Hallo ihrs!
Habe mal ne Frage bezüglich Unterhalt.
Möchte den Kindesunterhalt neu berechnen lassen bzw. überprüfen lassen.
Nun dachte ich, dass der Kindsvater (wenn bewiesen werden kann, dass er hätte mehr zahlen können/müssen) auch rückwirkend zahlen muss.
Aber die vom JA meinte, dass er ab dem Tag mehr zahlen muss, ab dem sie es neu berechnet(überprüft.
Und mein Sohn würde nichts rückwirkend bekommen, da
ja im dynamischen Titel steht, was KV leisten muss.
Und auch meinte sie, dass nur alle 2Jahre der Unterhalt neu berechnet überprüft werden kann. Wenn er also seine Unterlagen nicht einsendet, wäre das rechtens.
Das schlägt mir echt auf den Magen.
Auf der einen Seite müssen sie alles angeben (Weihnachtsgeld/Gehaltserhöhung etc. ) und auf der anderen sowieso nichts rückwirkend nachzahlen....SINNLOS.
Oder habt ihr andere Tatsachen/Gesetzesregelungen???
Wäre dankbar für Antworten. :daumen
lg MaMaKatrin