Guten Tag zusammen!
Ein fiktiver Fall. Ein Kind ist vom Kinderarzt mit Zustimmung der Eltern in eine Tagesklinik zur Behandlung eingewiesen worden. Die Behandlung dort erfolgte nicht in die vorher abgesprochene Richtung, es wurden nur die Erkenntnisse bestätigt, die auch vorher schon bekannt waren. Zudem fielen dort Dinge vor (meist organisatorischer Art), die für die Therapie des Kindes eher kontraproduktiv waren und das Kind unangemessen einbezogen und belasteten. Im Abschlussgespräch wurde mit dem Leiter der Klinik besprochen, dass ein noch anzufertigender Abschlussbericht vor der Herausgabe an Dritte erst den Eltern vorgelegt wird. Dies wurde seitens des Klinikleiters als eine Art vertrauensbildende Maßnahme vorgeschlagen, nicht zum Korrekturlesen.
Aufgrund sehr unangebrachter Äußerungen der Betreuer des Kindes (nicht der Therapeuten) im Abschlussgespräch (in dem auch ein Vertreter des Jugendamtes anwesend war, da dieses bereits im Vorfeld involviert war, mit allseitigem Einverständnis) und aufgrund der Vorkommnisse während der Therapiephase wurde die im Vorfeld umfassend erteilte Schweigepflichtsentbindung durch die Eltern schriftlich (per Einschreiben) widerrufen. Dies geschah Ende März 2019. Der Therapeut fragte daraufhin telefonisch nach dem Grund und stellte eine schriftliche Bescheinigung aus, dass ab sofort keine Berichte an Dritte ausgehändigt werden (Datum des Eintreffens des Widerrufs in der Klinik ist der 29.3.2019). Zudem teilte der Therapeut mit, dass der Bericht noch nicht fertig sei und das wohl noch einige Wochen dauern könnte.
Nun stellt sich heraus, dass Ende März 2019 (das genaue Datum ist momentan unbekannt) der fragliche Bericht ohne Vorlage bei den Eltern (trotz Absprache genau dieser Vorgehensweise) sowohl dem überweisenden Kinderarzt als auch dem Jugendamt zugesandt wurde - obwohl dies eindeutig untersagt wurde. Seitens der Klinik wurde in einem Telefonat bezüglich dieses Sachverhalts zunächst die Frage gestellt, ob eine Entschuldigung ausreichen würde oder ob die Eltern über gerichtliche Schritte nachdenken würden. Auch wurde gesagt, der Therapeut sei zu diesem Zeitpunkt in Urlaub gewesen (was nicht stimmt, denn er hat ja mit den Eltern aus der Klinik heraus telefoniert) und die Berichte seien vom Hauptsitz der Klinik verschickt worden. Man habe sicherlich nicht in böser Absicht gehandelt. Ein Anruf bei der Patientenberatung der zuständigen Ärztekammer ergab den Vorschlag, dass zunächst einmal der Beschwerdedienst der Klinik kontaktiert werden solle.
Es ist rechtlich bestimmt nicht haltbar, einen Bericht als Eltern vorher einzusehen, dennoch wurde das seitens der Klinik vorgeschlagen und nicht umgesetzt. Allerdings sollte der Widerruf der Schweigepflichtsentbindung rechtlich haltbar sein, zumal er schriftlich bestätigt wurde. Das Aushändigen des Berichts an den Kinderarzt ist Pflicht, aber nicht an das Jugendamt.
Wie würdet ihr vorgehen? Sollte man hier überhaupt irgendwie vorgehen? Die Klinik hat an sich einen guten Ruf, jedoch ist den Eltern von einigen anderen Eltern bekannt, dass es dort auch deutlich "unrund" lief.
Danke euch!