Vollmacht für Informationseinholung bei Anwalt - Formulierungshilfe erbeten

  • Hi zusammen,


    normalerweise bin ich nur stiller Mitleser, benötige heute aber einmal Input zur sauberen Ausformulierung einer Vollmacht.

    Es wurde ein Anwalt beauftragt, der Mandant steht in keinem "rechtlichen" Verhältnis zu mir. Aufgrund verschiedener Umstände soll ich aber in die Lage versetzt werden, alle relevanten Informationen vom Anwalt zu erhalten und bei Bedarf auch Einblick in die Unterlagen zu erhalten. Weitere Befugnisse sind derzeit nicht erforderlich. Dazu benötige ich eine Vollmacht.

    Wäre untenstehender Entwurf ausreichend oder habe ich etwas Wesentliches vergessen (oder ggf. auch einen "Formulierungsbock" geschossen :-)...)?

    Danke euch im Voraus für euren Input.

    Grüße

    Klärchen


    Vollmacht für anwaltliche Auskünfte


    Vollmachtgeber

    Vorname / Name
    Adresse

    Geb-Datum / Geb-Ort


    Vollmachtnehmer

    Vorname / Name

    AdresseGeb-Datum / Geb-Ort



    Hiermit erteile ich, Vollmachtgeber eine Vollmacht folgenden Umfangs für Vollmachtnehmer.

    Der Bevollmächtigte ist berechtigt, Auskünfte von dem mich vertretenden Rechtsanwalt Vorname/Name/Anschrift über den Sachstand meiner
    Angelegenheiten zu erhalten. Dem Bevollmächtigten soll umfassend Auskunft erteilt und auf Verlangen Einblick in die Unterlagen gewährt
    werden.

    Für diese Belange entbinde ich Herrn Rechtsanwalt Vorname/Name von seiner Verschwiegenheitspflicht. Die Vollmacht gilt bis zum Widerruf durch
    mich.


    Ort, Datum


    Unterschrift Vollmachtgeber

    Unterschrift Vollmachtnehmer

    It's about what you do, not what you say!

  • Da der von dir so bezeichnete "Vollmachtgeber" der Auftraggeber des Anwalts ist, dürfte hier keinerlei Problem bestehen, so nicht ein gestoertes Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt Ursache des Vorgehens ist.

    Gut wäre es sicherlich, wenn der Auftraggeber dem Anwalt (mündlich) den Grund nennen würde für diese Infobitte, die dem Anwalt ja Zeit und (Mehr)Aufwand kostet.

    Ggfls. formuliert der Anwalt die Vollmacht so, wie er sie braucht und falls er sie braucht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke, Volleybap, für deine Einschätzung.


    Das Vertrauensverhältnis ist nicht gestört und die mündliche "Freigabe" ist bereits erfolgt. Der Anwalt möchte jedoch das Ganze in Schriftform.


    Der derzeitige Wohnsitz des Mandanten, dem kein Internet zur Verfügung steht, und der Sitz des Anwalts sind durch einige 100km getrennt.

    Es geht nicht um permanenten Info-Fluss, sondern ich würde sozusagen nur im Bedarfsfall einspringen müssen.


    Dann geb ich das mal so raus und lasse es bei Bedarf durch RA "verbessern", sollte ihm noch etwas fehlen.


    LG

    Klärchen

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