Fragen über Fragen

  • das ist nicht ganz korrekt, die Ehejahre werden bis zum Einreichen der Scheidung gerechnet und richtig ist das er trennungsunterhalt im Trennungsjahr bekommen würde. Wäre es so wie du schreibst wäre ich nicht unter die Kurzzeitehe gefallen bin ich aber da ich die Scheidung einen Monat vor Ablauf der 3 Jahresfrist eingereicht habe. Vom Gericht habe ich dann ein Schreiben bekommen "2 Jahre 11 Monate".
    Meine Anwältin meinte das es immer so eine Sache ist ob und wie die Jahre gerechnet werden kommt aufs Gericht etc an.



    Ich kenne mich jetzt im Detail nicht mit der Kurzzeitehe aus, aber kann es sein, dass Du da einfach nur Glück gehabt hast???


    Ich kenne eine Berechnung von Ehejahren sonst nur bis zur rechtskräftigen Scheidung und dass die Einreichung der Scheidung sonst nur für die Berechnung des Trennungsjahres von Bedeutung ist.

  • Danke für eure Zahlreichen Antworten und Hilfen.


    Hab heute mit meinem Vorgesetzten gesprochen und es sieht so aus als würde es auf Teilzeit hinauslaufen und dass die Schichten zumindestens bei mir abgeschafft werden.


    LG


    Vally

  • Ich probiere mal, kurz auf deine - teilweise noch offenen fragen - eine Antwort zu geben: In Grün abgesetzt ...


    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Du kannst einen Antrag auf Wohnungszuweisung stellen, der Richter wird u.a. auch danach gehen, wer die Miete in Zukunft überhaupt finanzieren kann. Da dein Mann es nicht kann, wird ihm wohl auch nicht die Wohnung zugewiesen werden weil der Richter ja quasi in das Mietrecht eingreift und dem Vermieter gegenüber sicher stellen muss, dass dieser nicht auf den Mietkosten hängen bleibt, d.h. ihr müßt beide nachweisen wie ihr die Wohnung finanzieren wollt, du kannst deinen Lohn angeben und dass du bisher die Miete aus deinem Lohn bezahlt hast, er müßte vom Sozialamt eine Bescheinigung bekommen dass die Miete für ihn als angemessen angesehen wird und das Sozialamt für die Kosten der Unterkunft dann auch aufkommen wird - das wird das Sozialamt wohl sicher nicht machen, von daher...
    Der Richter wird ihm eine gewisse Frist zugestehen, in der er sich eine Wohnung suchen kann/muss. Hat er nach Ablauf der Frist keine Wohnung, muss er nachweisen warum, und wenn das selbstverschuldet ist, wird er auch ohne Wohnung aus der Wohnung müssen, ansonsten wird die Frist verlängert. Sollte es aber zu großen Streitigkeiten kommen in der Wohnung, die vor allem entgegen dem Kindeswohl sind ( und dabei ist es egal obs sein Kind ist oder nicht) oder es kommt zu Handgreiflichkeiten, dann kann er der Wohnung verwiesen werden und evtl. wird dann auch ein Näherungsverbot verhängt.


    Wenn er nach der Trennung einen Antrag beim Sozialamt stellt auf Grundsicherung zur Aufstockung seiner Rente wird das Sozialamt auf dich zukommen, vor der Scheidung ebenso wie nach der Scheidung, auch auf seine Eltern wird das Sozialamt zukommen falls du nicht unterhaltsfähig bist finanziell.


    Wenn für dich die Trennung vollkommen beschlossen ist, würde ich mich schon an seine Betreuerin wenden, denn diese wird u.a. mit ihm zusammen in naher Zukunft nach ner andern Bleibe schaun müssen und evtl. könnte sie ihn im Auge behalten nach Eröffnung der Trennung, wie er damit klar kommt.


    Da ich keine näheren Hintergründe von euch weiss, kann ich nur meine eigenen Erfahrungen mit Wohnungszuweisung und Sozialamt widergeben, vielleicht ist was Brauchbares für dich dabei.