Das nicht , aber ich sehe beide Elternteile in der Verantwortung ihr bestmögliches zu tun, um den Unterhalt für ihre Kinder selbst zu bestreiten und nicht der Allgemeineit anzulasten. Und ja, ich könnte den MUH für meine Kinder zahlen und würde das Kind bzw die Kinder zum Vater ziehen lassen wenn sie dies wirklich wollen würden und könnten. Dies ist mir aber nur durch Fortbildung, Schicht,- Wochenend- und Nachtarbeit möglich. Kv lehnt dies alles mit der Begründung ,dass er dahin eh nichts behalten könnte , ab. Und das finde ich unmoralisch.
@ TE: sorry für OT
Edit: Falls du mit andere Wahl ALG II meinst. Nein danke !
Hallo,
leider ist da aus beiden Perspektiven im Argen. z.b. Hat der BET einen neuen Partner, mit dem er zusammenlebt, ändert das 0 am Unterhalt, hat der UET einen neuen Partner mit gemeinsamer Wohnung, kann man doch mehr zahlen.....wo ist das gerecht? Warum muss der eine Partner mitzahlen und der andere nicht?
Ich bin schon lange zu dem Schluss gekommen, dass der der Verantwortung übernimmt, egal ob BET oder UET, doch der gearschte ist. :daumen