Hallo,
mein Sohn (19) ist derzeit ausbildungssuchend gemeldet.
Ab 1.2 beginnt er jetzt einen Vollzeitjob ( quasi bezahltes Praktikum) und wenn es ihm gefällt kann er dann ev. im Sommer eine Ausbildung beginnen oder einfach erst mal weiter dort arbeiten.
So jetzt zu meiner Frage:
Solange er ausbildungssuchend gemeldet ist steht uns ja Kindergeld zu...
Warte ich jetzt noch ab oder melde ich direkt der Kindergeldstelle, das er nun arbeitet?
Laut goo..le gibt es keine Einkommensgrenze mehr;
Ich habe wenig Lust auf ein hin und her und aufgrund der schwierigen gesundheitlich Situation wissen wir erst in ein paar Wochen, ob er das kräftemäßig packt oder nicht.
Übergangsweise hat man 4 Monate Zeit bzw. muss er sich alle 3 Monate auf dem Arbeitsamt melden um den Anspruch auf Kindergeld nicht zu verlieren. Bewerbungen kann er natürlich weiter schreiben bzw. kann er das auf dem Arbeitsamt auch so erklären, die kennen die Situation und der derzeitige Sachbearbeiter scheint kompetent...
Sonst bekommt weder er noch ich irgendwelche Gelder...
Ich möchte natürlich nicht irgendwas ungerechtfertigt erhalten, aber auch nix verschenken...Rückzahlung ist auch doof, wenn es dann zuviel war.... :hae:
lg duechesse :strahlen