Rückwirkend Unterhalt

  • Hallo ihrs!

    Habe mal ne Frage bezüglich Unterhalt.


    Möchte den Kindesunterhalt neu berechnen lassen bzw. überprüfen lassen.


    Nun dachte ich, dass der Kindsvater (wenn bewiesen werden kann, dass er hätte mehr zahlen können/müssen) auch rückwirkend zahlen muss.


    Aber die vom JA meinte, dass er ab dem Tag mehr zahlen muss, ab dem sie es neu berechnet(überprüft.
    Und mein Sohn würde nichts rückwirkend bekommen, da
    ja im dynamischen Titel steht, was KV leisten muss.


    Und auch meinte sie, dass nur alle 2Jahre der Unterhalt neu berechnet überprüft werden kann. Wenn er also seine Unterlagen nicht einsendet, wäre das rechtens.


    Das schlägt mir echt auf den Magen.
    Auf der einen Seite müssen sie alles angeben (Weihnachtsgeld/Gehaltserhöhung etc. ) und auf der anderen sowieso nichts rückwirkend nachzahlen....SINNLOS.


    Oder habt ihr andere Tatsachen/Gesetzesregelungen???


    Wäre dankbar für Antworten. :daumen


    lg MaMaKatrin

  • Mein Wissen, bin aber nicht allwissend:
    Du hast einen Anspruch darauf, dass alle zwei Jahre eine Überprüfung seines Einkommens erfolgt. Sofern eine Änderung vorliegt, kann diese Frist auch kürzer sein. Beispiel: Selbständiger bisher Mindestbetrag, nun Festangestellt mit Managergehalt.


    Rückwirkend wird der erneute Unterhalt nicht gezahlt, aber sofern der Unterhalt sich verringert gilt dies auch nicht rückwirkend.
    Da ich eine Berechnung nie über das JA mache, gilt der Monat in dem ich ihn dazu auffordere mit seine Unterlagen zuzusenden, für den neuen Unterhalt.
    Eine Neuberechnung fordere ich aber nur an, wenn seine Unterlagen vielversprechend sind. Ansonsten "still ruht der See".

  • Ich hab das geliche Problem, zumal er ja auch offen dazu steht falsche Angaben gemacht zu haben beim JA, bei unseren Anwälten und und und...
    Nun hat er zudem auch wieder ganz viele Bilder mit Preisangabe der Neuerungen von seiner Tuning-Kiste ins Netz gestellt! :kotz Über 10.00 Euro hätte der Kleine auch gut gebrauchen können!!!! :kopf :kotz :radab *An dieser Stelle gehört auch wieder der Amok-Smilie* Und dann noch ewig diese Party-Pics und der Hinweis das mit so und soviel Frauen einen ausgegeben und selbst getrunken hat! Preisangabe hier: auch mal mehrere hundert Euros!
    Wo hat der nur soviel Geld her, wenn er angeblich nicht mal das zahlen kann was laut Tabelle dem Kleinen zusteht? :hm...


    Ich frage mich immer echt wie Frauen das machen wo der Mann so kaum noch überleben kann, weil er so viel Unterhalt zahlen muss!
    Und wenn ich dann noch daran denke das er sich noch nicht mal ums Kind kümmert! :wand


    Katrin, ist zwar dein thread, aber das mußte mal raus! Blick da selber nicht wirklich durch, aber trotzdem bringt mich das Thema immer fast zum platzen! :angry

  • hallo Katrin


    alle zwei Jahre hast du Anspruch auf Prüfung - es sei denn es ändert sich was in seinem Einkommen - er ist verpflichtet dies anzugeben


    habe zur Zeit das gleiche Problem - durch meine Gönnerin - meine "anonyme Anruferin" - erfuhr ich von seiner Lohnerhöhung (einige hundert Euro)
    meine Anwältin hat ihn angeschrieben und neu berechnet, aber es gilt nur ab dem Monat, wo die Anfrage gestellt wird...
    rückwirkend kann nichts gefordert werden :(


    ich hätte gerne den Anruf schon 2 Monate vorher gehabt - aber so ist es auch gut


    und zu jedem Wechsel der Altergruppen hast du Anspruch auf Prüfung/ Neuberechnung


    Liebe Grüße :strahlen

  • Zitat

    Original von wir-sind-es
    hallo Katrin


    alle zwei Jahre hast du Anspruch auf Prüfung - es sei denn es ändert sich was in seinem Einkommen - er ist verpflichtet dies anzugeben


    Aber wenn er ja seiner Pflicht nicht nachgeht... :wand

  • Dann läuft es so wie bei mir. Jedes Mal wieder treffen wir uns vor Gericht. Das mit dem Gericht mache ich nur, weil ich weiß, dass er jetzt mehr verdient.


    Ist ja nicht so, dass Kinder nur von Luft und Liebe leben können.