Wenn du allein in der Wohnung wohnst und deine Kinder ausgezogen sind, beide Studieren, also womöglich volljährig, bist du nicht mehr Alleinerziehend. Wenn sich deine Kinder umgemeldet haben und der Hauptwohnsitz nicht mehr in deiner Wohnung liegt, dann wars das mit Berücksichtigungen von den Ämtern. Wenn es nach den geht müsstest du erstmal aus deiner "grösseren Wohnung" raus in eine für dich angemessene kleinere. Dann kannst du erst wieder aufgrund deiner Finanziellen Lage berücksichtigt werden.
Beiträge von Line-Bine
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Auch von mir herzlichen Glückwunsch :blume
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Wenn du schon von der ARGE beruflich Unterstützung bekommst, können die dir da nicht auch bei der Betreuung durch einer Tagesmutter für die langen Tage helfen?
Finde das aber auch sehr hart an Arbeitszeiten als alleinerziehende Mutter wenn der Vater oder andere aus der Familie nicht helfen... -
Ist es auch schonmal vorgekommen, dass jemand nach der Scheidung den Namen des Expartners angenommen hat und mit seinem eigenem Mädchennamen einen Doppelnamen gebildet hat? Also bei der Hochzeit haben beide den Namen behalten und die Kinder heißen nur wie einer der Eheleute. Damit dann der andere Partner auch den Nachnamen der Kinder in seinem hat nimmt er den Namen von dem Expartner an. Das es geht weiß ich schon (Quelle: https://www.scheidungsrecht.org/namensae…nach-scheidung/) aber wird das auch tatsächlich gehandhabt?Hihi ist ja witzig, lalelu du hast den selben Artikel dazu gelesen wie ich :winken: Leider dauert es immer etwas bis ein Beitrag mit Link veröffentlicht wird, deshalb konntest du meinen bestimmt nicht sehen.
Aber jetzt mal wirklich, ob diese Variante der Namensänderung auch vorkommt? -
Habe mal etwas gesucht und das hier gefunden
"Entsprechend der Regelung der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung besteht ein Anspruch auf die Leistungen der Schülerbeförderung nur dann, wenn die Schüler und Schülerinnen für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges auf Schülerbeförderung angewiesen sind, weil die Schule fußläufig nicht zu erreichen ist. Im Regelfall gelten als zumutbarer Fußweg zwischen Hauptwohnung (§ 17 Meldegesetz) und besuchter Schule 1km für die Klassenstufen 1 bis 6 (Grundschule) und 2 km für die Klassenstufen 7 bis 13 sowie die berufsbildenden Schulen. Für die Ermittlung der Länge des Schulweges ist nicht die Luftlinie, sondern der tatsächlich zurückgelegte Fußweg zu Grunde zu legen. Bestehen bei den Schülern und Schülerinnen gesundheitliche oder behinderungsbedingte Einschränkungen oder ist der kürzeste Schulweg aus Sicherheitsgründen nicht der zumutbare Fußweg, bestimmt sich die Zumutbarkeit eines Schulweges nach den besonderen Umständen des Einzelfalles und ist bei der Prüfung der fachlich-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen entsprechend zu berücksichtigen. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund von Behinderungen oder wegen verpflichtender Unterrichtsveranstaltungen (z. B. Schulschwimmen, Schulsport) auf Sonderformen der Schülerbeförderung angewiesen sind, haben unabhängig von der Festlegung des zumutbaren Schulweges einen Anspruch auf Übernahme der entstehenden Kosten. Ein solcher Anspruch besteht nicht, wenn die erforderlichen Beförderungsmittel vom Schulträger kostenfrei zur Verfügung gestellt werden."
Quelle: berlin.de: Ausführungsvorschriften über die Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe nach den §§ 28, 29 SGB II und den §§ 34, 34a SGB XII (AV-BuT)
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Ich habe etwas recherchiert und konnte das hier zu dem Thema finden:
"Mod.-Hinweis: Text entfernt wegen Verstoß gegen das Urheberrecht. Bitte ins Forum keine Texte einstellen, die nicht von einem selbst stammen. Sonst kann es zur kostenpflichtigen Abmahnung des Forums kommen und ggfls. zur Strafverfolgung des Posters - und das will ja keiner. Also bitte Texte in eigenen Worten zusammen fassen und/oder verlinken. Volleybap"
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Was mir neu war ist das hier:
"Die Namensänderung nach einer Scheidung ist in folgenden Konstellationen denkbar:
.... 3. Dem aktuellen Namen kann der ältere Nachname bzw. der Geburtsname vorangestellt oder angefügt werden...." (Quelle: https://www.scheidungsrecht.or…aenderung-nach-scheidung/)So kann man seinen Mädchennamen wieder annehmen und heißt trotzdem wie seine Kinder. Also für die unentschlossenen :lach
Ist sowas denn auch üblich? Meine Mutter hatte damals ihren Mädchennamen behalten und den Namen von meinem Vater angenommen (wir Kinder haben den Nachnamen wie unser Vater) und nach ihrer Scheidung hat sie es so gelassen. Aber ich kenne noch keinen der das mit dem Doppelnamen nach der Scheidung gemacht hat.... :Hm -
ich frage mich gerade nur, was wäre wenn du gerichtlich irgendwas durchgesetzt bekommst und wie der KV darauf reagiert. Ob er das am Sohn auslässt und ihm dann gar keine Aufmerksamkeit gibt, weil er wegen dem richterlichen Beschluss eingeschnappt ist?
Aber ja weg ziehen könnte das ganze etwas mehr Einschränken
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ich kann dich da verstehen. Ich bin manchmal bei einem lebhaften kind total überfordert da bin ich froh, dass ich meine Mutter in der Nähe wohnen habe, sodass sie auch gerne mal bei ihrer Oma schläft und ich Ruhe habe. Bei drei Kindern habe ich leider keinen Rat, mir würde halt nur einfallen, dass dein Kind ja mal bei Freunden übernachten kann am WE, sodass du da Zeit hast aber das bei gleich 3 Kindern ist glaub ich schwieriger zu organisieren? Wie sieht es denn im Freundeskreis aus bei dir? Hast du da vielleicht Unterstützung?
Finde das immer Schade, wenn man wirklich gar keinen aus der Familie hat der Interesse zeigt.
Ich wünsche dir trotzdem alles Gute und gerade weil du dich hinten angestellt hast mit deinen Interessen (keine Verabredungen, Disco etc.) bist du eine gute Mutter für deine Kinder:) -
Ah also gibt es doch Ausnahmefälle. Ganz schön kompliziert. Aber vielen Dank für eure schnellen und ausführlichen Antworten :thanks:
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Hallo,
ich hab da mal eine frage an die Experten, die sich da auskennen. Habe gestern mit einer Freundin darüber gesprochen und die Frage geht mir einfach nicht mehr aus dem Kopf....
Also, wenn berufstätige Paare Eltern werden, können sie sich ja vom Job eine Auszeit nehmen und Elterngeld in Anspruch nehmen. Wie ist das aber bei Hartz 4 Empfängern? Wird das Elterngeld da einfach immer pauschal mit dem Hartz 4 Regelsatz verrechnet? Mir sind keine Ausnahmen bekannt und euch? -
Danke für die Antworten hat mir sehr weitergeholfen!
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Hallo,
bin neu hier un habe gleich mal ne frage zu meinem problem....habe mich nach 3 jahren beziehung von meinem freund getrennt... haben noch eine gemeinsame wohnung und jetzt will ich mit meiner 5 jährigen tochter ausziehen (ex-freund ist nicht der vater). mein ex freund hat im verkauf gearbeitet. ich selber bin arbeitssuchend und beziehe harzt 4. nun meine frage: kann ich mir problemlos eine neue wohnung suchen und welche unterstützung ist vom jobcenter zu erwarten?