Zurückstellen eines schulpflichtigen Kindes-wie gehe ich vor?

  • Einige haben ja meinen Bericht gelesen und wissen worum es geht
    Für die anderen nochmal kurz zusammengefasst


    Mein Sohn wird dieses Jahr 6 und schulpflichtig.Eigentlich haben wir uns eingestellt,das er dieses jahr die Schule besucht.Nun hat der Kindergarten und auch die Logopädin (besucht einen heilpädagogischen Kindergarten) empfohlen ihn noch 1 jahr in der Kita zu lassen um seine Sprache und auch sein Sozialverhalten Erwachsenen gegenüber weiter auszubauen.
    Auch die KÄ riet das an.



    Nun haben wir uns nach langem überlegen,für und wieder entschieden ihm dieses eine Jahre noch zu geben.


    Jetzt kommt allerdings die Frage,wer entscheidet über die Zurückstellung? Im Schulgesetz NRW steht das dies die Schulleitung entscheidet.Stimmt das?
    Oder muss ein Antrag beim Gesundheitsamt/der Schulärztin vorliegen und diese muss das Begründen?


    Bei der Schulärztin war er unauffällig. Letztes Jahr bei der schuluntersuchung ist er grobmotorisch und sprachlich durchgefallen und auch der Schulleiter hat Bedenken wegen seiner Größe gehabt (108cm mit 5 Jahren)


    Erfahrungen gerne zu mir


    :thanks:

  • Hallo,


    ich habe unseren Sohn letztes Jahr zurückstellen lassen, auch aus den Gründen die du genannt hast.


    Bei der zukünftigen Schule konnte ich mir auf der Homepage den Antrag zur Zurückstellung runterladen. Den hab ich ausgefüllt, die Schreiben von Kiga und Logopäden beigefügt und so dann bei der Schule abgegeben. Mein Sohn musste dann so wie alle einmal in der Schule vorstellig werden und der Schuldirektor hat den Kindergarten besucht.


    Das hat sich alles ganz schön in die Länge gezogen, letztendlich kam aber die Nachricht von der Schulleitung das er zurückgestellt wird. Das entscheidet wirklich allein die Schulleitung.


    Gruß
    Gwen