Prozessverschleppung

  • Nun war es endlich so weit und der Prozess zwecks Kindesunterhalt sollte stattfinden. Pünktlich 2 Tage vor dem Termin fiel der Gegenseite ein, dass sie dort nicht kann und dass für die nächsten 3 Wochen. Jetzt vermute ich, dass dadurch der Prozess in die Länge gezogen werden soll. Aber wie oft geht so was? Kann irgendwann auch ohne die Anwesenheit der Gegenseite entschieden werden? Denn von der Sache her, müsste man ja jedes Mal nur Magen Darm haben und der Drops ist gelutscht. Kennt sich jemand damit aus?

  • Ja, ich.
    Unser Unterhaltsverfahren wurde auch gaaanz laaaang in die Länge gezogen. Es gibt viele Argumente, mit denen die Gegenseite das Verfahren strecken kann: neben Magen-Darm-Grippe des Gegners, Fiebers seines Anwalts, geht auch Abwesenheit wegen Urlaub, Arbeitsüberlastung des Anwalts, fehlende Ämterdokumente, ganz einfach 'Verhinderung' des Gegneranwalts wg, anderem Verfahren.
    Dann gibt es Feiertage und dazwischen ist eh alles dicht oder dünn besetzt... Dazu kommt Urlaub des Richters, Krankheit des Verfahrensbeistands...
    Ich hatte zehn Anträge auf Fristverlängerung des Gegners, alle kamen ganz am Ende einer Frist, allen wurde stattgegeben mit Verlängerungen jeweils von zwei bis vier Wochen. Fazit: das Verfahren zog sich fast zwei Jahre, und Kind bekam keinen Unterhalt.

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Das lag hier auch vor, KV sogar Beamter... Dann verstand keiner seine Gehaltsbescheinigung, dann mussten noch diverse (und überflüssige Übersetzungen) her.. dann wurde da was Abstruses einfach mal behauptet was der Richter lang und breit nachgeprüft haben wollte... Also: es war haarsträubend. Nach eineinhalb Jahren hatte der Richter dann genug Zahlenmaterial und Belege und Übersetzungen und Bestätigungen und Nachweise zusammen..., gab sich einen Ruck und kündigte den Beschluss an welcher dann einige Wochen später kam (mit Begründung 18 Seiten..). Er war halt obergenau... das nützte dem Kind während der ganzen Zeit aber nix.
    Die Bearbeitungsdauer des Einspruchs des KV beim OLG dauerte dann mit wenigen Monaten wesentlich kürzer...
    Mein Kind bekommt nun den errechneten Unterhalt, aber von den während dem Verfahren aufgelaufenen Schulden des KV wird er wohl nur wenig sehen..

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    keks3


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