arbeite im ausland, und wohne mit kids in deutschland woher kindergeld ?

  • Hallo ,
    ich habe ein grosses Problem und weiss nicht weiter. Seit April letzen Jahren zahlt die Kindergeldkasse kein kindergeld für meine 3 kids mehr. Da ich in den Niederlanden arbeite solle ich dort ein antrag stellen. Das ist auch geschehen. Dannach bekamm ich ein schreiben das ich eine rückzahlung von 21,000 Euro leisten müsse. Weil ich direkt nach der Scheidung arbeiten gegenangen bin in den Niederlanden und hier kindergled bezogen hab.


    Jedesmal aufs neue werde ich gefragt wo der Vater der Kinder wohnt und wo er arbeitet. Da wir seit Jahren kein kontakt mehr haben, auch die kinder nicht , ist es mir nicht möglich das zu wissen.


    Wer kann mir nun rat geben wie ich weiter vorgehen soll...


    Auch das einschalten eines Anwalts hilft nicht. Der Schreibt hin und wieder ein Brief aber erhält weder von der kindergeldkasse hier eine auskunft noch von der niederländischen.



    Wäre für jede Hilfe dankbar.....

  • :welcome erstmal



    Kindergeld gibts bei der Familienkasse der Arbeitsagentur, die für Deinen Ort zuständig ist.
    Da bekommst Du die nötigen Formulare.



    Ps.: Hast Du eigendlich vorher gelesen was in Deinem Beitrag stand?



    Edit: Ok hat sich erledigt, hab auf Deinen ersten Beitrag geantwortet wo noch gar nichts drin stand.

  • Also normalerweise siehts so aus das jeder bzw. ein Elternteil Kindergeld bekommt wenn er in Deutschland seinen Wohnsitz hat.


    Versteh nicht ganz woher diese 21ooo Euro kommen?

  • Die 21,000 euro kommen daher das ich kindergeld zurück zahlen soll ab den Tag wo ich mich getrennt habe obwohl ich sofort das kindergeld auf meinem namen umgemeldet hab...


    Lese überall das jedes Kind das in Deutschland lebt recht auf kindergeld in deutschland hat...warum ist plötzlich wichtig wo ich arbeite, bzw. mein ex mann ?

  • Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland


    Die Eltern müssen in Deutschland wohnen oder sich hier gewöhnlich aufhalten, um Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) erhalten zu können. Der Kindergeldanspruch ist damit an die gleichen Voraussetzungen geknüpft, wie die unbeschränkte Einkommenspflicht in Deutschland.


    Quelle:http://www.arbeitsagentur.de/n…llgemein/Eltern.html#d1.7


    Das hab ich gefunden.
    Versteh ich das nun richtig das man scheinbar in Deutschland auch Einkommen haben muss um Kindergeld zu bekommen?
    Das wär mir irgendwie neu :frag


    Naj vieleicht schreibt ja gleich noch jemand anderes der mehr weiß.

  • Danke... das hab ich auch gelesen...Leider bekomm ich aber seit 1,5 jahren noch immer kein kindergeld...


    Wusste bisher nur nicht das man nicht in im Ausland arbeiten darf und in Deutschland wohnen....


    Da ich nur 0,5 km von der grenze entfernt wohen und dort direkt anfangen konnte zu arbeiten war das die einfachste lösung...



    naja nun hab ich die Probleme und keiner weiss weiter

  • Zitat

    Original von Carmen
    Versteh ich das nun richtig das man scheinbar in Deutschland auch Einkommen haben muss um Kindergeld zu bekommen?


    Naj vieleicht schreibt ja gleich noch jemand anderes der mehr weiß.


    In Holland gilt evtl. auch das Wohnsitzprinzip und in Deutschland das Einkommenssteuerpflichtprinzip für Kindergeld. Ich habe das mal irgendwo gelesen....


    Klassischer Fall von " zwischen 2 Stühlen " sitzen.


    Gruß Genesis

  • Aber deshalb gibt es doch für Grenzgänger dieses extra Steuerformular (bzw. diesen Abschnitt auf der Einkommensteuererklärung), dachte ich immer. Ich kenne einige Bekannte, die im benachbarten Ausland (NL/B) arbeiten und niemand musste 21.000 Euro Kindergeld zurückzahlen, glaub ich :frag

  • An alle interessierten,
    hab heute von einer Angestellten der Kindergeldkasse erfahren das es daran liegt wo man einkommenssteuerplichtig ist . Also wie bei mir in den Niederlanden , hab ich auch das Recht von dort Kindergeld zu bekommen und hier ein anfüllendes Kindergeld zu beantragen.


    Gruss chantal

  • Liegt wohl daran, daß Kindergeld in D eine vorzeitige Einkommensteuerrückzahlung ist (meine, dies irgendwo gelesen zu haben). Wenn in D dann keine Einkommensteuer (Lohnsteuer) gezahlt wird, kann somit ja auch eigentlich nix zurückerstattet werden *denk*

  • blattläusle


    richtig sozusagen.... daher lohnt es sich für "Besserverdiener" das Kindergeld quasi zurückzuzahlen, und dafür mehr bei der Einkommenssteuerrückerstattung zurückzuerhalten!

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)