Unterhalt - Gericht und Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • naja. und wenn der andere elternteil in den urlaub will, und du gebeten wirst, den ausweis zu beantragen - verweigerst du das und denkst, dass du damit durchkommst.


    und ein reisepass muss sein, auch wenn man nur im schengenraum unterwegs ist. ist also nicht unwahrscheinlich, dass man den für das kind hat.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • naja. und wenn der andere elternteil in den urlaub will, und du gebeten wirst, den ausweis zu beantragen - verweigerst du das und denkst, dass du damit durchkommst.


    und ein reisepass muss sein, auch wenn man nur im schengenraum unterwegs ist. ist also nicht unwahrscheinlich, dass man den für das kind hat.


    1. Werde ich den Teufel tun und meinen Ex mit meiner Tochter ins Ausland lassen, nachdem gedroht wurde das er nicht zurück kommt.


    2. Ich kenne genug Eltern deren Kinder keinen Reisepass haben und siehe da: Keiner wird deswegen vor Gericht gezogen

  • ich finde es ein bisschen anstrengend, weil eins dir wohl nicht bewusst ist - nur weil du was nicht willst, ist das noch lange nicht geltendes recht. und das recht wird auch nicht nach deinem belieben gestrickt.


    1. Werde ich den Teufel tun und meinen Ex mit meiner Tochter ins Ausland lassen, nachdem gedroht wurde das er nicht zurück kommt.


    das ist verständlich, ändert aber nichts an der sachlage, dass das ggf vor gericht erörtert werden wird.


    2. Ich kenne genug Eltern deren Kinder keinen Reisepass haben und siehe da: Keiner wird deswegen vor Gericht gezogen


    so. und gab es da denn schon den fall, dass ein elternteil den reisepass für eine urlaubsreise benötigte und der andere sich weigerte, den auszustellen zu lassen bzw. den auszuhändigen? ansonsten muss man sich auch nicht wundern, dass es nicht vor gericht ging, denn wo kein*e kläger*in...

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • ich finde es ein bisschen anstrengend, weil eins dir wohl nicht bewusst ist - nur weil du was nicht willst, ist das noch lange nicht geltendes recht. und das recht wird auch nicht nach deinem belieben gestrickt.


    das ist verständlich, ändert aber nichts an der sachlage, dass das ggf vor gericht erörtert werden wird.



    so. und gab es da denn schon den fall, dass ein elternteil den reisepass für eine urlaubsreise benötigte und der andere sich weigerte, den auszustellen zu lassen bzw. den auszuhändigen? ansonsten muss man sich auch nicht wundern, dass es nicht vor gericht ging, denn wo kein*e kläger*in...


    Es geht nicht darum was ich will oder nicht sondern das ich über den Aufenthalt meines Kindes Bescheid weiß. Und wo ist das Problem das man es als Eltern abspricht gerade wenn es um Urlaub geht ?


    Und ja es gab Eltern die diesen auch nicht rausrückten und nein sie landeten nicht vor Gericht.