Wird Elterngeld bei Hartz 4 Empfängern immer auf den Regelsatz angerechnet?

  • Hallo,



    ich hab da mal eine frage an die Experten, die sich da auskennen. Habe gestern mit einer Freundin darüber gesprochen und die Frage geht mir einfach nicht mehr aus dem Kopf....
    Also, wenn berufstätige Paare Eltern werden, können sie sich ja vom Job eine Auszeit nehmen und Elterngeld in Anspruch nehmen. Wie ist das aber bei Hartz 4 Empfängern? Wird das Elterngeld da einfach immer pauschal mit dem Hartz 4 Regelsatz verrechnet? Mir sind keine Ausnahmen bekannt und euch?

  • Eine Ausnahme besteht, wenn vor dem Bezug des Elterngeldes Einkommen aus Erwerbstätigkeit bestanden hat. Liegt dieser Fall vor, so bleibt das Elterngeld weiterhin bis zu einem Höchstbetrag von monatlich 300 Euro von der Anrechnung auf Hartz IV verschont. Hintergrund ist, dass in diesem Fall das Elterngeld ein teilweise oder vollständig weggefallenes Einkommen ersetzen würde, hier reicht selbst eine geringfügige Beschäftigung bzw. Minijob aus, um das Elterngeld teilweise vor der Anrechnung zu schützen. Diese Regelung betrifft insbesondere Aufstocker.


    Beispiel:


    Wurde in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes eine geringfügige Beschäftigung mit einem durchschnittlichen Einkommen von 250 Euro monatlich erzielt, so würde bei Auszahlung des Elterngeldes von 300 Euro (Mindestbetrag) ein Betrag von 250 Euro anrechnungsfrei bleiben. Befinden sich die Eltern also nach der Kindesgeburt in Hartz IV Bezug, würden von den 300 Euro nur 250 Euro auf den Regelsatz angerechnet.


    Sowohl die vollständige Anrechnung des Elterngeldes auf Hartz IV Leistungen als auch die teilweise Freistellung bis 300 Euro bei vorherigem Einkommen aus Erwerbstätigkeit ergibt sich aus § 10 Abs. 5 BEEG.