das ist nicht ganz korrekt, die Ehejahre werden bis zum Einreichen der Scheidung gerechnet und richtig ist das er trennungsunterhalt im Trennungsjahr bekommen würde. Wäre es so wie du schreibst wäre ich nicht unter die Kurzzeitehe gefallen bin ich aber da ich die Scheidung einen Monat vor Ablauf der 3 Jahresfrist eingereicht habe. Vom Gericht habe ich dann ein Schreiben bekommen "2 Jahre 11 Monate".
Meine Anwältin meinte das es immer so eine Sache ist ob und wie die Jahre gerechnet werden kommt aufs Gericht etc an.
Ich kenne mich jetzt im Detail nicht mit der Kurzzeitehe aus, aber kann es sein, dass Du da einfach nur Glück gehabt hast???
Ich kenne eine Berechnung von Ehejahren sonst nur bis zur rechtskräftigen Scheidung und dass die Einreichung der Scheidung sonst nur für die Berechnung des Trennungsjahres von Bedeutung ist.