Rechtstext zum Elterngeld

  • Hi,
    ich bin alleinerziehende Mama/Studentin und ALG II Empfängerin
    und habe folgendes Problem:


    Mein Antrag für das Elterngeld 13ter und 14ter Monat wurde mit der Begründung abgelehnt, dass ich mein EInkommen nicht gemindert habe.


    Nun ist mir schleiherhaft wie man als ALG II Empfänger A ein Einkommen und hat und B es mindern kann.


    Ich dachte, dass Alleinerziehende immer Anspruch auf die erweiterten Monate haben. Kann mir jemand mit Wissen weiterheilfen. Ich suche eigentlich nach der Rechtssprechung für das ELterngeld, denn dort muss es ja verankert sein, wer Anspruch hat.


    Danke und liebe Grüße, Jule