Hallo liebe Foris,
kann mir jemand erklären, wie das mit der Krankenversicherung im ALG2 Bezug funktioniert?
Ich war bislang mit meiner Mutter Familienversichert. Nun hat sich das ja ab 1.1.2016 geändert. Jeder ü15 (glaube ich) muss nun eigenständig über das JC in eine Krankenkasse seiner Wahl.
Ich dachte, dass das JC mir da was schickt oder Anweisung gibt, waß ich zu tun habe. Soweit mir bekannt war, sollte man selbst bei der Kk nachfragen, ob eine Versicherung möglich ist. (?)
Nun gut, bei mir ist die letzten Monate nichts passiert, bis ich einen Brief der Kk bekam, ich solle meinen Alg2 Bescheid senden. Gesagt getan. Wieder nichts passiert. Da das JC nun eine Mitgliedsbescheinigung haben möchte, setzte ich mich endlich mal mit der KK in Kontakt. Diese sagten, sie würden mir eine Bescheinigung senden. Aber das JC müsste das der KK schon längst gemeldet haben (?)
Heute kam die Bescheinigung in der steht: "...aufgrund des Leistungsbezuges durch das JC nicht versicherungspflichtiges Mitglied in der KK..."
Witz komm raus... was soll das jetzt heißen, und was soll ich da tun? Ich verstehe das nicht....?
Hoffentlich kann mir da jemand helfen....
Lg celin91