Und ja, hier gibt es Väter, die das ABR vom Gericht zugesprochen bekommen haben.
zu denen zähle ich zwar nicht, aber es gab auch in unserem Fall ein Gutachten zur Erziehungsfähigkeit. Da standen schon interessante Dinge drin, und ich habe mich sehr intensiv mit allen im Rahmen des Gesamtverfahrens erstellten Schriftsätzen beschäftigt. Da war alles dabei, inkl. einer Richterin, die uns ständig ins Wort fiel. Zumindest konnte erreicht werden, dass die KM die Erlaubnis gegeben hat, dass die Kinder dauerhaft bei mir leben. Das hat insbesondere meinem Sohn sehr dabei geholfen, überhaupt erst eine Beziehung zu mir aufzubauen, nachdem die Umgänge im ersten Lebensjahr (der Sohn lebte mit seiner Mutter in einer Mutter-Kind-Einrichtung) an einer Hand abzuzählen waren.
Auch wenn es grundsätzlich möglich ist und in einem solchen Gutachten manchmal seltsame Dinge zu lesen sind, würde ich vermutlich nie dazu raten, es von vorneherein abzulehnen. Außer, man ist sich wirklich sicher, dass es der begutachtenden Person tatsächlich an Kompetenz und Neutralität fehlt. Wie in einem anderen Thread bereits geschrieben: ein Gutachten ist für das Gericht eine wichtige Unterstützung für die Entscheidungsfindung - jenseits des Getöses mancher beteiligter Rechtsanwälte. Die sind ja nur ihren jeweiligen Mandanten verpflichtet.