Sorgerecht und Umgangsrecht

  • Hallo alle zusammen,


    bin heute neu dazu gekommen und muss mich hier erst einmal zurecht finden.Ich ahbe mich am 12.3.08 von meinem Ehemann getrennt. Seid dem gibt es nur Streit und Ärger.Die ganze Zeit als wir zusammen waren, hat er sich kaum um unseren 4 jährigen Sohn gekümmert sondern lag vorwiegend im Bett oder auf der Caoch. Wir hatten schon 2 Termine beim Jugendamt zwecks Kita und Sorgerecht und Umgangsrecht.da mein mein mann nicht kompromiss bereit war, lehnte das jugendamt weiter hilfe ab, so dass ich mir jetzt eine Anwältin genommen habe.
    Leider war mein Mann zu nichts bereit sondern fordert nur. Unser gemeinsamer Sohnbesucht zur Zeit keinen Kindergarten, da ich aus Oberhavel nach Berlin zurück gezogen bin Der Weg zu seiner alten Kita ist zu weit, so dass ich meinemann gebeten habe einverstanden zu sein, dass ich ihn in Berlin in einer Kita anmelden kann. Willigte jedoch nicht ein. Ich sehe es so, dass sie Entscheidung nicht zum Wohle des Kindes ist, denn schließlich kann man das als mutter nicht alleine bewältigen, das was in der Kita gemacht wir oder? Meine Anwältin möchte num das alleinige Sorgerecht beantragen, wie stehen die chancen für mich und jonas. Zudem hängt Jonas sehr intensiv an mich schon damlas er lies sich von niemanden abholen oder sonstiges Bitte nehmt mir meine Angst das ich mein Kind verliere. :(

  • Zitat

    Original von 79tanja
    Meine Anwältin möchte num das alleinige Sorgerecht beantragen, wie stehen die chancen für mich und jonas. Zudem hängt Jonas sehr intensiv an mich schon damlas er lies sich von niemanden abholen oder sonstiges Bitte nehmt mir meine Angst das ich mein Kind verliere. :(


    Moin!
    Schreib nochmal und etwas besser verständlich. Das alleinige Sorgerecht wirst du nicht bekommen. Du bist wie weit weggezogen ? Wie ist das Umgangsrecht geregelt? Wieso gleich mit Anwälten, könnt ihr euch nicht einigen?


    Viele Fragen.
    Gruß Genesis

  • Das alleinige Sorgerecht kannst du abschreiben, höchstens das Aufenthaltsbestimmungsrecht könnte dir zugesprochen werden.


    Euer Sohn ist 4 und hat deshalb sogar das Recht auf einen Kiga-Platz.
    Für alltägliche Entscheidungen brauchst du nicht immerzu das Einverständnis vom Vater. Kritisch wird es, wenn euer Sohn z.B. in einer konfessionell geprägte Kita gehen soll.
    Sollte der KV grundsätzlich nicht kooperativ sein und gegen das Kindeswohl handeln, können dir vom Gericht in einigen Bereichen bzw. ganz das Sorgerecht zugesprochen werden. Aber davon bist du noch sehr weit entfernt.


    Inwieweit ist dein Mann denn nicht kompromissbereit?


    Ein Kind hängt im Normalfall an beiden Elternteilen. Wenn er an dir klebt wie eine Klette, hat das was mit deinem Verhalten zu tun. Und glaube mir, du tust dem Jungen keinen Gefallen damit, indem du das förderst.
    Gib ihm die Chance sich abzunabeln. Wenn er es jetzt Schritt für Schritt lernt, ist es schmerzloser als eine "brachiale" Trennung z.B. zur ersten Klassenfahrt.


    Und bitte lies den § 1684 BGB. Der ist superwichtig.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

    Einmal editiert, zuletzt von Kaj ()

  • Also ich denke auch das Du das alleinige Sorgerecht nicht bekommen wirst. Höchstens das Aufenthaltsbestimmungsrecht.


    Warum solltest Du Dein Kind verlieren ? Emotional sollte es sich langsam etwas abnabeln wie Kaj es schon beschreibt. Das hat aber nichts mit verlieren zu tun.


    Da Du Dich mit Deinem EX nicht einigen kannst und das JA auch nicht weiterhelfen mag, gibt es halt nur den Weg über Anwälte.