Guten Abend,
bisher war es hier nie relevant, da ich als Studentin nicht viel zahlen musste, jetzt arbeite ich allerdings und die Hortkosten belaufen sich auf knappe 200 € im Monat (berechnet auf Basis meines Haushaltseinkommens - kein neuer Partner, nur mein Gehalt, Kindergeld und Unterhalt). Sowohl der Vater als auch ich sind auf den Hort angewiesen und ich gehe davon aus, dass es angemessen wäre, wenn wir uns die Kosten, gequotelt, teilen. Ich meine aber, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gibt und es ggf ausgeurteilt werden muss, oder? Kann ich prinzipiell erstmal das Jugendamt bitten, sich darum zu kümmern bzw. ist das sinnvoll? (Es besteht keine Beistandschaft, als der Vater jedoch einmal den Unterhalt spontan einstellen wollte, habe ich die "Beratung" in Anspruch genommen und die haben das fix und gut mit ihm geklärt.) Oder aber ist es so, dass ich davon ausgehen muss, dass ich eh keine Chance hab, dass er sich beteiligen muss und das nur unnötigen Ärger bedeuten würde?
Danke schonmal