weise auf. Er taucht ab und zahlt erst mal nichts. Geht mir aus dem Weg, ich will ja immer nur sein Geld.


    Nach unserer Trennung besuchte er einen Rhetorikkurs, aber mit mir reden kann er immer noch nicht.... :hm...


    Es nervt mich so unwahrscheinlich :wand

  • Wenn er bei zwei Kids in der untersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle zahlt, zahlt er bis zum Selbstbehalt. Da ist eigentlich nichts mehr über Gericht "rauszuholen".


    Ärgern und wegatmen...


    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Er wohnt allerdings mietfrei, weil Eigentum, dass vererbt wurde.


    Regelmässige Urlaube und sämtlichen Schnick-Schnack den man sich nur vorstellen kann.


    Mein Auto ist 12 Jahre alt, seins nagelneu, finanziert durch Freundin.


    Ich übe mich dann mal im atmen


    :wuetend

  • Du bist ja gut informiert, dafür, dass ihr quasi keinen Kontakt habt.


    Aller Ärger wird dir vermutlich nicht helfen. Seine Kinder suchen ihm später mal das Altenheim aus, der Gedanke ist doch Genugtuung ;)