Dies sage ich umso mehr, da die KM mir gegenüber klar gemacht hat, dass sie Beschwerde einlegen wird, falls ich auf der Umsetzung des Beschlusses bestehe.
Da irrt die KM. Sobald der Beschluss gültig ist, sind alle Beteiligten daran gebunden. Außer, sie vereinbaren gemeinschaftlich etwas anderes. Das würde ich aber in Eurer Situation definitiv nicht tun. Ich würde also spätestens jetzt, da der Beschluss nachweisbar beschlossen und verkündet ist, diesen so umsetzen. Vielleicht kriegt Ihr einen Termin hin, bei der ihr das auch noch einmal von einer dritten, unbeteiligten Person erklärt werden kann.
Das ist ganz unabhängig davon, welche weiteren Schritte Ihr gemeinsam in Angriff nehmt (Erziehungsberatung, Mediation oder anderes). Es gibt diesen Stichtag, und daran muss sie sich halten. Sollte die KM den Kindern die Konsequenzen (Ordnungshaft) erzählt haben, so wäre mir auch klar, warum diese so reagiert haben, wie Du, Vollbio, es beschrieben hast. Es gibt jedenfalls keinen Spielraum mehr: weder für die KM noch für Dich. Ihr tut also beide gut daran, Euch verbindlich an den Inhalt des Beschlusses zu halten. Da sehe ich auch keinen Interpretationsspielraum.
Insofern läuft ihre Drohung, dass sie Beschwerde einlegen würde, mehrfach ins Leere. Zum einen kann sie das jederzeit tun, zum anderen ändert das an der Rechtskraft des Beschlusses auch nichts.