Ich habe gerade für meine Kinder einen Kinderausweis und einen Personalausweis beantragt ( Klassenfahrten stehen an und die Kids sollen diese Dokumente mitbringen wegen Eintrittsgelder ( Altersnachweis) und beim großen Kind gehts zusätzlich darum sich auszuweisen, weil die in Berlin irgendwelche Sehenswürdigkeiten besuchen, in die man nur mit Ausweis reinkommt).
Als erstes wollte mich die Frau vom Bürgeramt gleich wieder wegschicken, ich solle in Begleitung des Vaters wiederkommen, wir müßten beide zugleich vor Ort den Antrag unterschreiben, sonst ginge nicht. Fürs große Kind hab ich allerdings das alleinige Sorgerecht - was sie dann fachgerecht unter die Lupe nahm und anzweifelte, da das Gerichtsurteil schon 14 Jahre alt ist ( ein anderes hab ich aber nunmal nicht ) , für den Mini hab ich gemeinsames Sorgerecht ( anderer Papa als bei Maxi ) . So hab ich jetzt nur für Maxi den Personalausweis beantragen können, aber nicht für Mini den Kinderausweis.
War da nicht mal was, dass man die Unterschrift des andern Elternteils nicht benötigt? Wenn ja, wie heißt noch der zugehörige Gesetzestext auf den ich mich beziehen kann? Die haben sich hier absolut sowas von quer gestellt ( das gleiche hatten wir bei der Anmeldung aber auch schon, obwohl meine Kids nachweislich mit mir alleine schon seit mehreren Jahren lebten, durfte ich sie erst anmelden nach Vorlage des alleinigen Sorgerechts und bei Mini, als dessen Vater dann gnädigerweise nach einigen Wochen unterschrieb...) .
An die Unterschrift von Minis Papa komme ich derzeitig nicht ran, der ist wieder irgendwo im Ausland und nirgends erreichbar. Ich möchte ungerne die Pferde scheu machen und seine Unterschrift gerichtlich ersetzen lassen, wenn diese eigentlich vom Gesetz her unnötig wäre.
Leider bin ich zeitlich gebunden, den Kinderausweis noch diese Woche zu beantragen, die Klassenfahrt wurde sehr kurzfristig für direkt nach den Ferien angesetzt und ich bekam erst jetzt bescheid, dass die nen Kinderausweis mitnehmen müssen.