Umgangsrecht Regelung und Umfang

  • Hallo,


    ich habe gerade riesige Probleme mit dem Kindesvater der mich ständig wegen unserem 7-jährigen Kind versucht einzuschüchtern von wegen wir sehen uns vor Gericht usw.


    Wir leben seit geraumer Zeit getrennt, unverheiratet, gemeinsames Sorgerecht. Der Vater sieht das Kind regelmäßig, telefoniert und Whatsapp. Am Anfang waren es alle 14 Tage das Wochende von Freitag bis Montag. Dann fing das an mit er hätte das selbe Umgangsrecht wie ich nämlich identisch wie das Sorgerecht aufgeteilt auf 50%. Es ist der Meinung wenn das Sorgerecht aufgeteilt ist, trifft die gleiche Regelung für das Umgangsrecht zu mit 50%.


    Da er mir ständig mit dem Familiengericht droht und ich gerade auf das Geld schauen muss habe ich nachgegeben und er erhält das Kind mehr. Aus alle 14 Tage wurden 14 Tage und zusätzlich von Mittwoch auf Donnerstag, jetzt ist noch von Donnerstag auf Freitag hinzugekommen. Der Umgang und Kommunikation mit dem Kindesvater wird gefördert nur will er ständig immer mehr Tage. Bald ist es das Wochenmodell oder komplett das Kind bei ihm was er fördern würde.


    Würde mich interessieren inwiefern das Umgangsrecht bei geteiltem Sorgerecht tatsächlich beides auf 50% aufgeteilt ist. Nur weil 50% Sorgerecht bestehen ist es doch nicht gleichzeitig das Umgangsrecht identisch. Oder? :hae:


    Danke für einen Rat
    lobi

  • Umgang und Sorgerecht haben nichts miteinander zu tun und sind somit völlig unabhängig zu betrachten und zu behandeln.
    Du kannst zB kein Sorgerecht haben, hast aber immer noch ein Umgangsrecht, bzw. täglichen Umgang. Oder du hast das Sorgerecht, siehst dein Kind aber nie, ergo null Umgang.
    Alles ist hier möglich. Juristisch eindeutig hingegen ist hier nichts. Alles Einzelfälle, die ein Richter mal so mal so entscheidet. Ausser, ihr einigt euch möglichst im Sinne des Kindes.

  • Hallo,


    Das GSR und der "Umgang" haben rechtlich nichts miteinander zu tun. Darauf kann man sich vor Gericht nicht berufen. Ihr habt beide das Recht nach der Trennung das Kind zu betreuen. Wie Ihr das ausgestaltet ist Eure Sache. Keiner hat das "Recht" auf mehr "Umgang" als der andere. Der Gesetzgeber spricht von "Umgangselternteil" und "Betreuungselternteil" um die finanzielle Seite nach einer Trennung zu organisieren.


    Es gibt nach einer Trennung keinen erst-undzweitrangigen Elternteil. Vernünfige Eltern werden immer dises Ziel vor Augen haben. Ganz geich, wieviel Zeit das Kind bei dem einen oder anderen verbringt.


    Als Eltern könnt Ihr Euch friedlich einigen, wie die Betreuung Eures Kindes nach einer Trennung aussehen soll. Welcher Elternteil kann was zeitlich leisten ? Ihr seid da völlig frei, aber einigen müsst Ihr Euch. Und das Kind muss sich wohlfühlen. Es ist das Recht des Kindes mit beiden Eltern aufzuwachsen. Mit Einigen meine ich, dass weder der Vater Dich unter Druck setzen sollte, noch Du von : "er erhält das Kind mehr " schreiben solltest. Beide Deckansätze sind nicht zielführend.


    Falls Ihr es wollt, könnt Ihr ein Doppelresidenzmodell oder Wechselmodell einrichten : das Kind verbringt dann mehr oder weniger die Hälfte der Zeit bei dem einen oder anderen Elternteil. Diesss Modell schliesst nicht aus, dass derjenige, welcher mehr verdient, Kindesunterhalt an den anderen zahlen muss. Findige Eltern richten ein Konto für das Kind ein, auf welche beide einzahlen und davon die grossen Kosten bestreiten. Da gibt es viele Möglichkeiten.


    Ihr solltet Euch zusammensetzen und die Betreuung des Kindes einvernehmlich und nachhaltig regeln.


    VG,
    tegami

  • Ihr solltet Euch zusammensetzen und die Betreuung des Kindes einvernehmlich und nachhaltig regeln.

    :daumen Gute Idee


    Und dabei im Hinterkopf haben, dass Kinder beide Elternteile brauchen und auch ein Recht auf beide Elternteile haben.



    Wir haben das 50 / 50 Modell seit fast 12 Jahren, und nach anfänglichen Schwierigkeiten hat sich das bewährt.
    Beide arbeiten wir in Teilzeit und können uns gut über Wasser halten. Keiner ist gezwungen den Job längere Zeit zu vernachlässigen. Jeder freut sich über die Zeit mit dem Kind - und auch über die Zeit ohne Kind. (Am Anfang ist das schwieriger - mit der Zeit wird das immer besser)


    Kind entwickelt sich sehr gut und genießt beide Welten.

  • noch Du von : "er erhält das Kind mehr " schreiben solltest.

    Damit meinte ich nur er sieht das Kind mehr wie von ihm verlangt. Einen falschen Denkansatz sehe ich da aus meiner Sicht nicht. Oder? Er wollte zunächst alle 14 Tage dann wie beschrieben "mehr". Dem Kind geht es gut. Aber ich kann nicht herumspringen wie es der KV will.

  • Wir haben das 50 / 50 Modell seit fast 12 Jahren, und nach anfänglichen Schwierigkeiten hat sich das bewährt.

    Besteht bei euch Klarheit über die Erziehung? Bspw. kommt das Kind vom KV zurück und sagt beim KV kann ich alles machen was ich will, essen (Cola trinken, viel süßes essen), Filme schauen, lange aufbleiben etc. Bei mir versuche ich Grenzen zu setzen und es gibt nicht das was es beim KV gibt. Entsprechend gibt es Reibereien und ich sehe keinen Grund nachzugeben nur weil beim KV "freie Fahrt" besteht. Ich befürchte bei uns würde das 50/50 Modell aus dem Ruder laufen da dann noch mehr freie Fahrt beim KV bestehen würde. Mag ja sein das es bei euch klappt seit 12 Jahren, kenne genauso Leute bei denen es nicht klappt.

  • Es gibt nach einer Trennung keinen erst-undzweitrangigen Elternteil. Vernünfige Eltern werden immer dises Ziel vor Augen haben. Ganz geich, wieviel Zeit das Kind bei dem einen oder anderen verbringt.

    Der Gesetzgeber spricht von "Umgangselternteil" und "Betreuungselternteil" um die finanzielle Seite nach einer Trennung zu organisieren.




    Es gibt nach einer Trennung keinen erst-undzweitrangigen Elternteil. Vernünfige Eltern werden immer dises Ziel vor Augen haben. Ganz geich, wieviel Zeit das Kind bei dem einen oder anderen verbringt.

    Wenn es so ist wie bei mir beschrieben, bin ich der BET und der KV der UET (der KV zahlt Barunterhalt). Richtig?


    Dann müsste der KV, wenn wir uns wegen des Umgangs nicht einig werden können (nehmen an, wir können es nicht), bei der derzeitigen Konstellation seine geforderten Umgangszeiten schlimmstenfalls vor Gericht einklagen (sagen wir er will plötzlich das WM haben obwohl die ganze Zeit alle 14 Tage + weitere Tage gelebt wird). Richtig?

  • Du kannst zB kein Sorgerecht haben, hast aber immer noch ein Umgangsrecht, bzw. täglichen Umgang. Oder du hast das Sorgerecht, siehst dein Kind aber nie, ergo null Umgang.

    Das mit dem Sorgerecht haben und keinen Umgang haben muss aber erst dazu kommen bzw. entschieden werden?


    Ich meine wenn das gemeinsame Sorgerecht vorhanden ist, dann hat der KV erstmal grundsätzlich ein Umgangsrecht?


    Wenn das Kind aber den Lebensmittelpunkt die ganze Zeit bei der KM hat und z.B. alle 14 Tage Umgang mit dem KV gelebt wurde, kann der KV plötzlich kommen und sagen ich habe wie du 50% Umgang also will ich das WM haben ab April 2018? Ich meine kommen und sagen kann er das bestimmt, aber wie ist die rechtliche Lage für das Vorhaben des KV wenn ich gegen das WM bin (aus welchen Gründen auch immer)?

  • Ich befürchte bei uns würde das 50/50 Modell aus dem Ruder laufen da dann noch mehr freie Fahrt beim KV bestehen würde.


    Ich mag deine Befürchtung nicht klein reden. Aber die wenigsten ETs halten diese "freie Fahrt" auf Dauer aus. Der klassische 14 Tage Spassdaddy am WE schafft das sicherlich locker. Aber wer ersthaft gleichgewichtig betreut, dreht sich damit seinen eigenen Strick.
    Ich bin UET und habe meine Tochter seit Trennung (Kindsalter 9 Monate) täglich zum Umgang. Und das jetzt 13 Jahre ohne Pause. Ich wäre wohl reif für die Herz OP oder den Staatsanwalt, hätte ich nicht genau wie die KM Regeln für den Nachwuchs.

  • Das mit dem Sorgerecht haben und keinen Umgang haben muss aber erst dazu kommen bzw. entschieden werden?


    Ich meine wenn das gemeinsame Sorgerecht vorhanden ist, dann hat der KV erstmal grundsätzlich ein Umgangsrecht?


    Zu 1. Sicherlich. Wobei UET entscheiden kann, den Hasenfuss zu machen. Genau wie BET einfach so hunderte von Kilometern wegziehen kann. Umgangsboykott seitens BET bleibt überwiegend sanktionslos. Seitens UET erst recht. Aber du meinst vermutlich, dass nur ein Richter das Umgangsrecht einschränken/aussetzen kann. Womit du Recht hast.


    Zu 2. Ja, aber genau so grundsätzlich hat UET auch ohne Sorgerecht ein Umgangsrecht. Wie gesagt, beides hat nichts miteinander zu tun und sollte auch nicht vermischt werden.

  • Hallo,


    Ich meine damit, dass keiner den anderen Elternteil bevormunden soll : weder der Vater, welcher meint, Dich mit dem Hinweis auf eine Gerichtsverhandlung unter Druck setzen zu müssen noch Du, weil Du meinst, dass er von Dir gnädigerweise das Kind "erhält".


    Auf keinen Fall solltest Du Dich ständig umorganisieren, wenn der KV meint, jetzt will er dies und das. Ihr müsst Euch ein für allemal für eine Betreuung entscheiden und die dann durchziehen. Das soll nicht heissen, dass man diese nicht immer wieder einvernehmlich anpasst, aber über längere Zeiträume hinweg. Man kann sich auch flexibel zeigen, wenn Oma Geburtstag hat oder die Kusine die ganze Verwandschaft einlädt.
    All das sollte einvernehmlich geregelt werden und auf Augenhöhe. Beide sollten flexibel sein. Es ist ein Geben und Nehmen zum Wohle des Kindes.


    Du kannst die ständigen änderungswünsche des KV zum Anlass nehmen, Dir einen Betreuungsplan auszudenken, so wie Du ihn Dir vorstellst und ihn ihm als Diskussionsgrundlage unterbreiten. Signalisiere klar, wo Deine rote Linie ist, Ich weiss, dass das sehr schwierig sein kann, besonders wenn die Trennung erst vor kurzem stattfand.


    Falls der Vater vor Gericht ziehen sollte, versichere ich Dir, dass kein Richter ein Wechselmodell oder einen Umzug zum Vater ausurteilen wird, auf der Grundlage, dass Ihr das GSR habt. Du kannst beruhigt sein.

  • Wenn es so ist wie bei mir beschrieben, bin ich der BET und der KV der UET (der KV zahlt Barunterhalt). Richtig?


    Dann müsste der KV, wenn wir uns wegen des Umgangs nicht einig werden können (nehmen an, wir können es nicht), bei der derzeitigen Konstellation seine geforderten Umgangszeiten schlimmstenfalls vor Gericht einklagen (sagen wir er will plötzlich das WM haben obwohl die ganze Zeit alle 14 Tage + weitere Tage gelebt wird). Richtig?



    Genau so ist es. Werdet Ihr Euch nicht ohne fremde Hilfe einig, muss derjenige, welcher andere Vorstellungen hat, vor Gericht ziehen. Dann entscheiden andere für Euch. Und ja, Du bist rechtlich gesehen der Betreuungselternteil und der Vater der Umgangselternteil.

  • Besteht bei euch Klarheit über die Erziehung? Bspw. kommt das Kind vom KV zurück und sagt beim KV kann ich alles machen was ich will, essen (Cola trinken, viel süßes essen), Filme schauen, lange aufbleiben etc. Bei mir versuche ich Grenzen zu setzen und es gibt nicht das was es beim KV gibt. Entsprechend gibt es Reibereien und ich sehe keinen Grund nachzugeben nur weil beim KV "freie Fahrt" besteht.


    Nein - keine Klarheit
    Genau betrachtet weiß ich nicht wie und was KM erzieht - und noch genauer betrachtet ist es auch gut das ich vieles nicht weiß. (Wobei ich mich schon wundere, wenn Kind mitten in der Nacht in WhattsApp aktiv war)
    Wir haben hier unsere Spielregeln, und die funktionieren.


    :tuschel Da wir Elternteile aber schon mal irgendwann vor langer Zeit mal auf einer Schiene waren, liegen die Welten vermutlich gar nicht so weit auseinander.

  • Ich meine wenn das gemeinsame Sorgerecht vorhanden ist, dann hat der KV erstmal grundsätzlich ein Umgangsrecht?

    In erster Linie hat euer Kind ein Recht auf streßfreien Umgang mit jedem Elternteil


    Und unter uns: Bei euch dauert es nicht mehr lange bis euer Kind selbst entscheidet welchen Elternteil es mehr oder weniger sehen will.

  • Ist euer 7jähriges Kind schon in der Schule?


    Klappt das wenn Kind unter der Woche bei KV ist und dort immer so lange wach bleiben darf?

  • Ist euer 7jähriges Kind schon in der Schule?

    Ja.

    Klappt das wenn Kind unter der Woche bei KV ist und dort immer so lange wach bleiben darf?

    Wenn du unter klappen zb. Hausaufgaben verstehst, fehlen die mal ganz oder teilweise. Kind hat bei mir dann weniger Lust zu lernen weil es bei KV weniger zu tun hat. Dh während der Schulzeit jeden Tag (Sa und So auch weniger) ein bisschen für die Schule tun muss bei mir sein, beim KV laut Kind nicht was er auch bestätigt. KV sieht es halt als nicht so wichtig an jeden Tag etwas für die Schule zu tun (wir reden hier von 30 Min.), besser ist es das Kind mit Süßzeug zu befriedigen.

  • Falls der Vater vor Gericht ziehen sollte, versichere ich Dir, dass kein Richter ein Wechselmodell oder einen Umzug zum Vater ausurteilen wird, auf der Grundlage, dass Ihr das GSR habt.

    Warum nicht auf Grundlage des GSR?


    Gab es dieses Jahr nicht eine gravierende Änderung im Sorgerecht wonach den Vätern "mehr" Rechte zugesprochen wurden (vom Bundesgerichtshof)?

  • Warum nicht auf Grundlage des GSR?


    Gab es dieses Jahr nicht eine gravierende Änderung im Sorgerecht wonach den Vätern "mehr" Rechte zugesprochen wurden (vom Bundesgerichtshof)?

    Ja das denkt man wenn man das so hört und liest.
    Keine Sorge du bist die Mutter und hast weiterhin das sagen.
    Kein Richter und schon garkeine Richterin wagt es sich wesentlich gegen die Mutter zu stellen. Je weiter du im Süden wohnst desto mehr geht die Tendenz Richtung Mutter.
    Wenn du kein Wechselmodell willst dann kommt das auch nicht.
    kann sein das sie dir einen Tag mehr oder weniger die Woche über aufs Auge drücken aber selbst das glaub ich nicht da du ihm ja schon "großzügige Umgangszeiten" gewährt hast.
    Die Stärkung der Rechte existiert auf dem Papier und ist selbiges nicht wert.

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  • Ja das denkt man wenn man das so hört und liest.
    Keine Sorge du bist die Mutter und hast weiterhin das sagen.
    Kein Richter und schon garkeine Richterin wagt es sich wesentlich gegen die Mutter zu stellen. Je weiter du im Süden wohnst desto mehr geht die Tendenz Richtung Mutter.
    Wenn du kein Wechselmodell willst dann kommt das auch nicht.
    kann sein das sie dir einen Tag mehr oder weniger die Woche über aufs Auge drücken aber selbst das glaub ich nicht da du ihm ja schon "großzügige Umgangszeiten" gewährt hast.
    Die Stärkung der Rechte existiert auf dem Papier und ist selbiges nicht wert.




    Ach, laut Mütterlobby.de sieht das ganz anders aus:



    Seit Einführung des aktuellen Kindschaftsrechts 1998 erleben immer mehr Mütter in gerichtlichen Sorgerechts- bzw. Kindschaftsverfahren, dass ihre Rechte und die ihrer Kinder nicht gewahrt sind. Viele Mütter berichten von Nötigung und Willkür im Namen des Kindeswohls.


    Ohnmächtig stehen sie den Verfahrensbeteiligten gegenüber: Sie können ihre Kinder und sich nicht mehr schützen. So werden z. B. Kinder, die den Umgang zum Kindesvater verweigern, i.d.R. zum Kontakt gezwungen (...)

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Warum nicht auf Grundlage des GSR?


    Weil, wie hier schon mehrmals erwähnt, Umgang und Sorgerecht so viel miteinander zu tun haben wie Kartoffeln und Birnen, nämlich nichts. Das KIND hat das Umgangsrecht, und zwar mit beiden Eltern, und das Sorgerecht liegt bei den ELTERN, entweder bei beiden (gemeinsames Sorgerecht = GSR, oder einer allein das alleinige Sorgerecht = ASR). Auch, wenn der Vater (in deinem Fall) kein Sorgerecht hätte, hätten das Kind und der Vater einen Anspruch auf Umgang, es sei läge eine massive Kindeswohlgefährdung vor.


    Dann gibt es noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR). Das Elternteil mit dem ABR kann festlegen, wo das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sprich, wo es normalerweise lebt. Dieses ABR wird für gewöhnlich vom Richter einem der beiden Elternteile zugesprochen, wenn sie sich nicht ohne fremde Hilfe einigen können. Der UMGANG ist davon aber völlig unberührt.


    Das ABR wird für gewöhnlich dem Elternteil zugesprochen, bei dem das Kind die ersten 6 Monate nach der Trennung gelebt hat (sprich, bei dem es gemeldet war). Hat das andere Elternteil bis dahin keinen Widerspruch eingelegt, wird angenommen, dass er damit einverstanden ist und das ABR wechselt in der Regel nur, wenn das Gericht erkennt, dass es dem Kind aus irgendeinem Grund beim anderen Elternteil deutlich besser geht. Wird das ABR vor Ablauf der 6 Monate vom anderen Elternteil beantragt, entscheidet das Gericht nach verschiedenen Faktoren -z.B. Kontinuität (sprich, das Kind soll möglichst nicht aus seinem Umfeld verpflanzt werden), welches Elternteil die Hauptbezugsperson für das Kind ist oder evtl. auch Betreuungssituation. Wie häufig das Kind Umgang mit dem anderen Elternteil hatte, spielt meines Wissens nach nicht wirklich eine Rolle.


    Ich hoffe, ich habe nichts vergessen oder falsch erklärt. Falls doch, korrigiert mich gerne :winken:


    LG, JayCee

    Man sitzt insgesamt viel zu wenig am Meer...