Aufenthaltsbestimmungsrecht, Muss was unterschrieben werden??

  • Das JA hat mit eurer Einigung recht wenig zutun. Das JA hat keine Entscheidungskompwtenz, sondern beraet nur, solange man im Bezirk wohnt. Deshalb solltest du schriftliche Absprachen zwischen euch Eltern im Original immer selbst behalten.
    Nach dem Umzug könnte es sein, dass ein anderer Sachbearbeiter - und noch bloeder - ein anderes JA zuständig ist.


    Mit der Absprache jetzt kannst du vorwärts gehen: Den Mietvertrag pinseln, die Schulummeldung vornehmen. Ihr habt euch geeinigt. Auf einen neuen Aufenthalt. Der ist gültig. Aendern könnt ihr den nur gemeinsam. Oder Ex müsste jetzt eine Klage auf ABR einreichen.
    Vorher solltest du aendern und Ex hat zustimmen müssen. Ohne Zustimmung gilt im Falle eines Falles die alte Absprache. Jetzt ist es umgekehrt: die neue Absprache gilt.
    Wenn man will, könnte man sagen, deine Position hat sich (juristisch) erheblich verbessert.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo MountenGirl,


    es ist gut, dass du die Zustimmung gleich an das JA weitergeleitet hast.


    Richtig ist, dass Kindesvater seine Zustimmung zurückziehen kann.
    Allerdings wird er das schriftlich tun müssen, da ja die Zustimmung schriftlich vorliegt.
    Sollte das also stattfinden, kannst du recht unkompliziert einen Antrag auf Übertragung des ABR am zuständigen Amtsgericht stellen. Es wird Kindesvater schwer fallen, seinen Wankelmut mit dem Wohle der Kinder zu begründen. Sollte er bis zu diesem Zeitpunkt kein überzeugendes Betreuungskonzept für die Kids haben, wird man seine Einwände gegen deinen Umzug mit Kids nicht allzu hoch bewerten (Untertreibung!) und das Jugendamt wird dann nicht viel mehr tun können, als den Wankelmut von Kindesvater und eure langwierigen Diskussionen rund um dieses Thema zu bezeugen, was eine Bekräftigung sein wird, dass ihr euch nicht einigen könnt, dies wiederum ist die Voraussetzung für einen ABR-Beschluss des Familiengerichts.


    Du bist also durchaus einen sehr wichtigen Schritt weiter.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Das zuständige JA hat ja bereits signalisiert, dass der Vater in deren Augen die schriftliche Äußerung anscheinend jederzeit widerrufen kann. Das JA scheint also bereit zu sein, erneut in die Meditation einzusteigen. Das ist in der Situation von Mountengirl nicht gut. Sie muss jetzt vorwärts gehen können.
    Geht die Sache nochmals uebers JA und dann im schlimmsten Falle vors Gericht, bin ich mir der von FrauRausteiger beschriebenen eindeutigen Stellungnahme des JAs nicht sicher. Von dort kommen in so Situationen oft sehr wenig konkrete Stellungnahmen: "Wir konnten in den vielfältigen Gesprächen und Abstimmungen mit den Eltern keine gemeinsamen Loesungsmoeglichkeiten erarbeiten und bleibend darstellen."


    Und dann ist alles, alles offen wie am Anfang und der Schrieb jetzt tatsächlich nichts wert.


    Mountengirl ist zu raten, jetzt nicht mehr das JA einzubeziehen, da ja alles eindeutig geklärt ist. Hier dem JA Selbstzweifel zu bekunden (und damit auch Ex Signale zu setzen), hilft ihr nicht zwingend.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Von dort kommen in so Situationen oft sehr wenig konkrete Stellungnahmen: "Wir konnten in den vielfältigen Gesprächen und Abstimmungen mit den Eltern keine gemeinsamen Loesungsmoeglichkeiten erarbeiten und bleibend darstellen."


    das kann ich nur bestätigen!


    Das JA (auch VBs) reagieren oft schwammig.
    Da sind dann die Gründe, aus denen keine Einigung erzielt werden kann (KV ist wankelmütig, ein ET schmeisst ständig Vereinbarungen um) völlig latte. da wird gesagt "Eltern können sich nicht einigen, neue Runde bei der EFB, neue Mediation"


    Ich hab in den letzten 5 Jahren beim JA nie erlebt, dass da mal einer wirklich offen Stellung bezogen hat.


    Zwar im 4-Augen-Gespräch von JA und VB ganz klare Äußerungen, vor Gericht ganz anders mit dem Ziel, wieder ne nächste Einigungsrunde einzuleiten.


    Mima