Erbe ausschlagen für Kinder

  • Hallo,
    folgendes Problem:
    mein Vater ist vor kurzem verstorben und mein Verhältnis zu ihm war nicht gerade gut....die Kinder kannten ihn auch kaum, er hatte sich für sie aber auch nie wirklich interessiert. Jetzt ist es so, ich weiß, dass mein Vater nicht gut mit Geld umgehen konnte und das Erbe wird höchstwahrscheinlich aus einem seeehr hohen Schuldenbetrag bestehen, den ich natürlich ausschlagen werde. Nun zur Frage...meine Kinder (beide noch minderjährig) hätten ja auch ein Anspruch auf das Erbe und müssten das ausschlagen richtig?. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Kann ich das für meine Kinder tun? und wie muss ich da vorgehen?


    :thanks:

  • Hallo zusammen,


    mit der Sterbeurkunde oder dem Anschreiben des zuständigen Amtsgerichts, zum Amtsgericht gehen und das Erbe ausschlagen.
    Geht auch beim Notar oder dem Amtsgericht des eigenen Wohnortes.


    Frist sind meine ich 6 Wochen.


    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Fast...


    Die Sterbeurkunde ist nicht nötig (bei mir war die erst nach 8 Wochen da! Berlin halt...)


    Man braucht auch kein Anschreiben. Einfach, wenn man vom Tod erfahren hat zum zuständigen Nachlassgericht und die Erbausschlagung für sich selbst und die minderjährigen Kinder erklären. Am besten mal vorher anrufen und einen Termin machen.


    Wichtig: Alle Papiere mitnehmen (Ausweise, Geburtsurkunden) und ganz wichtig: Ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht. Wenn du keinen Nachweis hast, dann lass dir eine Negativbescheinigung vom Jugendamt ausstellen.


    Ich hatte bei frag-einen-Anwalt.de nachgefragt, kostenpflichtig. Ich habe auch nach den Beerdigungskosten gefragt, die ja normalerweise die Erben tragen, die es dann aber gar nicht gibt. Hier ein Teil der Antwort, den man online nicht lesen kann, weil vertraulich:


    "Sehr geehrter Fragesteller,


    sollte niemand das Erbe antreten, fällt es dem Staat zu. Dieser hat dann, soweit noch Vermögen vorhanden ist, den Beerdigungswunsch durchzuführen.
    Sollte kein Vermogrn da sein, würden Sie als Angehöriger aufgefordert, wobei dann nur die Kosten für eine Anonymbestattung aufkämen.


    Sobald Sie Nachricht erhalten, gehen Sie zum Notar oder Amtsgericht und schlagen das Erbe für sich und Ihre Tochter aus. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Das ist alles. Sie brauchen sich um nichts weiter dann zu kümmern. "

  • Die Erbausschlagung für die Kinder kannst Du mit Deiner zusammen machen, dann zahlst Du den Betrag nur einmal.


    Die Bestattungspflicht ist im Normalfall unabhängig vom Erbe. Die Kinder sind nur dann außen vor, wenn es einen Erben gibt. Es kann preiswerter sein, eine Bestattung selbst zu organisieren als das zu zahlen, was der Staat dann nach Ablauf der Frist organisiert.
    Sehr gut beschrieben ist es beim Bestatterweblog, auch, dass vermeintlich preiswerte Internet-Bestatter am Ende viel teurer sein können als ein ansässiger Bestatter.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Ja, das stimmt mit den Beerdigungskosten. Mein Vater ist in Berlin verstorben und ich konnte auf der Homepage der Stadt nachgucken, wie hoch die Kosten für eine anonyme Bestattung gewesen wären. Ich meine, das lag bei 1400 Euro.
    Also habe ich mich im Vorfeld bei einem Internetanbieter informiert (einfach das erste google-Ergebnis), wieviel eine anonyme Seebestattung kostet. Ich habe letztlich ein Angebot für 1200 Euro genommen, bei dem ich wirklich nichts mehr machen musste, die haben sich um alles gekümmert, auch die Urkunden beschafft.
    Wenn so ein Betrag zu hoch für dich ist, dann kannst du bei der Gemeinde/Stadt auch die Übernahme der Kosten beantragen.
    Als Kind bist du bestattungspflichtig, die Erben sind eigentlich für die Kosten verantwortlich. Wenn aber keiner erbt, bleibt es an dir hängen.
    Eine Möglichkeit ist noch, die Rechnung für die Bestattung bei seiner Bank abzugeben, die ist eigentlich verpflichtet, die Kosten vom Konto zu erstatten, das klappt aber natürlich nur, wenn überhaupt Geld auf dem Konto ist.
    Aber eigentlich wolltest du das ja gar nicht wissen. ;-) Aber trotzdem gut zu wissen, denn trotz Erbausschlagung musst du wohl oder übel die Kosten für ein einfaches Begräbnis zahlen. Das hängt aber natürlich auch mit seiner persönlichen Situation zusammen: Wenn er eine Partnerin hat, die eine Beerdigung organisiert, dann zahlt SIE, nicht du. (siehe hier: Voraussetzungen: https://service.berlin.de/dienstleistung/324527/)


    Zur Ausgangsfrage Erbausschlag: Unterlagen bereithalten (s.o.) , Nachlassgericht/Amtsgericht schon mal die Nummer raussuchen und die Öffnungszeiten und dann abwarten. Sobald du vom Tod erfahren hast, aktiv werden.

  • Vielen lieben Dank für eure ganzen Antworten!! :thanks:


    Ich werde die Erbausschlagung dann für mich und meine Kinder zusammen machen. Da meine Schwester sich um die Beerdigung und die anderen Angelegenheiten von unserem Vater kümmert, warte ich ab, was bei Beerdigungskosten raus kommt. Mir war nur das mit dem Erbe wichtig, weil ich gehört habe, dass die Schulden auch auf die Kinder zurückfallen können, was ich um jeden Preis als erstes verhindern will.