Bundeslandübergreifende Beschäftigung und Feiertage

  • Hi,


    ich bin zur Zeit ein wenig verunsichert, wegen meiner Urlaubsberechnung.
    Angestellt bin ich in Hessen und bin an eine Zweigstelle des Tochterunternehmens im angrenzenden Bundesland ausgeliehen.


    Aktuell geht es um Fronleichnam, den es in Hessen und nicht in Thüringen gibt.
    Wie ist das mit der Berechnung,geht ein Urlaubstag weg, oder nur der Brückentag?


    Fragende Grüße


    Siri

  • Meines Wissens nach entscheidet der Einsatzort.


    Du wirst wohl oder übel arbeiten bzw. Urlaub nehmen müssen, obwohl an deinem Betriebssitz ein Feiertag ist. Andersherum müsstest du nicht arbeiten bzw. Urlaub nehmen, wenn es andersherum wäre, also Feiertag am Einsatzort, aber kein Feiertag am Betriebssitz.

  • Das Lustige ist ja, ich habe mehrere Einsatzort ...
    Es kann sein dass ich frühs angerufen werde, Frau Siri, heute müssten Sie in die Hauptstraße kommen, oder am Vortag bekomme ich manchmal meinen Arbeitsort genannt.
    Eigentlich bin ich grundsätzlich in Hessen eingesetzt, aber meine grundsätzliche Arbeitsstelle ist nicht immer "offen" also etwas zu tun.


    Daher meine Verwirrung ... beim AG will ich aktuell keine schlafenden Hunde wecken.


    Edit: ..dann werden meine Urlaubstage nicht reichen, da meine Planung nach meinem Betriebssitz ging, aufgrund, dass ich erst vor kurzem quasi dahin versetzt worden

    Einmal editiert, zuletzt von Siri2012 ()

  • Ich kenne es so, dass der Ort für die Feiertagsberechnung zählt, wo man angestellt ist, auch wenn der Einsatzort ein anderer ist.



    LG Jona