Was spricht dagegen, sie 14-tägig von Freitagnachmittag bis Sonntagabend zum Umgang zu haben? Dann könnten sie bei ihrer Mutter endlich heimatliche Wurzeln schlagen und müssten nicht ständig umziehen.
Die KM scheint nicht in der Lage sein, ihre eigenen Interessen (die Kinder möglichst bei sich zu haben und gegen den KV zu kämpfen) von denen der Kinder zu trennen. Wenn das Gericht entscheiden sollte, dass die Kinder bei ihrer Mutter wohnen sollen, wird der Kampf garantiert weitergehen: aus 48 Stunden werden dann schnell 24 oder 8 Stunden - dann werden die Kinder irgendwann tatsächlich nur noch bei und mit ihrer Mutter aufwachsen.
So werden Väter entsorgt.
Was meinen die anderen hierzu, wäre es die Sache Wert, weiter zu experimentieren, dadurch auch das Verfahren komplexer werden zu lassen und wenn ja, wäre es ratsam die Kinder über diese mögliche Entwicklung zu informieren, oder sie gar zu befragen, wie das auf sie wirkt?
Nein, ich würde von jeglichen Experimenten abraten, die Kinder sind jetzt schon mehr als überfordert. Die Kinder sollten erst dann Informationen über Veränderungen erhalten, wenn es auch entsprechend verlässlich ist, d. h. wenn das Gerichtsverfahren abgeschlossen ist. Ich würde mir auch wegen der Verfahrensbeiständin gar nicht so viele Gedanken machen, die Kinder werden schon fragen, wenn sie mehr wissen wollen. Da würde ich dann aber auch sehen, dass ich ausschließlich kindbezogene Antworten gebe und nichts, was mit Eurem Streit als Eltern zu tun hat.
Da ihr euch erwiesenermaßen nicht an Absprachen halten könnt, wird der Klassiker passieren: Das Gericht wird einen Gutachter beauftragen, um seinen Beschluss "wasserdicht" zu machen
Das mag dazu beitragen, ja. Aber nach meiner Erfahrung wird fast immer ein Gutachter beauftragt, wenn die Eltern sich nicht einigen können und das, was die jeweiligen Anwälte so zum Besten geben, nicht zusammenpasst. Dass sich zerstrittene Elternteile auch oft nicht an Absprachen halten können oder wollen, ist leider auch entsprechend häufig. Ob das, was dann im Gutachten zusammengeschrieben wird, dann tatsächlich dem Kindeswohl dient, ist eine andere Frage, die durchaus unterschiedlich beantwortet werden kann.