1/2 oder ganzes Kindergeld abziehen bei Berechnung Unterhalt

  • Das nicht , aber ich sehe beide Elternteile in der Verantwortung ihr bestmögliches zu tun, um den Unterhalt für ihre Kinder selbst zu bestreiten und nicht der Allgemeineit anzulasten. Und ja, ich könnte den MUH für meine Kinder zahlen und würde das Kind bzw die Kinder zum Vater ziehen lassen wenn sie dies wirklich wollen würden und könnten. Dies ist mir aber nur durch Fortbildung, Schicht,- Wochenend- und Nachtarbeit möglich. Kv lehnt dies alles mit der Begründung ,dass er dahin eh nichts behalten könnte , ab. Und das finde ich unmoralisch.


    @ TE: sorry für OT


    Edit: Falls du mit andere Wahl ALG II meinst. Nein danke !


    Hallo,



    leider ist da aus beiden Perspektiven im Argen. z.b. Hat der BET einen neuen Partner, mit dem er zusammenlebt, ändert das 0 am Unterhalt, hat der UET einen neuen Partner mit gemeinsamer Wohnung, kann man doch mehr zahlen.....wo ist das gerecht? Warum muss der eine Partner mitzahlen und der andere nicht?



    Ich bin schon lange zu dem Schluss gekommen, dass der der Verantwortung übernimmt, egal ob BET oder UET, doch der gearschte ist. :daumen

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Ich bin schon lange zu dem Schluss gekommen, dass der der Verantwortung übernimmt, egal ob BET oder UET, doch der gearschte ist.


    Das würde ich so pauschal nicht unterschreiben wollen. Gearscht sein kann auch der, der Verantwortung übernehmen möchtest, es aber nicht darfst.
    Und das Gefühl, der Gearschte zu sein, lässt bei vielen schlagartig nach, wenn man ihnen die Frage stellt, ob sie denn tauschen wollen würden. Die meisten verneinen. Womit es wohl schlimmere Situationen gibt, als die, in der man sich selbst befindet.


    Edit: Und wer sich danach noch anschaut, wie es fast überall anderes jenseits unserer Grenzen aussieht, gewinnt gleich nochmal ein Stück Zufriedenheit oben drauf.

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()


  • Das würde ich so pauschal nicht unterschreiben wollen


    Da würde ich mich anschliessen. Der Stiefvater unserer Kinder hat sich neulich im Zusammenhang mit der Anschaffung einer Zahnspange bitterlich beklagt, daß er doch auf den Kosten für diese hängen bleibt. Wenn es auch keine gesetzliche Unterhaltspflicht für ihn gibt (jedenfalls nach BGB), so träfe ihn doch eine sittliche. Der Gesetzgeber nennt das "Unterhaltsvermutung". Bei solventen UET's findet man solche Konstellationen natürlich seltener.

  • Da würde ich mich anschliessen. Der Stiefvater unserer Kinder hat sich neulich im Zusammenhang mit der Anschaffung einer Zahnspange bitterlich beklagt, daß er doch auf den Kosten für diese hängen bleibt. Wenn es auch keine gesetzliche Unterhaltspflicht für ihn gibt (jedenfalls nach BGB), so träfe ihn doch eine sittliche. Der Gesetzgeber nennt das "Unterhaltsvermutung". Bei solventen UET's findet man solche Konstellationen natürlich seltener.


    Das ist aber genauso ein Einzelfall wie es auch bei mir ist. Die beiden bekommen Mindestlohn. Ich verdiene weit mehr als beide zusammen, was meinst du wer alles bezahlen darf? wenn Ihre Prozesskostenbeihilfe nicht durchkommt, muss ich einspringen und Ihren Anwalt bezahlen bei der Scheidung (Prozesskostenvorschuss) :daumen

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
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  • Dann vergleichen wir aber wieder Äpfel mit Birnen . Die Prozesskostenhilfe trägt jetzt genau wo zum Unterhalt der Kinder bei und in welchem Kontext steht die Inanspruchnahme des Prozesskostenschuldners in Bezug auf den Verantwortungswillen des UET zu seinen Kindern?

  • Dann vergleichen wir aber wieder Äpfel mit Birnen . Die Prozesskostenhilfe trägt jetzt genau wo zum Unterhalt der Kinder bei und in welchem Kontext steht die Inanspruchnahme des Prozesskostenschuldners in Bezug auf den Verantwortungswillen des UET zu seinen Kindern?


    ehrlich? Ich finde das ganz schön arrogant.



    Sollte es so kommen, dass ich Ihre Scheidungskosten alleine trage, offiziell als "Antragsgegner", und die 3000 € alleine tragen darf, wird das sicherlich nicht das Klima zwischen den Eltern zuträglich sein und die Elternebene nachhaltig gestört....ist auch nur menschlich.....natürlich kann man sich da außen hin stellen und mit dem Finger zeigen, aber ich wette 99,9% wären darüber mindestens sauer wenn es Sie auch betreffen würde.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
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  • aber ich wette 99,9% wären darüber mindestens sauer wenn es Sie auch betreffen würde.


    Mich hat es früher auch getroffen und ja, auch ich war nicht amused. Dennoch wusste ich zu jeder Zeit, dass sie geschieden billiger ist als verheiratet. ;)


    Es ist das berühmte Ende mit Schrecken. Darauf sollte man sich freuen. Viel wichtiger ist die Erkenntnis im Nachhinein. Es muss erkannt werden, dass Ehe nichts anderes als ein Finanzprodukt zu Lasten des wirtschaftlich Stärkeren ist. Die Ehe gibt es nur, damit der Staat nun nicht für deine Ex aufkommen muss. Würde der Staat nicht der große Profiteur sein, wäre eine Ehe sittenwidrig (siehe Eheverträge mit Unterhaltsverzicht o.ä.). Ein Ehevertrag ist in aller Regel nichts wert, weil da ja jemand (meist die Frau) nicht wusste, was sie da fatales unterschreibt (gähn!). Aber bei der Eheschliessung wussten alle samt, ohne Aufklärung durch Notare/Rechtsanwälte/AGBs, etc... was da im Falle einer Trennung auf sie zurollt. Na klar!


    Wäre die Ehe ein Tabakprodukt, würde auf der Heiratsurkunde 1/3 schwarz umrandet sein. Es gäbe ein Schockbild - AE Mutti vorm JC mit heulenden Kindern auf dem Arm oder wahlweise der Obdachlose Penner - ehemals Bankdirektor - im Park mit ner Dose Hansabier. Darunter stünde "Zu Risiken und Nebenwirkungen einer Eheschliessung fragen Sie Ihren Psychologen, Ihren Banker und Ihren Gerichtsvollzieher".


    Du bist wie viele in die Falle getappt. Wichtig ist jetzt nur noch, nicht zum Wiederholungstäter zu werden. Und nimm es wirklich mit Gelassenheit. Du wirst dich erholen und es kommt die Zeit in der du all deine Kohle nur noch für dich hast und in Saus und braus leben kannst. Deine Ex und Next krebsen dann weiter mit einem Bruchteil deiner Mittel durch Leben und fallen in die Altersarmut.


    Merke, für jeden in deiner Situation gibt es einen, der da durch ist und jetzt gerade ein Bier darauf trinkt, die Alte losgeworden zu sein.


    PS: Geschlechter dürfen gerne vertauscht werden.

  • Für die Regelungen der VKH kann der andere Elternteil aber auch nichts. Er kann auch nichts dafür, daß er einen kostenpflichtigen Anwalt nach § 114 Abs. 1 FamG für den Scheidungsverbund hinzuziehen muß. Hättest du denn die Ehe nach dem 2. Ehebruch deiner Ex fortführen wollen? Ein Verschuldensprinzip haben wir ja nun mal seit 1977 nicht mehr. Und letztlich ist es so, daß selbst wenn die Kosten auf den anderen, weniger vermögenden Elternteil abzuwälzen wären, da nichts zu holen ist. Und wie wir wissen, ist sich der Staat da selbst am nächsten. Ärgerlich ist es ja auch für einen BET, wenn er sich von dem frisch gedruckten Unterhaltstitel nichts kaufen kann, weil der Pflichtige amtlich pleite ist. Und ansonsten erzählst du mir da auch nichts neues, zumal ich die Steuernachzahlungen für das Jahr vor und während der Trennung auch noch alle alleine berappen durfte.