Personalausweis nur mit Unterschriften beider Eltern?

  • Ich habe gerade für meine Kinder einen Kinderausweis und einen Personalausweis beantragt ( Klassenfahrten stehen an und die Kids sollen diese Dokumente mitbringen wegen Eintrittsgelder ( Altersnachweis) und beim großen Kind gehts zusätzlich darum sich auszuweisen, weil die in Berlin irgendwelche Sehenswürdigkeiten besuchen, in die man nur mit Ausweis reinkommt).


    Als erstes wollte mich die Frau vom Bürgeramt gleich wieder wegschicken, ich solle in Begleitung des Vaters wiederkommen, wir müßten beide zugleich vor Ort den Antrag unterschreiben, sonst ginge nicht. Fürs große Kind hab ich allerdings das alleinige Sorgerecht - was sie dann fachgerecht unter die Lupe nahm und anzweifelte, da das Gerichtsurteil schon 14 Jahre alt ist ( ein anderes hab ich aber nunmal nicht ) , für den Mini hab ich gemeinsames Sorgerecht ( anderer Papa als bei Maxi ) . So hab ich jetzt nur für Maxi den Personalausweis beantragen können, aber nicht für Mini den Kinderausweis.


    War da nicht mal was, dass man die Unterschrift des andern Elternteils nicht benötigt? Wenn ja, wie heißt noch der zugehörige Gesetzestext auf den ich mich beziehen kann? Die haben sich hier absolut sowas von quer gestellt ( das gleiche hatten wir bei der Anmeldung aber auch schon, obwohl meine Kids nachweislich mit mir alleine schon seit mehreren Jahren lebten, durfte ich sie erst anmelden nach Vorlage des alleinigen Sorgerechts und bei Mini, als dessen Vater dann gnädigerweise nach einigen Wochen unterschrieb...) .


    An die Unterschrift von Minis Papa komme ich derzeitig nicht ran, der ist wieder irgendwo im Ausland und nirgends erreichbar. Ich möchte ungerne die Pferde scheu machen und seine Unterschrift gerichtlich ersetzen lassen, wenn diese eigentlich vom Gesetz her unnötig wäre.


    Leider bin ich zeitlich gebunden, den Kinderausweis noch diese Woche zu beantragen, die Klassenfahrt wurde sehr kurzfristig für direkt nach den Ferien angesetzt und ich bekam erst jetzt bescheid, dass die nen Kinderausweis mitnehmen müssen.

  • Das Ministerialblatt von Dezember 2009 zum Passgesetz http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downlo…publicationFile legt fest, dass bei Alleinerziehenden einzig das betreuungselternteil berechtigt ist, ein Ausweisdokument zu beantragen (ab 6.1.3.4). Einzig wenn der Aufenthalt der Kinder strittig wäre - hier wenn die kinder weniger als ein halbes Jahr bei dir wohnen würden, kann eine Stellungnahme des anderen Elternteils verlangt werden.


    Weise also das Bürgerbüro darauf hin. Wird mündlich abgelehnt, stelle vor Ort den schriftlichen Antrag und bitte um einen einspruchsfähigen Bescheid.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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  • Danke dir, dann werd ich das mal in Angriff nehmen, Mini lebt seit über 10 Jahren ( was ich nachweisen kann) in meinem Haushalt ( vorher gemeinsamer Haushalt mit dem Papa und mir, und dann kam ja die Trennung, seitdem wohnt Mini ununterbrochen nur bei mir, der Vater wohnt in einem anderen Ort) .

  • ... und genau so steht es ja im Melderegister. ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Verweise bitte auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes:


    http://www.bmi.bund.de/SharedD…df?__blob=publicationFile



    Unter Punkt 6.1.3.4 steht klar, dass Du in dem Fall einen Pass alleine beantragen darfst, wenn die Meldung des Kindes alleinig bei Dir (und auch länger als 6 Monate) erfolgt ist.


    Wenn die Bearbeiterin sich quer stellt, verlange den Vorgesetzten zu sprechen und weise den auf diese Verwaltungsvorschrift hin.

  • Nur mal so als Tipp ;)
    Wenn dein Mini schon älter als 10 Jahre ist, beantrage ihm gleich einen Personalausweis. Der Kinderreisepass ist nur bis zum 12. Geburtstag gültig.